Landrätin Bettina Dickes kündigte am Mittwoch, 13. Januar 2021, in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eine nächtliche Ausgangssperre für den Kreis Bad Kreuznach an. Diese soll am Samstag, 16. Januar 2021, um 00:00 Uhr in Kraft treten und jeweils die Zeiträume 21 bis 05:00 Uhr abdecken.
Ausnahmen soll es in diesen "triftigen Gründen" geben:
- berufliche Tätigkeit
- Sicherheit: Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind
- Gesundheit: die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
- Partnerschaft / Familie:
- der Besuch bei Ehepartnern und Lebenspartnern (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes — LPartG), nichtehelichen Lebenspartnern, von Verwandten in gerader Linie, vonAlten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen
- Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen
- Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich
- die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
- die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
- Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich des Ausführens (lediglich eine Person).
Thomas Gierse
Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach
