Die SPD-Stadtratsfraktion macht den Vorschlag, auf der Bad Kreuznacher Pfingstwiese einen temporären Freizeitpark einzurichten. Dieses Vergnügen soll die Menschen über die endgültige Absage des eigentlichen Jahrmarkts hinwegtrösten und die Schausteller- und Gastronomiebetriebe unterstützen, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders hart betroffen sind.
Vorbild des SPD-Vorschlages ist das „Düsselland“ aus Düsseldorf. Auf dem Messegelände der NRW-Landeshauptstadt wird vom 26. Juni 2020 an ein vierwöchiger Freizeitpark öffnen. Dort wollen 20 Fahrgeschäfte und 10 gastronomische Betriebe die Besucher empfangen. Ein Hygienekonzept, ein sogenanntes Crowd Management und geschultes Personal sollen für die Sicherheit im Sinne eines Infektionsschutzes sorgen.
Der Eintritt ins „Düsselland“ wird 8 bis 10 Euro kosten. Dieses Entgelt soll lediglich die Kosten zur Umsetzung des Hygienekonzepts decken. Die Tickets für den Freizeitpark müssen im Voraus online bestellt werden. Zeitpunkt und Zeitdauer des Besuchs sind dann festgelegt. Die Schausteller bieten reduzierte Preise zur Nutzung der Fahrgeschäfte an. Schausteller sind auch die Organisatoren dieses temporären Freizeitparks.
„Eine solche Freizeitaktivität würde eine willkommene Abwechslung für die Bürger*innen, vor allem für die Familie bieten, welche eventuell durch eine coronabedingte Absage ihres Sommerurlaubs auf zahlreiche Freizeitaktivitäten mit ihren Kindern verzichten müssen. Des Weiteren besteht hier die Möglichkeit, die wirtschaftlich schwerwiegenden Auswirkungen von COVID-19 für Schaustellerbetriebe und gastronomische Betriebe ein wenig zu lindern und diese zu unterstützen“, schreiben die SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Claudia Eider und Holger Grumbach in einem Prüfantrag, der im Hauptausschuss am 15. Juni 2020 beraten werden soll.
Aus dem Hygienekonzept des „Düsselland-Freizeitparks“
- die Abstandsregel von 1,5 m wird natürlich auch im Düsselland gelten
- alle anderen Vorschriften der Coronaschutzverordnung werden eingehalten
- das „Crowd Mangement“ beinhaltet aufgezeichnete Laufwege und Abstandsmarkierungen
- es herrscht Mund-Nasen-Schutzpflicht auf dem Gelände
- Oberflächen und Kontaktflächen der Fahrgeschäfte und Stände werden regelmäßig desinfiziert
- geschultes Personal achtet auf die Einhaltung der Regeln.
Thomas Gierse
