Bevor das Stadtarchiv ins „Haus der Stadtgeschichte“ umzieht, wird wöchentlich unter der Rubrik „Demnächst im Haus der Stadtgeschichte“ ein Objekt daraus vorgestellt. Im 25. Teil: Die Erhebungslisten der Schulgelder verraten so manches über das Schulwesen Kreuznachs und die Lebenswelt der Kinder in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
1821 wurde in Preußen die allgemeine Schulpflicht durchgesetzt. Die Anzahl der Kinder, die nun in Kreuznach die Schulen besuchten, erhöhte sich von zirka 700 auf rund 1.000 Schüler. Davon besuchten 815 Jungen und Mädchen die Elementarschulen, in denen 1832 sieben Elementarlehrer (Lösch, Hess, Blittersdorf, Ketzer, Buchner, Zimmermann, Schmitt) unterrichteten. 1837 waren schon dreizehn Elementarlehrer in städtischem Dienst (Soiné I, Hess, Schmidt (ev.), Loesch, Reicher, Soiné II, Blittersdorf, Ketzer, Weber, Schmidt (kath.), Lellmann, Grünewald, Herrberg) darunter auch eine Frau: Elise Herrberg.
Neben den konfessionell ausgerichteten Elementarschulen und dem 1819 eröffneten Königlich-Preußischen Gymnasium folgten diverse Gründungen von Privatschulen. 1832 werden in der Erhebungsliste der Schulgelder die Privatschulen von Gymnasiallehrer Nänny (gegründet 1828), Dr. Julius Bernhard Engelmann (gegründet 1832) sowie den Frauen Kaufmann (gegründet 1831) und Louise Fuchs (gegründet 1805) genannt. 1835 übernahm Cauer die Nachfolge von Kaufmann. 1837 erscheinen in der Erhebungsliste zusätzlich die Schulen von Bruchhaus, Bauer und Soiné.
In den Erhebungslisten der Schulgelder von 1832 und 1837 sind Hausnummer, Name des Haushaltsvorstandes, Vorname des Kindes und Geburtsdatum vermerkt, sowie die Höhe des Schulgeldes, das für den Schulbesuch bezahlt werden sollte. Demgegenüber wurde die Summe aufgeführt, die tatsächlich von der Stadt eingenommen wurde. Der von den Eltern zu entrichtende Tarif richtete sich danach, welches Jahr das Kind bei Schulantritt erreicht hatte: sechs bis acht Jahre – „1 Thaler 18 Silbergroschen“, acht bis zehn Jahre – „2 Thaler“, „zehn Jahre bis zur Zulassung zum Genuß des heiligen Abendmahls“ −„3 Thaler“. Bedürftige Eltern erhielten eine Schulgeldminderung, Armen wurde die Zahlung erlassen. Unter der Rubrik „Bemerkungen“ sind Einträge über und zu den Kindern zu finden wie: „schwache Körperconstitution“, „confirmiert“, „Betrag wegen Dürftigkeit nachgelassen“, „wegen Armut frey“, „gestorben“, „besucht die Schule von Nänny“, oder „besucht das Gymnasium seit Ostern“.
Da sie alle schulpflichtigen Kinder namentlich erfassen, stellen die Erhebungslisten interessante Quellen zur Schul- und Sozialgeschichte der Stadt dar. Sie können die Zusammenhänge zwischen Schulwahl und Klassenzugehörigkeit herstellen. Mit den überlieferten Versäumnislisten − soweit diese von den Lehrern ausführlich geführt wurden − lassen sie ferner einen Blick in die Lebenswelt der Kinder zu, wenn etwa als Säumnisgrund darauf steht: „müssen mittwochs und samstags Sand zum Verkauf tragen", „die Jungen laufen herum und betteln“, oder „muß Heu sammeln". Die Bemerkung „ist ein Geck“ lässt eher auf eine persönliche Einschätzung des Lehrers schließen. Die Erhebungslisten liegen als serielle Quelle von 1821 bis 1840 im Stadtarchiv vor.
► Demnächst im Haus der Stadtgeschichte ►Jetzt noch im Stadtarchiv unter StAKH H 83 und H 93.
► Suchbegriff für weitere hanz-Beiträge zu diesem Thema: Stadtgeschichte-KH (in das Suchfeld oben rechts einkopieren).

Die Erhebungslisten (Doppelseite) der Schulgelder verraten so manches über das Schulwesen Kreuznachs und die Lebenswelt der Kinder in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Quelle: Stadtarchiv Bad Kreuznach
Sie sind bei

Über Ihr "Gefällt mir" würden wir uns freuen: https://www.facebook.com/hanzonline
