Die für heute, Donnerstag, 14. Juni 2021, angesetzte Sondersitzung des Stadtrates entfällt. Grund dafür ist die Weigerung zahlreicher Stadtratsmitglieder, die Sitzung in einem digitalen Format durchzuführen.
Seit der Änderung der Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 22. Dezember 2020 ist es "bei Naturkatastrophen oder sofern andere außergewöhnliche Notsituationen dies erfordern" möglich, Beschlüsse in einem schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren beziehungsweise mittels Video- oder Telefonkonferenzen zu fassen. Allerdings darf bei Umlaufverfahren kein Ratsmitglied dem Verfahren widersprechen und bei Video- oder Telefonkonferenzen müssen zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder dem Verfahren zustimmen. Dieses Gesetz hat das Ablaufdatum 31. März 2022.
In Bad Kreuznach kam die Zweidrittelmehrheit nicht zustande, weshalb die Sitzung zum Thema "Öffentlicher Nahverkehr" abgesagt wurde.
Die Thematik der Sondersitzung dürfte für die Weigerung der Zustimmung eine Rolle gespielt haben: Dr. Herbert Drumm (Freie Wähler) ist der Überzeugung, dass für die Stadt Bad Kreuznach eine Trägerschaft von Nahverkehrsangeboten nach wie vor eine freiwillige Aufgabe ist, weil das Landesverkehrsgesetz lediglich Kreise und kreisfreie Städte, nicht aber große kreisangehörige Städte (wie Bad Kreuznach) als Aufgabenträger vorsieht. Dies zu klären sei Aufgabe des Finanzausschusses, dem das Thema demnach zuerst vorgelegt werden müsse. Dieser Auffassung haben sich zuletzt so viele Ratsmitglieder angeschlossen, dass die Zweidrittelmehrheit für die Sitzung und für die Behandlung des Themas im Stadtrat nicht erreicht wurde.
Thomas Gierse
