Als Folge der Neuordnung des Pflanzenschutzrechts muss künftig in Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau jeder, der beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, verkauft oder Personen im Umgang damit anleitet oder berät, einen gültigen Sachkundenachweis besitzen. Darauf weist die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz jetzt hin.
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