Corona-Regelung ab 1. März: Kreisverwaltung konkretisiert die aktuellen Bestimmungen

Kreis Bad Kreuznach, 27. Februar 2021


Mit ihren Konkretisierungen zur Ergänzung der sechzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung erläutert die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, wie die ab Montag, 1. März 2021, gültigen Regeln im Alltag anzuwenden sind.



Allgemein gelten weiterhin die AHA + L-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske - Lüften). Die jeweiligen Hygiene- und Abstandsregeln sind generell einzuhalten, auch wenn auf diese nicht zusätzlich hingewiesen wird. 


Masken

Im Einzelhandel, in gewerblichen Einrichtungen, bei Abhol-, Liefer- und Bringdiensten, in öffentlichen Gebäuden und Verwaltungen, in Gotteshäusern, bei unmittelbarem Kontakt in Arztpraxen und therapeutischen Praxen, in Bus und Bahn gelten verschärfte Regeln. Hier müssen entweder medizinische (OP-) Masken, KN-95/ N95-Masken oder FFP-2-Masken getragen werden. Reine Alltagsmasken (Stoffmasken) sind hier nicht mehr zulässig.


An allen anderen Orten können einfache Mund-Nasen-Bedeckungen (Alltagsmasken) getragen werden.


Visiere für Beschäftigte des Einzelhandels und des Dienstleistungsgewerbes sind weiter zulässig. Beschäftigte, die ihre Arbeit hinter einer Trennscheibe verrichten (z.B. in Kassensituationen im Supermarkt), sind nach wie vor von der Maskenpflicht befreit.


Regeln in der Öffentlichkeit

In Rheinland-Pfalz dürfen insgesamt maximal ein Hausstand und eine weitere Person gemeinsam im öffentlichen Raum ohne Mindestabstand unterwegs sein. Bei der Bestimmung der Personenzahl aus den beiden Haushalten werden Kinder bis einschließlich 6 Jahren nicht mit eingerechnet.


Zur Betreuung von minderjährigen oder pflegebedürftigen Personen ist die Anwesenheit mehrerer Personen eines weiteren Hausstands gestattet. Beispielsweise dürfen Großeltern mehrere Enkelkinder gleichzeitig betreuen, wenn diese aus demselben Hausstand kommen. Bei getrennt lebenden Elternteilen darf das Umgangsrecht wie bisher ausgeübt werden.


Im öffentlichen Raum gilt ein striktes Alkoholverbot.


Zusammenkünfte in privaten Räumen

Für privaten Räume gilt die dringliche Forderung, die Regeln, die in der Öffentlichkeit gelten, hier ebenso einzuhalten.


Baumärkte und Gartencenter, Gärtnereien, Blumenläden

Blumenläden dürfen grundsätzlich öffnen.


Die Außenverkaufsbereiche von Gartencentern, Gärtnereien etc. sowie von Baumärkten dürfen öffnen, soweit sich der Verkauf auf ein für den Gartenbau oder Pflanzenverkauf typisches Angebot beschränkt. Eine Kontakterfassungspflicht im Außenbereich besteht nicht, in diesem Fall – analog zu den Bestimmungen des Abholservice - auch nicht im Kassenbereich.


Analog zu den Regeln in § 5(3) können – wie bisher schon beispielsweise in Discountern oder großen Drogeriemärkten - auch weitere Waren angeboten werden, sofern das Warenangebot nicht den Schwerpunkt des Außenverkaufssortiments bildet.

 

In den Innenbereichen darf ebenfalls geöffnet werden. Für den Bereich von Schnittblumen und Topfpflanzen gelten hierbei analog zu den Blumenläden keine Beschränkungen. Beim übrigen Angebot müssen Kunden einen Einzeltermin vereinbaren. Die Terminvergabe kann vorab, aber auch spontan und unmittelbar vor Ort erfolgen. Dabei sind die Kontaktdaten zu erfassen. Dies kann in Papierform erfolgen, aber auch digital. Aktuell erarbeitet die Kreisverwaltung eine Schnittstelle zur App „Luca“. Insoweit ist es sinnvoll, diese App vor Ort zu nutzen.


In größeren Märkten können mehrere einzelne Verkaufsbereiche gebildet werden, für die Termine vergeben werden dürfen. In jedem  eindeutig definierten einzelnen Verkaufsbereich dürfen sich nur Kunden aus demselben Hausstand aufhalten. Dabei ist mit speziellen Wegeführungen und im Kassenbereich darauf zu achten, dass zwischen den Kunden unterschiedlicher Hausstände der Mindestabstand 1,50 m möglichst nicht unterschritten wird.


Sofern im Innenbereich keine ausreichende Lüftung durch Öffnen von Fenstern und Türen oder durch eine leistungsfähige Lüftungsanlage gewährleistet ist, ist zwischen zwei Einzelterminen ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten einzuhalten.

 

Sonstiger Einzelhandel

Die Innenbereiche des Einzelhandels dürfen für Einzeltermine von Personen jeweils eines Hausstandes geöffnet werden. Die Terminvergabe kann vorab, aber auch spontan und unmittelbar vor Ort erfolgen. Dabei sind die Kontaktdaten zu erfassen.


Wenn die Größe des Verkaufsraumes dies zulässt, können mehrere Verkaufsbereiche und auch Beratungsbereiche (z.B. bei Möbel- oder Automobilhandel) gebildet werden. Auch hier gilt: In jedem  eindeutig definierten einzelnen Verkaufsbereich dürfen sich nur Kunden aus demselben Hausstand aufhalten. Dabei ist mit speziellen Wegeführungen und im Kassenbereich darauf zu achten, dass zwischen den Kunden unterschiedlicher Hausstände der Mindestabstand 1,50 m möglichst nicht unterschritten wird.


Sofern im Innenbereich keine ausreichende Lüftung durch Öffnen von Fenstern und Türen oder durch eine leistungsfähige Lüftungsanlage gewährleistet ist, ist zwischen zwei Einzelterminen ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten einzuhalten.


Warenträger außerhalb der Geschäfte sind grundsätzlich zugelassen. Auch eine Anprobe von Waren – z.B. bei Bekleidung oder Schuhen – ist bei Einhaltung von Abstandsregeln im Außenbereich gestattet, sofern dies von den Geschäften gewünscht ist. Eine Kontakterfassungspflicht im Außenbereich besteht nicht, in diesem Fall – analog zu den Bestimmungen des Abholservice - auch nicht im Kassenbereich.


Abhol- und Lieferservice

Abhol- und Lieferservice z.B. in der Gastronomie sowie im Einzelhandel sind ausdrücklich erlaubt. Die Abholung von vorbestellten Speisen oder Waren darf innerhalb der Geschäftsräume erfolgen. Dies ist ausdrücklich erlaubt. Doch sollen sich wartende Personen nicht in den Geschäftsräumen, sondern im Freien aufhalten.

 

Personenbegrenzungen in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen

Auf Verkaufs- oder Besucherflächen von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern aufhalten (Bei 800 qm sind 80 Personen erlaubt)

Für zusätzliche Flächen, die über die 800 Quadratmeter hinausgehen, gilt, dass höchstens eine Person pro 20 weiteren qm erlaubt ist (Bei 1600 qm entspricht dies 80 Personen für die ersten 800 Quadratmeter und weitere 40 Personen für die weiteren 800 Quadratmeter).

Für kleine Einzelhandelsgeschäfte und Einrichtungen gilt die Personenbegrenzung von maximal 1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche nicht, wenn sich ausschließlich ein Haushalt mit einer weiteren Person in einem Raum aufhält.


Arbeits- und Betriebsstätten

In allen Arbeits- und Betriebsstätten gilt grundsätzlich eine (Alltags-)Maskenpflicht. Diese entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann.


Der Verzehr von Speisen und Getränken in Kantinen ist nur dann gestattet, wenn Arbeitsabläufe oder die räumliche Situation dies erfordern (z.B. für Mitarbeiter in der Produktion).

 

Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz

Nicht aufschiebbare Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz und auch die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen beispielsweise in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind in Präsenzform unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zulässig.


Musikvereine und Chöre

Musikalische Proben und der Auftrittsbetrieb sind nicht möglich, ebenso ist außerschulischer Musikunterricht in Präsenz untersagt.


Sport

Im Amateur- und Freizeitsport sind Mannschaftssportarten und jede Form von Kontaktsport generell untersagt, ebenso alle sportlichen Betätigungen im Innenbereich.


Sportarten, in denen kein direkter Kontakt zu Mitspielern besteht, sind auf öffentlichen und privaten Anlagen im Freien alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, erlaubt.


Sportliche Betätigungen von Gruppen im Freien z.B. bei Ausdauerläufen sind möglich, wenn gewährleistet ist, dass das Abstandsgebot während der gesamten sportlichen Betätigung eingehalten wird und damit vergleichbar dem Training alleine oder zu zweit gehandelt wird. 


Tennis im Außenbereich ist im Einzel gestattet, Doppel sind nicht möglich.


Golfen ist gestattet.


Personal Training im Außenbereich ist genauso wie Einzelreitunterricht im Freien erlaubt.

 

Tanzsport sowie der Betrieb der Tanzschulen sind nicht gestattet.

 

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist im gesamten Sportbereich für Athletinnen und Athleten, die sich bereits für bevorstehende Euro- oder Weltmeisterschaften qualifiziert haben oder sich im Jahr 2021 qualifizieren können, erlaubt.

 

Hundesport kann weiterhin stattfinden, auch der Betrieb von Hundeschulen ist möglich.

 

Generell gilt für alle weiterhin möglichen Sportarten: Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln sind zu beachten.


Freizeit

Spielplätze dürfen weiterhin geöffnet bleiben, für Erwachsene gilt jedoch (Alltags-)Maskenpflicht. Es dürfen mehrere Hausstände gleichzeitig auf den Spielplätzen sein, es ist dabei der Mindestabstand zu beachten. 

Die Außenbereiche von botanischen Gärten, dem rheinland-pfälzischen Freilichtmuseum, Reiterhöfen, Tierparks u.ä. sind für den Publikumsverkehr geöffnet.

 

Außerschulische Bildungseinrichtungen

Außerschulische Bildungsangebote in öffentlichen oder privaten Räumen dürfen nur digital durchgeführt werden.


Fahrschulen können wieder praktischen Unterricht anbieten.


Kurse der Familienbildung und der Jugendarbeit bzw. Jugendsozialarbeit sind nur als Einzelangebote zulässig.


Der außerschulische Musikunterricht ist als Einzelunterricht in Präsenzform wieder möglich. Davon ausgenommen sind Gesangsunterricht sowie der Unterricht mit Blasinstrumenten.

 

Medizinische Dienstleitungen

Erlaubt sind Dienstleitungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Dazu zählen unter anderem Fußpflege, Massagen, Physiotherapie, Logopädie und Ähnliches. 


Friseure dürfen öffnen. Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Diese darf auch spontan vor Ort erfolgen.

 

Der Aufenthalt in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Rehaeinrichtungen, Sanatorien und Privatkrankenanstalten zu ausschließlich medizinischen Zwecken ist gestattet, wenn eine entsprechende ärztliche Indikation vorliegt. Dringend erforderliche Begleitpersonen sind gestattet.

 

Auch der Radonstollen kann als medizinische Einrichtung unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln geöffnet bleiben.


Rehasport, Fitnesstudios, Sportangebote

Rehasport ist nach ärztlicher Indikation als Angebot für Gruppen unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln möglich.

 

Fitnessstudios bleiben grundsätzliche geschlossen. Analog zu Rehasport bzw. Angeboten der Physiotherapie ist in Studios jedoch ein Training an Geräten möglich, wenn hierzu eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Pro definiertem Trainingsbereich darf nur eine Person gemäß den ärztlichen Vorgaben trainieren. Eine Betreuung der Trainierenden ist dementsprechend notwendig, dabei dürfen maximal zwei Trainierende von einer Person betreut werden. 


Die Räumlichkeiten von Fitnessstudios, Tanzschulen etc. dürfen an einzelne Haushalte vermietet werden. Es dürfen dann jedoch auch nur diese Einzelhaushalte dort trainieren.

 

Veranstaltungen

Veranstaltungen jeglicher Art sind nicht gestattet.

 

Gottesdienste

Gottesdienste sind weiterhin mit den entsprechenden Hygienekonzepten und Abstandsregeln gestattet. Gemeinde- und Chorgesang ist nicht zulässig. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 100 Besucher plus den Personen, die den Gottesdienst gestalten. Bei kirchlichen Veranstaltungen außerhalb von Gottesdiensten (z.B. Sitzungen von Pfarrgemeinderat und Presbyterium) mit mehr als 10 Teilnehmern sind diese mindestens zwei Tage vorher der Coronastabstelle (coronaauskunft@kreis-badkreuznach.de) anzuzeigen.

 

Hochzeiten

An standesamtlichen Trauungen dürfen neben Standesbeamten und Brautpaar sowie Trauzeugen folgende Personen teilnehmen: Verwandte ersten oder zweiten Grades sowie deren Partner und Personen eines weiteren Hausstandes.


Es besteht Maskenpflicht für alle, außer dem Brautpaar und Standesbeamten. Bei Feiern im Anschluss an die Trauung gelten die allgemeinen Bestimmungen (ein Hausstand plus eine weitere Person).

 

Beerdigungen

Auf dem Friedhof außerhalb der Friedhofshalle gelten keine Personenbegrenzungen. Es ist jedoch auf die Einhaltung der Abstands- und Maskenpflicht zu achten.


An der Trauerfeier in der Friedhofshalle dürfen alle Verwandten ersten oder zweiten Grades sowie deren Partner und Personen eines weiteren Hausstandes als Trauergäste teilnehmen. Darüber hinaus sind weitere Personen erlaubt, sofern die Größe des Raumes dies zulässt. Pro Person sind hier 10 Quadratmeter Fläche notwendig.

 

Gremiensitzungen

Sitzungen der kommunalen Gremien sowie deren Ausschüssen, Zweckverbände etc. sind unter Beachtung der gültigen Hygiene- und Abstandsvorgaben gestattet.

Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen und Ähnliches von Vereinen und Verbänden sind hingegen in Präsenz untersagt.


Schulen

Auf die jeweils aktuellen Veröffentlichungen des Bildungsministeriums ist zu achten. 



Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Stand: 27. Februar 2021

12. Juni 2025
Bingen, 12. Juni 2025 // Der für das Betreiben des Wasserspielplatzes im Park am Mäuseturm wichtige Brunnenschacht, der sich mit Uferfiltratwasser der Nahe füllt, kann derzeit nicht genutzt werden, weil sich darin eine hohe Sedimentschicht aufgetürmt hat. Über die Behebung dieses Problems und weitere Neuigkeit aus dem „PaM“ berichtet die Stadtverwaltung Bingen. Der Brunnen wird außerdem für die Bewässerung des Rasens und für die Wasserversorgung der Kleingärten benötigt. Im Laufe der letzten Jahre ist die Sedimentschicht am Grund des Brunnenschachtes so sehr angewachsen, dass die Pumpen statt Wasser oft nur noch Schlamm ansaugen konnten. Der Schacht wurde zur Zeit der Entstehung des Bahnhofs Bingerbrück gebaut und diente ursprünglich der Wasserbetankung der Dampflokomotiven. Unterlagen über den Bau und die Wartung des schätzungsweise 12-15 Meter tiefen Schachtes existieren nicht. Ebenso wenig ist bekannt, ob es Korrespondenzschächte gibt oder wo Rohre in den Schacht laufen und ob diese möglicherweise auch mit angeschwemmten Sedimenten verstopft sind. Mit Hilfe einer Fachfirma, die sich bei einem Tauchgang schon ein Bild gemacht hat, soll nun die Sedimentschicht, die eine Höhe von mindestens 2,7 Meter hat, abgesaugt werden. Zuvor müssen jedoch einige logistische und technische Probleme (Herstellung passender Anschlüsse an den Fahrzeugen und Geräten, die fachgerechte Entsorgung des Materials, Untersuchung des Schlamms auf bedenkliche Stoffe) geklärt werden. Darüber hinaus ist die UV-Anlage, die die zusätzliche Reinigung des Wassers übernimmt, defekt und nicht mehr zu reparieren. Der Einbau einer neuen Anlage ist bereits in Auftrag gegeben. Der Einbau der Anlage ist notwendig, um die Wasserqualität beim Befüllen des Bachlaufes sicher zu stellen. Ein genauer Zeitraum, wann die Technik wieder störungsfrei in Betrieb gehen kann, kann leider nicht benannt werden, da solche komplexen Anlagen lange Lieferzeiten haben. Weitere Neuigkeiten: Der Belag des Multifunktionsplatzes war schadhaft, sodass der Platz zwischenzeitlich mit Zaunfeldern abgesperrt werden musste. In der letzten Woche wurden die Reparaturarbeiten erledigt: Die beschädigten Stellen des Kunststoffbelages wurden herausgeschnitten und durch neues Material ersetzt. Nach einer kurzen Trocknungsphase konnte das Feld wieder für die Sportler*innen geöffnet werden. Für eine abschließende Reinigung und Stabilisierung der gesamten Spielfläche muss das Feld in Kürze nochmals für einige Tage geschlossen werden. Der (Wasser-)Spielplatz im Park wurde im Bereich des Weidenlabyrinths mit einem neuen Aussichtsturm ausgestattet. Die Schwengelpumpen sind im Betrieb und der Sand ist frisch gereinigt. Dem Spielvergnügen steht also nichts im Wege. Das Park-Café hat einen neuen Betreiber. Dienstag bis Sonntag ist von 10:30 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet und der Betreiber freut sich auf viele Gäste. Quelle: Stadtverwaltung Bingen Foto: Torsten Silz
3. Juni 2025
Rüdesheim, 3. Juni 2025 // Am Samstag, 31. Mai 2025, fand wieder das große Tanzevent in Rüdesheim statt. Mit neun eigenen Premieren begeisterte der TSV Rüdesheim in einer Kindertanzshow am Nachmittag und einer Showtanzgala mit Turnier am Abend in der ausverkauften Verbandsgemeindehalle. Wie immer starteten die Kleinsten (3 – 4 Jahre), die Gruppe „Amethyst“ unter ihrem diesjährigen Motto „Minions“. Die 13 Mädels und 2 Jungs stürmten die Bühne und sorgten für viele Lacher, wie es sich für Minions gehört. Die Premiere des neuen Tanzes der Gruppe „Smaragd“ führte zurück in die 80er-Jahre. Unter dem Motto „Der Walkman feiert Comeback“ kamen 25 Tänzerinnen im Alter von 5 – 6 Jahren in neonfarbenen Kostümen auf die Bühne und rissen das Publikum mit. Bei der Gruppe „Malachit“ wurde es dann rasant – mit dem Motto „Rennfahrer“ brachten die 28 Mädels im Alter von 7 – 8 Jahren den Tanzmotor zum Brummen. Unter dem Motto „Encanto“ – inspiriert von dem beliebten Disney-Film – erzählten die 23 Tänzerinnen (9 – 10 Jahre) der Gruppe „Onyx“ die Geschichte der Familie Madrigal. Eine Geschichte über Mut, Zusammenhalt und die besonderen Gaben, die in jedem von uns stecken. In der Showtanzgala entführte die Gruppe „Achat“ (Alter: 11 bis 12 Jahre) das Publikum in das Marvel-Universum und die Geschichte der Infinity-Steine. Mit ihrem neuen Tanz unter dem Motto „Avengers – Infinity War“ brachte sie die Halle zum Beben. Nicht nur der Tanz, auch die Kostüme waren ein „Augenschmaus“. Auch in diesem Jahr wagte sich eine TSV-Tänzerin an ein Solo: Die 16-jährige Romy Ginz tanzt nun schon seit 12 Jahren im Verein und ist Tänzerin bei der Gruppe „Rubin“. Trainiert von Julia Hildebrand mit Unterstützung von Anna Ginz tanzte sie unter dem Motto: „MEGAN – meine neue beste Freundin“ und erzählte mit ausgefeilter Choreografie und sensationellen Akrobatik-Elementen ihre Geschichte. Die nächste TSV-Premiere war die der Gruppe „Rubin“ . Die neuen Trainerinnen Emma Sulzbacher und Luisa Klein ließen ihre 27 Tänzerinnen im Alter von 13 – 15 Jahren unter dem Motto „Lupin - Meisterdiebe auf der Flucht“ die Geschichte des Assane Diop erzählen, der den Tod seines Vaters mit einem meisterhaften Diebstahl rächen will. Letztes Jahr feierte sie mit einer kleinen Tanzeinlage ihr Comeback – die Gruppe " Lapislazuli" ist zurück! Da ihre Saison in der Fastnachtszeit bereits beginnt, hatte sie nun ihren letzten Auftritt unter dem Motto: „Aufi aufn Berg – Skifoan ist unser Leben“. Die 18 Tänzerinnen ließen es krachen: Der Saal war plötzlich auf der Skihütte und feierte mit. Alle waren sich einig: Das war spitze! Die Ehre des letzten Programmpunktes hatte die Gruppe „Saphir“ : Ihr diesjähriges Motto wurde schon mit Spannung erwartet und auch sie enttäuschte ihre große Fangemeinde nicht. Mit „Aquaman – Beschützer der Tiefe“ hat Trainerin Julia Hildebrand wieder einen Volltreffer gelandet. So viele Hebefiguren, so ein Tempo, das hatte das Publikum noch nicht erlebt und es hielt sie kaum auf ihren Sitzen. Die Kostüme waren auch wieder ein absoluter Traum, schwarz-gold mit blau-grün schimmernden Elementen, auf dem Rücken der goldene Dreizack, der sich als Element auch immer wieder im Tanz fand. Damit war die Show aber noch nicht zu Ende, da die Gewinner des Turniers noch gekürt werden mussten: In der Kategorie „Damen“ erreichte die Gruppe „Toxication“ des SSV Dreisen den 3. Platz, die Gruppe „Intense“ der Showtanzformation Waldböckelheim den 2. Platz und die Gruppe „Count8“ des TSG 1861 Sprendlingen den 1. Platz. In der Kategorie Männer“ erreichten die „Ellerbachtitanen“ des Rüdesheimer Freizeitclubs den 2. Platz und „TeamXdream“ von den lustigen Schuppesser Planig den 1. Platz. In der Kategorie „Gemischt“ erreichte die Gruppe „Revived Generation“ aus Armsheim den 1.Platz und sie wurde auch noch Publikumsliebling. Quelle: Edda Lechert, TSV Rüdesheim (Text) Björn Stürmer (Fotos) Die Fotos zeigen (im Uhrzeigersinn) die Gruppen Smaragd, Lapislazuli und Rubin sowie Romy Ginz als Solotänzerin
16. Mai 2025
Landkreis Bad Kreuznach, 16. Mai 2025 // Biomüll aus den braunen Tonnen wird verwertet: Als Kompost wird er auf Felder aufgebracht. Inhaltsstoffe, die nicht in die Biotonne gehören, kehren auf dem Weg über die Landwirtschaft - etwa als Mikroplastik - zurück in die Haushalte und auf die Teller. Eine „saubere“ Mülltrennung liegt also im persönlichen Interesse. Rechtlich gibt es neue Grenzwerte. Um Fremdstoffe in Bioabfällen zu reduzieren, gelten seit 1. Mai 2025 neue gesetzliche Vorgaben: So darf der Anteil an Fremdstoffen wie etwa Glas, Metall oder Kunststoffe in der Biotonne nach Anpassung der Bioabfallverordnung nur noch maximal drei Prozent betragen. Allein Kunststoffe dürfen höchstens ein Prozent des Bioabfalls ausmachen. Nach Worten des Ersten Beigeordnete des Landkreises Bad Kreuznach Oliver Kohl sei es das Ziel, Mikroplastik aus der Komposterde herauszuhalten und Plastikeintrag in die Umwelt zu verhindern.„Deshalb mein Appell: Werfen Sie Kunststoffprodukte nicht die Biotonne und helfen Sie mit, die vom Mikroplastik ausgehenden Gefahren für Mensch und Natur zu reduzieren.“ Der Bioabfall aus dem Landkreis Bad Kreuznach wird zur Hälfte in der Kompostierungsanlage im Kompostwerk Bad Kreuznach und in der Biomasseanlage Essenheim verwertet. Durch Kompostierung und Vergärung entsteht binnen weniger Wochen wertvoller Kompost, der von Landwirten aus der Umgebung auf den Feldern ausgebracht wird. „Fehlwürfe“ im Biomüll Einige Fahrzeuge des AWB sind mit Störstoffdetektoren ausgerüstet, die Fehlwürfe in der Biotonne erkennen können. Falsch befüllte Biotonnen werden stehen gelassen. Die Betroffenen können dann die Tonnen entweder selbst neu sortieren oder eine kostenpflichtige Sonderleerung als Restabfall beantragen. Gelangen Fremdstoffe ins Kompostwerk, ist Handarbeit gefragt. Schon vor Inkrafttreten der Verordnung war es auch beim AWB gängige Praxis, Fremdstoffe zu entfernen. So werden im Kompostwerk beim Abladen des Bioabfalls aus den Sammelfahrzeugen Sichtkontrollen durchgeführt. Der Bioabfall, der in der eigenen Anlage verarbeitet wird, läuft über ein Sortierband und Fehlwürfe werden von Hand aussortiert. Was nicht in den Biomüll gehört Auch die im Handel angebotenen „kompostierbaren" Plastikmüllbeutel, Kaffeekapseln, Zahnbürsten und ähnliche Produkte gehören nicht in die Biotonne. Sie sind zwar unter bestimmten Laborbedingungen biologisch abbaubar. Für eine komplette Zersetzung reicht die in den Anlagen zur Verfügung stehende Zeit aber nicht aus. Tipps für Umgang mit Biomüll Der Abfallwirtschaftsbetrieb Bad Kreuznach gibt Tipps für die Entsorgung in der Biotonne: Bioabfälle sollten in Papiertüten (diese sind übrigens billiger als sogenannte kompostierbare Bioplastiktüten) oder in Zeitungspapier gepackt werden Die Biotonne sollte immer trocken gehalten werden. Dazu die Biotonne am Boden mit Eierkartons oder Zeitungspapier auslegen. Um im Sommer Madenbefall zu verhindern, hilft z. B. ein engmaschiges Netz über der Biotonne, denn so können Fliegen keine Eier im Abfall legen. Das Netz sollte natürlich unmittelbar vor der Leerung entfernt werden. Weitere Informationen und Sortierhilfen in verschiedenen Sprachen bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Bad Kreuznach unter Tel. 0671/803-1954, im „ Ratgeber Umwelt “ und auf www.awb-kh.de . Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach Foto: Meik Schwinn, AWB
14. Mai 2025
Bad Kreuznach, 14. Mai 2025 // Athletinnen und Athleten der Lebenshilfe Bad Kreuznach e. V. und des Lebenshilfe Chancen-Zentrum gemeinnützige GmbH treten vom 20. bis 22. Mai 2025 gemeinsam bei den Special Olympics-Landesspielen in Mainz an. Es wird ein unvergessliches Erlebnis, bei dem sie nicht nur ihr sportliches Können zeigen, sondern vor allem eines: Mut, Leidenschaft und den unerschütterlichen Willen, Grenzen zu überwinden. Seit Monaten bereiten sie sich mit großem Einsatz auf diesen besonderen Moment vor, trainieren regelmäßig und wachsen dabei über sich hinaus. Doch damit der Traum von den Special Olympics Wirklichkeit wird, braucht es Unterstützung – denn die Teilnahme ist ohne Spenden nicht möglich. Die Special Olympics sind viel mehr als ein Sportevent. Sie stehen für Inklusion, Gemeinschaft und die Chance, sich selbst zu beweisen. Die Athletinnen und Athleten der Lebenshilfe Bad Kreuznach trainieren mit unglaublicher Hingabe. Beim Tischtennis feilen sie an ihrer Technik und beim Bowling setzen sie alles daran, Strikes zu werfen. Woche für Woche arbeiten sie an sich, freuen sich über Fortschritte und lernen, dass es nicht darum geht, perfekt zu sein – sondern mit Herz dabei zu sein. „Unsere Sportlerinnen und Sportler zeigen uns jeden Tag, was wahre Begeisterung und Ehrgeiz bedeuten“, sagt Benjamin Rubröder, pädagogischer Vorstand der Lebenshilfe Bad Kreuznach e.V. „Die Special Olympics geben ihnen die Möglichkeit, über sich hinauszuwachsen, Anerkennung zu erfahren und Teil einer großartigen Gemeinschaft zu sein.“ Diese Erlebnisse stärken das Selbstbewusstsein und wirken weit über den Sport hinaus. Doch die Teilnahme bringt auch große finanzielle Herausforderungen mit sich. Trikots, Jacken und Sporttaschen, Startgebühren, Transport und Verpflegung – all das muss finanziert werden. Damit die Athletinnen und Athleten in Mainz an den Start gehen können, ist die Lebenshilfe auf Spenden angewiesen. Wer helfen möchte, kann direkt auf folgendes Konto spenden: Geschäftskonto Lebenshilfe Bad Kreuznach e.V., Sparkasse Rhein-Nahe IBAN: DE71 5605 0180 0000 0313 36; Verwendungszweck: Special Olympics Landesspiele Mainz.  Quelle: Jana Al-Tamimi Lebenshilfe Bad Kreuznach e. V.
27. März 2025
Bad Kreuznach, 27. März 2025 // In der ersten Aprilwoche beginnt die Saison für den Solezerstäuber und die Soleberieselung der neun Gradierwerke der Stadt Bad Kreuznach — im Salinental und in den beiden Kurparks. Zunächst werden die großen Soletröge befüllt. Befindet sich im Reservoir Salzwasser in ausreichender Menge, starten die Pumpwerke. Die auf die Krone geförderte Sole rieselt dann an den Schwarzdornwänden herab, sammelt sich im Trog und wird immer wieder nach oben gepumpt. Da bei diesen Umläufen mehr und mehr Wasser verdunstet, steigert sich Grad für Grad der Salzgehalt von ursprünglich 1,5 Gramm pro Liter auf bis zu 20 Gramm pro Liter. Seit ca. 290 Jahren wird diese Gradiertechnik in Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein angewandt und diente bis 1999 der Salzgewinnung. In der Umgebungsluft macht sich der Salzgehalt durch erfrischende, salzhaltige Luft bemerkbar – einer Meeresbrise vergleichbar. Daher erfolgte seit dem 19. Jahrhundert die Nutzung der Salinen als Kuranlagen. Den Anfang bei der Inbetriebnahme macht gleich Anfang April der Inhalationspark im Kurpark Bad Kreuznach. Hier flankieren zwei kleine Gradierwerke den 1928 errichteten Solezerstäuber, der die Aerosole in der Umgebung versprüht. Die kleineren Partikel können tiefer in die Atemwege eindringen und dort wohltuend wirken. Nach und nach läuft dann auch die Berieselung der sechs insgesamt 1,1 Kilometer langen Gradierwerke im Salinental an. 16.000 Quadratmeter Fläche bilden die acht Meter hohen Dornwände, an denen die Sole herabperlt. Effekt auf Kleinklima rund um Gradierwerke wird untersucht Gerade unter dem Gesichtspunkt der Klimaanpassung ist der kühlende und erfrischende Einfluss auf das Kleinklima beachtlich. Wie stark die Wirkung tatsächlich ist, das will die Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH jetzt genau wissen. Sie hat mit der Zustimmung des Aufsichtsrates als von der Stadt beauftragte Eigentümerin der Gradierwerke eine Studie in Auftrag gegeben, die den Klimaeffekt – auch im Hinblick auf das subjektive Empfinden der Menschen – präzise ermitteln wird. Eine vergleichbare Studie wurde bereits für das Gradierwerk Bad Dürrenberg – das größte Einzelgradierwerk Deutschlands – erarbeitet. Die Forscher messen im Sommer nicht nur Luftfeuchtigkeit und Lufttemperatur in unterschiedlichem Abstand zu den Gradierwerk en und visualisieren das Ergebnis – auch ein möglicher Einfluss der großen Dornwände auf die Luftzufuhr zur Innenstadt ist Gegenstand der Berechnungen. Das Projekt wird von einem Startup ehemaliger Studenten der Uni Leipzig durchgeführt. Einen Sonderfall stellt derzeit noch das frisch rundum sanierte Gradierwerk in Bad Münster am Stein dar. Die 150 Meter lange Anlage prägt den Kurpark und sorgt für angenehme Temperaturen auch an heißen Tagen. Doch leider gelingt hier die Salzanreicherung des Wassers durch die Umläufe nicht. Denn dieses Gradierwerk – es ist im derzeitigen baulichen Zustand das jüngste – verfügt nicht über einen oberirdischen Sole-Trog, sondern über einen unterirdischen Tank. Dieser kann jedoch nicht genug Wasser aus der Rheingrafenquelle unter dem Kurmittelhaus aufnehmen. Daher muss ständig neues Wasser nachgespeist werden und so bleibt es bei der relativ geringen Salzkonzentration von ca. 1 Gramm pro Liter. Die GuT will Abhilfe schaffen und einen fünfmal größeren Tank einbauen lassen. Kostenpunkt 120.000 €. Einen erheblichen Anteil würde die Kuna-Stiftung zahlen. Es bleibt abzuwarten, ob auch der städtische Eigenanteil aus dem Haushalt finanziert werden kann. >> Die Gradierwerke werden bis Anfang November berieselt. Die Wintersaison dient dann Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten. So soll bis Saisonbeginn 2026 die Neubedornung des mit 320 Metern größten Gradierwerks am Stadion Salinental abgeschlossen werden. Das Foto zeigt Gradierwerk 4 im Salinental  Quelle: Dr. Michael Vesper, GuT (auch Foto)
von Thomas Gierse 17. März 2025
Bad Kreuznach, 17. März 2025 // Ob in Wäldern oder in der Stadt: Rettungshunde und ihre Hundeführer*innen der ASB-Rettungshundestaffel Bad Kreuznach müssen auf alle möglichen Einsatzsituationen vorbereitet sein. Dank der Unterstützung der Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH (KRN) konnten die Teams ein besonders abwechslungsreiches und herausforderndes Training auf dem Betriebsgelände in Bad Kreuznach durchführen. Die Rettungshundestaffel des Arbeiter-Samariter-Bundes Bad Kreuznach setzt sich aus 17 Ehrenamtlichen und ihren Hunden zusammen. Zweimal pro Woche werden Menschen und Hunde trainiert. Damit die Vierbeiner in jeder Umgebung effektiv arbeiten können, ist eine realitätsnahe und vielfältige Ausbildung essenziell. Hierfür sind unterschiedliche Trainingsgebiete, wie sie die KRN zur Verfügung gestellt hat, von unschätzbarem Wert. In der Werkstatt standen die Hunde vor der Aufgabe, in einer ungewohnten Umgebung mit wechselnden Gerüchen und unterschiedlichen Untergründen zu suchen. Ölgerüche, metallische Oberflächen und andere Ablenkungen machten die Arbeit besonders anspruchsvoll und halfen den Teams, ihr Können in geschlossenen Räumen zu verfeinern. Busse voller Geruchspartikel von Fahrgästen stellten die Hunde vor die Herausforderung, die gesuchten Personen exakt zu lokalisieren. Im freien Gelände übten die Rettungshunde bei wechselnden Windrichtungen. „Unsere Hunde lernen in Bildern und müssen auf so viele verschiedene Szenarien wie möglich vorbereitet sein, um im Ernstfall sicher und effektiv helfen zu können. Sie verlassen sich voll und ganz auf ihre etwa 250 Millionen Riechzellen“, erklärt Ausbildungsanwärterin Christina Heptner. Die Unterstützung durch Unternehmen wie die KRN zeigt, wie wichtig solche Kooperationen sind, um für den Ernstfall bestmöglich ausgebildet zu sein. „Rettungshundeteams brauchen eine regelmäßige und vielseitige Ausbildung, um jederzeit einsatzbereit zu sein. Nur durch realistische Trainingsbedingungen können wir gewährleisten, dass unsere Hunde in allen Einsatzgebieten zuverlässig arbeiten – ob im Wald, in einem Gebäude oder auf engstem Raum“, so Florian Klamt, Leiter der Rettungshundestaffel. Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen Foto: ASB Rettungshundestaffel
10. März 2025
Bad Kreuznach, 10. März 2025 // Gute Nachrichten aus den Diakonie-Kliniken Bad Kreuznach: Die im Gaza-Krieg schwer verletzte sechsjährige Malak hat sich nach einer erfolgreichen Operation gut erholt. Monatelang hatten sich deutsche Hilfsorganisationen darum bemüht, schwer verletzte Kinder aus Gaza zur Behandlung nach Deutschland zu holen. Malak ist erst das zweite Kind, das diese Chance bekommen hat. Malak wurde nach Angaben ihrer Mutter bei einem Beschuss durch einen Panzer im Gazastreifen im Unterleib verletzt. Sie überlebte, weil sie in einem Krankenhaus in Rafah erstversorgt werden konnte. Ihr Bauchwandbruch stellte jedoch nach wie vor eine akute Bedrohung dar: Durch die Lücke in der Bauchdecke hätte sich der Darm einklemmen und zu einem tödlichen Darmverschluss führen können. André Borsche, der vor seinem Wechsel in den „Ruhestand“ jahrzehntelang als Chefarzt der Plastischen Chirurgie tätig war, hat im Diakonie-Krankenhaus viele Kinder aus Krisengebieten operiert. Dank der guten Zusammenarbeit mit der Kinderabteilung der Diakonie unter der Leitung von Dr. Christoph von Buch werden diese Kinder in Bad Kreuznach medizinisch und pflegerisch bestens betreut. „Besonders dankbar bin ich, dass ich Mohammed Froka für diesen Eingriff gewinnen konnte, den Leitenden Oberarzt der Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie unter Chefarzt Dr. Gunnar Proff, der ein Experte auf dem Gebiet der Hernien ist“, erklärt Borsche. In einer zweistündigen Operation versorgten er und Mohammed Ibrahim Froka den ausgedehnten Bauchwandbruch und verschlossen die Bauchwandlücke. Für Froka war es der erste Einsatz für ein „Interplast-Kind“, aber nach eigener Aussage „nicht der letzte“. Sicherheitsbedenken auf Seiten deutscher Behörden Die Genehmigung für die Einreise zur medizinischen Behandlung war schwierig zu erlangen, weil deutsche Behörden Sicherheitsbedenken hatten. In wenigen Einzelfällen wurde schließlich die Einreise in Begleitung einer weiblichen Person genehmigt — so auch für Malak und ihre Mutter. All dies organisierte die Kölner Hilfsorganisation Refugees Foundation. Erst nachdem Dr. Borsche eine Gastfamilie gefunden und zugesichert hatte, die Behandlungskosten zu übernehmen, folgte die Einreisegenehmigung. In Bad Kreuznach sind Malak und ihre Mutter bei der Familie von Ibtessam Beidoun untergebracht, und sie werden von Corinne Werberich liebevoll mitbetreut. „Wir sind unglaublich erleichtert, dass sie die Behandlung so gut überstanden hat“, sagt Malaks Mutter. Sie kann es kaum erwarten, wieder mit ihrer Familie vereint zu sein und ein normales Leben zu führen. Denn ihre Zukunft ist noch ungewiss. Sie wird mit Malak nach Ägypten zurückkehren, wohin sie mit ihren sechs Kindern nach dem Angriff und der Zerstörung ihres Hauses geflüchtet ist. Ihr Ehemann ist in Gaza geblieben. Das Foto zeigt (von links) Corinne Werberich, Noura Sadeq mit ihrer Tochter Malak, Dr. André Borsche und Mohammed Ibrahim Froka Quelle: Sandra Beck Stiftung kreuznacher diakonie
7. März 2025
Kirn, 7. März 2025 // Andreas Götz lächelt, wenn er die alten Bilder und Zeitungsauschnitte durchblättert. Der Maschinenbaumeister arbeitet seit mehr als drei Jahrzehnten in der Kirner Werkstatt für Menschen mit Behinderungen und hat die Entwicklung des Original Kirner Edelstahlgrills, der 2025 seinen 30. „Geburtstag“ feiert, in den Anfängen miterlebt. „Wir wollten damals zusammen mit den Beschäftigten etwas Langlebiges bauen. Einen solchen Grill kauft man nur einmal im Leben“ , erzählt Götz. 30 Jahre wird der Original Kirner Grill nun schon gebaut – immer wieder weiterentwickelt, ist er heute ein Markenzeichen für Qualität. Der „Schwenker“ lässt mit vielen Details das Herz eines jeden erfahrenen Grillmeisters höher schlagen. „Ein Teil des Geheimnisses ist, dass immer wieder Kunden uns mit ihren Ideen bereichert haben. Zuerst haben wir Grillroste in verschiedenen Größen geschweißt“, erzählt Götz. Als Feuerstelle recycelte man zunächst alte Waschmaschinen-Trommeln: „Erst hatten wir eine Kooperation mit dem örtlichen Schrotthändler später eine mit einem Inklusionsbetrieb in Worms, der sich auf ausrangierte Elektronikteile spezialisiert hatte.“ Das ist alles aber längst Geschichte, heute sind alle Bauteile aus hochwertigem Edelstahl, in einer Materialstärke, die durchaus mehr als eine Generation überlebt.
2. Januar 2025
Bad Kreuznach, 2. Januar 2025 // Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtfach Hauswirtschaft und Sozialwesen der Integrierten Gesamtschule (IGS) Sophie Sondhelm nahmen 2024 an einem besonderen Wettbewerb teil: dem „Leckerness-Wettbewerb“, den der bundesweit tätige Betreiber der Schulmensa „Menüpartner B. V. & Co. KG“ aus Berlin anlässlich seines 30-jährigen Bestehens ausgerufen hatte. Am Ende des Wettbewerbs durfte sich die Klasse über einen großartigen 3. Platz freuen. Die 10. Klasse ging die Herausforderung begeistert an. Die Auswahlkriterien im Wettbewerb waren vielseitig: Mottotreue, Geschmack, Kreativität, Raffinesse und die Umsetzbarkeit in einer Großküche. Den Auftakt des Projekts bildete die Hausaufgabe, ein Rezept zu entwickeln, das idealerweise ein Familienrezept oder ein Wunschgericht für die Mensaküche sein sollte. Aus einer Vielzahl von Ideen wählten die Schüler*innen „Manti“ aus. „Manti“ sind kleine Teigtaschen, die u. a. in der türkischen Küche sehr beliebt sind. Sie bestehen aus einem dünnen Teig, der mit verschiedenen Füllungen versehen wird. Die IGS-Klasse entschied sich für die Füllung mit Rindfleisch beziehungsweise Kartoffeln. Die Teigtaschen werden in der Regel gedämpft oder gekocht und dann mit einer Joghurtsoße oder auch mit zerlassener Butter und Gewürzen serviert. Die leckeren Manti haben in dem Schulwettbewerb darüber hinaus den Vorteil, auch die kulturelle Vielfalt der Schule widerzuspiegeln und Teamarbeit zu fördern. Nachdem das Rezept theoretisch erarbeitet worden war – inklusive Einkaufsplanung und Aufteilung der Zutaten in vegetarische und fleischhaltige Varianten – ging es an die praktische Umsetzung. In einer Doppelstunde bereiteten die Schülerinnen und Schüler die Manti in der Schulküche zu und dokumentierten das Ergebnis mit Fotos. Das Ergebnis war ein wahrer Genuss: Die interkulturellen Teigtaschen schmeckten hervorragend. Am Ende des Wettbewerbs durfte sich die Klasse über einen großartigen 3. Platz freuen. Als Preis erhielten die Schülerinnen und Schüler einen Geldbetrag für die Gemeinschaftskasse. Die Klasse entschied sich dafür, hiervon 100 € der „Tafel“ zu spenden, um bedürftige Menschen zu unterstützen. Der Wettbewerb war für die Schülerinnen und Schüler eine tolle Gelegenheit, ihre praktischen Fähigkeiten zu erweitern, kreative Ideen zu entwickeln und ein gemeinsames Ziel zu verfolgen – noch dazu mit einem leckeren Ergebnis. >> An der IGS Sophie Sondhelm haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, im Rahmen der Wahlpflichtfächer das Fach „Hauswirtschaft und Sozialwesen“ zu wählen. Das Fach wird vierstündig unterrichtet und besitzt einen Hauptfachcharakter. Quelle: Christian Schick Stellvertretender Schulleiter IGS Sophie Sondhelm
12. Dezember 2024
Bad Kreuznach, 12. Dezember 2024 // Seit 27 Jahren betreibt INTERPLAST in Nepal eine Spezialklinik für Plastische Chirurgie und Verbrennungen, die für viele sozial benachteiligte Menschen die letzte Rettung ist. Das Bad Kreuznacher Arztehepaar André und Eva Borsche fuhr nun zum wiederholten Mal dorthin, nicht nur um zu helfen, sondern auch um den Wechsel in der deutschen Leitung zu begleiten. Das Schicksal der vielen verletzten Kinder prägt den Geist dieses wunderbaren Hospitals, ein Vorzeigeprojekt für unsere seit Jahren geleistete Entwicklungshilfe.
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