Der 63-Jährige aus der Nähe von Bristol meinte die Frage, wie er einen Pkw in den Wohnmobilurlaub mitnehmen könnte, optimal gelöst zu haben: Einfach eine Anhängerdeichsel an den Pkw geschraubt und das Ganze dann an die Anhängerkupplung des Wohnmobils gehängt.
Auf diesen merkwürdigen Abschleppvorgang wurde die Verkehrspolizei aus Wörrstadt am Dienstagnachmittag, 10.09.2019, auf der A 61 bei Gau-Bickelheim aufmerksam, weil in dem "abgeschleppten" Kleinwagen kein Fahrer saß.
Der Engländer war sich keiner Schuld bewusst, er zeigte sogar eine europäische Genehmigungsurkunde vor. Tatsächlich kann man diese Umbauvorrichtung legal erwerben und in einigen Ländern Europas auch nutzen, in Deutschland jedoch schon deshalb nicht, weil der als Anhänger zweckentfremdete Pkw nicht gebremst werden kann und so die Bremsanlage des Wohnmobils überfordert. An Gefällestrecken kann die Bremse des Zugwagens überhitzen und bei einer Notbremsung wäre der Bremsweg viel zu lang.
Dem 63-Jährigen blieb nichts anderes übrig, als den Pkw von einem Abschleppunternehmer in die Niederlande bringen zu lassen, wo so ein Gespann erlaubt ist. Das Bußgeld wegen des unzulässigen Schleppvorgangs konnte er sicherlich verschmerzen, der Rücktransport kostete ihn jedoch knapp 1.000 Euro.
Quelle:
Verkehrsdirektion Mainz