Corona-Regelung ab 1. März: Kreisverwaltung konkretisiert die aktuellen Bestimmungen

Kreis Bad Kreuznach, 27. Februar 2021


Mit ihren Konkretisierungen zur Ergänzung der sechzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung erläutert die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, wie die ab Montag, 1. März 2021, gültigen Regeln im Alltag anzuwenden sind.



Allgemein gelten weiterhin die AHA + L-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske - Lüften). Die jeweiligen Hygiene- und Abstandsregeln sind generell einzuhalten, auch wenn auf diese nicht zusätzlich hingewiesen wird. 


Masken

Im Einzelhandel, in gewerblichen Einrichtungen, bei Abhol-, Liefer- und Bringdiensten, in öffentlichen Gebäuden und Verwaltungen, in Gotteshäusern, bei unmittelbarem Kontakt in Arztpraxen und therapeutischen Praxen, in Bus und Bahn gelten verschärfte Regeln. Hier müssen entweder medizinische (OP-) Masken, KN-95/ N95-Masken oder FFP-2-Masken getragen werden. Reine Alltagsmasken (Stoffmasken) sind hier nicht mehr zulässig.


An allen anderen Orten können einfache Mund-Nasen-Bedeckungen (Alltagsmasken) getragen werden.


Visiere für Beschäftigte des Einzelhandels und des Dienstleistungsgewerbes sind weiter zulässig. Beschäftigte, die ihre Arbeit hinter einer Trennscheibe verrichten (z.B. in Kassensituationen im Supermarkt), sind nach wie vor von der Maskenpflicht befreit.


Regeln in der Öffentlichkeit

In Rheinland-Pfalz dürfen insgesamt maximal ein Hausstand und eine weitere Person gemeinsam im öffentlichen Raum ohne Mindestabstand unterwegs sein. Bei der Bestimmung der Personenzahl aus den beiden Haushalten werden Kinder bis einschließlich 6 Jahren nicht mit eingerechnet.


Zur Betreuung von minderjährigen oder pflegebedürftigen Personen ist die Anwesenheit mehrerer Personen eines weiteren Hausstands gestattet. Beispielsweise dürfen Großeltern mehrere Enkelkinder gleichzeitig betreuen, wenn diese aus demselben Hausstand kommen. Bei getrennt lebenden Elternteilen darf das Umgangsrecht wie bisher ausgeübt werden.


Im öffentlichen Raum gilt ein striktes Alkoholverbot.


Zusammenkünfte in privaten Räumen

Für privaten Räume gilt die dringliche Forderung, die Regeln, die in der Öffentlichkeit gelten, hier ebenso einzuhalten.


Baumärkte und Gartencenter, Gärtnereien, Blumenläden

Blumenläden dürfen grundsätzlich öffnen.


Die Außenverkaufsbereiche von Gartencentern, Gärtnereien etc. sowie von Baumärkten dürfen öffnen, soweit sich der Verkauf auf ein für den Gartenbau oder Pflanzenverkauf typisches Angebot beschränkt. Eine Kontakterfassungspflicht im Außenbereich besteht nicht, in diesem Fall – analog zu den Bestimmungen des Abholservice - auch nicht im Kassenbereich.


Analog zu den Regeln in § 5(3) können – wie bisher schon beispielsweise in Discountern oder großen Drogeriemärkten - auch weitere Waren angeboten werden, sofern das Warenangebot nicht den Schwerpunkt des Außenverkaufssortiments bildet.

 

In den Innenbereichen darf ebenfalls geöffnet werden. Für den Bereich von Schnittblumen und Topfpflanzen gelten hierbei analog zu den Blumenläden keine Beschränkungen. Beim übrigen Angebot müssen Kunden einen Einzeltermin vereinbaren. Die Terminvergabe kann vorab, aber auch spontan und unmittelbar vor Ort erfolgen. Dabei sind die Kontaktdaten zu erfassen. Dies kann in Papierform erfolgen, aber auch digital. Aktuell erarbeitet die Kreisverwaltung eine Schnittstelle zur App „Luca“. Insoweit ist es sinnvoll, diese App vor Ort zu nutzen.


In größeren Märkten können mehrere einzelne Verkaufsbereiche gebildet werden, für die Termine vergeben werden dürfen. In jedem  eindeutig definierten einzelnen Verkaufsbereich dürfen sich nur Kunden aus demselben Hausstand aufhalten. Dabei ist mit speziellen Wegeführungen und im Kassenbereich darauf zu achten, dass zwischen den Kunden unterschiedlicher Hausstände der Mindestabstand 1,50 m möglichst nicht unterschritten wird.


Sofern im Innenbereich keine ausreichende Lüftung durch Öffnen von Fenstern und Türen oder durch eine leistungsfähige Lüftungsanlage gewährleistet ist, ist zwischen zwei Einzelterminen ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten einzuhalten.

 

Sonstiger Einzelhandel

Die Innenbereiche des Einzelhandels dürfen für Einzeltermine von Personen jeweils eines Hausstandes geöffnet werden. Die Terminvergabe kann vorab, aber auch spontan und unmittelbar vor Ort erfolgen. Dabei sind die Kontaktdaten zu erfassen.


Wenn die Größe des Verkaufsraumes dies zulässt, können mehrere Verkaufsbereiche und auch Beratungsbereiche (z.B. bei Möbel- oder Automobilhandel) gebildet werden. Auch hier gilt: In jedem  eindeutig definierten einzelnen Verkaufsbereich dürfen sich nur Kunden aus demselben Hausstand aufhalten. Dabei ist mit speziellen Wegeführungen und im Kassenbereich darauf zu achten, dass zwischen den Kunden unterschiedlicher Hausstände der Mindestabstand 1,50 m möglichst nicht unterschritten wird.


Sofern im Innenbereich keine ausreichende Lüftung durch Öffnen von Fenstern und Türen oder durch eine leistungsfähige Lüftungsanlage gewährleistet ist, ist zwischen zwei Einzelterminen ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten einzuhalten.


Warenträger außerhalb der Geschäfte sind grundsätzlich zugelassen. Auch eine Anprobe von Waren – z.B. bei Bekleidung oder Schuhen – ist bei Einhaltung von Abstandsregeln im Außenbereich gestattet, sofern dies von den Geschäften gewünscht ist. Eine Kontakterfassungspflicht im Außenbereich besteht nicht, in diesem Fall – analog zu den Bestimmungen des Abholservice - auch nicht im Kassenbereich.


Abhol- und Lieferservice

Abhol- und Lieferservice z.B. in der Gastronomie sowie im Einzelhandel sind ausdrücklich erlaubt. Die Abholung von vorbestellten Speisen oder Waren darf innerhalb der Geschäftsräume erfolgen. Dies ist ausdrücklich erlaubt. Doch sollen sich wartende Personen nicht in den Geschäftsräumen, sondern im Freien aufhalten.

 

Personenbegrenzungen in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen

Auf Verkaufs- oder Besucherflächen von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern aufhalten (Bei 800 qm sind 80 Personen erlaubt)

Für zusätzliche Flächen, die über die 800 Quadratmeter hinausgehen, gilt, dass höchstens eine Person pro 20 weiteren qm erlaubt ist (Bei 1600 qm entspricht dies 80 Personen für die ersten 800 Quadratmeter und weitere 40 Personen für die weiteren 800 Quadratmeter).

Für kleine Einzelhandelsgeschäfte und Einrichtungen gilt die Personenbegrenzung von maximal 1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche nicht, wenn sich ausschließlich ein Haushalt mit einer weiteren Person in einem Raum aufhält.


Arbeits- und Betriebsstätten

In allen Arbeits- und Betriebsstätten gilt grundsätzlich eine (Alltags-)Maskenpflicht. Diese entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann.


Der Verzehr von Speisen und Getränken in Kantinen ist nur dann gestattet, wenn Arbeitsabläufe oder die räumliche Situation dies erfordern (z.B. für Mitarbeiter in der Produktion).

 

Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz

Nicht aufschiebbare Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz und auch die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen beispielsweise in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind in Präsenzform unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zulässig.


Musikvereine und Chöre

Musikalische Proben und der Auftrittsbetrieb sind nicht möglich, ebenso ist außerschulischer Musikunterricht in Präsenz untersagt.


Sport

Im Amateur- und Freizeitsport sind Mannschaftssportarten und jede Form von Kontaktsport generell untersagt, ebenso alle sportlichen Betätigungen im Innenbereich.


Sportarten, in denen kein direkter Kontakt zu Mitspielern besteht, sind auf öffentlichen und privaten Anlagen im Freien alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, erlaubt.


Sportliche Betätigungen von Gruppen im Freien z.B. bei Ausdauerläufen sind möglich, wenn gewährleistet ist, dass das Abstandsgebot während der gesamten sportlichen Betätigung eingehalten wird und damit vergleichbar dem Training alleine oder zu zweit gehandelt wird. 


Tennis im Außenbereich ist im Einzel gestattet, Doppel sind nicht möglich.


Golfen ist gestattet.


Personal Training im Außenbereich ist genauso wie Einzelreitunterricht im Freien erlaubt.

 

Tanzsport sowie der Betrieb der Tanzschulen sind nicht gestattet.

 

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist im gesamten Sportbereich für Athletinnen und Athleten, die sich bereits für bevorstehende Euro- oder Weltmeisterschaften qualifiziert haben oder sich im Jahr 2021 qualifizieren können, erlaubt.

 

Hundesport kann weiterhin stattfinden, auch der Betrieb von Hundeschulen ist möglich.

 

Generell gilt für alle weiterhin möglichen Sportarten: Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln sind zu beachten.


Freizeit

Spielplätze dürfen weiterhin geöffnet bleiben, für Erwachsene gilt jedoch (Alltags-)Maskenpflicht. Es dürfen mehrere Hausstände gleichzeitig auf den Spielplätzen sein, es ist dabei der Mindestabstand zu beachten. 

Die Außenbereiche von botanischen Gärten, dem rheinland-pfälzischen Freilichtmuseum, Reiterhöfen, Tierparks u.ä. sind für den Publikumsverkehr geöffnet.

 

Außerschulische Bildungseinrichtungen

Außerschulische Bildungsangebote in öffentlichen oder privaten Räumen dürfen nur digital durchgeführt werden.


Fahrschulen können wieder praktischen Unterricht anbieten.


Kurse der Familienbildung und der Jugendarbeit bzw. Jugendsozialarbeit sind nur als Einzelangebote zulässig.


Der außerschulische Musikunterricht ist als Einzelunterricht in Präsenzform wieder möglich. Davon ausgenommen sind Gesangsunterricht sowie der Unterricht mit Blasinstrumenten.

 

Medizinische Dienstleitungen

Erlaubt sind Dienstleitungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Dazu zählen unter anderem Fußpflege, Massagen, Physiotherapie, Logopädie und Ähnliches. 


Friseure dürfen öffnen. Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Diese darf auch spontan vor Ort erfolgen.

 

Der Aufenthalt in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Rehaeinrichtungen, Sanatorien und Privatkrankenanstalten zu ausschließlich medizinischen Zwecken ist gestattet, wenn eine entsprechende ärztliche Indikation vorliegt. Dringend erforderliche Begleitpersonen sind gestattet.

 

Auch der Radonstollen kann als medizinische Einrichtung unter Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln geöffnet bleiben.


Rehasport, Fitnesstudios, Sportangebote

Rehasport ist nach ärztlicher Indikation als Angebot für Gruppen unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln möglich.

 

Fitnessstudios bleiben grundsätzliche geschlossen. Analog zu Rehasport bzw. Angeboten der Physiotherapie ist in Studios jedoch ein Training an Geräten möglich, wenn hierzu eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt. Pro definiertem Trainingsbereich darf nur eine Person gemäß den ärztlichen Vorgaben trainieren. Eine Betreuung der Trainierenden ist dementsprechend notwendig, dabei dürfen maximal zwei Trainierende von einer Person betreut werden. 


Die Räumlichkeiten von Fitnessstudios, Tanzschulen etc. dürfen an einzelne Haushalte vermietet werden. Es dürfen dann jedoch auch nur diese Einzelhaushalte dort trainieren.

 

Veranstaltungen

Veranstaltungen jeglicher Art sind nicht gestattet.

 

Gottesdienste

Gottesdienste sind weiterhin mit den entsprechenden Hygienekonzepten und Abstandsregeln gestattet. Gemeinde- und Chorgesang ist nicht zulässig. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 100 Besucher plus den Personen, die den Gottesdienst gestalten. Bei kirchlichen Veranstaltungen außerhalb von Gottesdiensten (z.B. Sitzungen von Pfarrgemeinderat und Presbyterium) mit mehr als 10 Teilnehmern sind diese mindestens zwei Tage vorher der Coronastabstelle (coronaauskunft@kreis-badkreuznach.de) anzuzeigen.

 

Hochzeiten

An standesamtlichen Trauungen dürfen neben Standesbeamten und Brautpaar sowie Trauzeugen folgende Personen teilnehmen: Verwandte ersten oder zweiten Grades sowie deren Partner und Personen eines weiteren Hausstandes.


Es besteht Maskenpflicht für alle, außer dem Brautpaar und Standesbeamten. Bei Feiern im Anschluss an die Trauung gelten die allgemeinen Bestimmungen (ein Hausstand plus eine weitere Person).

 

Beerdigungen

Auf dem Friedhof außerhalb der Friedhofshalle gelten keine Personenbegrenzungen. Es ist jedoch auf die Einhaltung der Abstands- und Maskenpflicht zu achten.


An der Trauerfeier in der Friedhofshalle dürfen alle Verwandten ersten oder zweiten Grades sowie deren Partner und Personen eines weiteren Hausstandes als Trauergäste teilnehmen. Darüber hinaus sind weitere Personen erlaubt, sofern die Größe des Raumes dies zulässt. Pro Person sind hier 10 Quadratmeter Fläche notwendig.

 

Gremiensitzungen

Sitzungen der kommunalen Gremien sowie deren Ausschüssen, Zweckverbände etc. sind unter Beachtung der gültigen Hygiene- und Abstandsvorgaben gestattet.

Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen und Ähnliches von Vereinen und Verbänden sind hingegen in Präsenz untersagt.


Schulen

Auf die jeweils aktuellen Veröffentlichungen des Bildungsministeriums ist zu achten. 



Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Stand: 27. Februar 2021

27. Oktober 2025
Bad Kreuznach, 27. Oktober 2025 // Am 17. Oktober 2025 fand die jährliche Mitgliederversammlung der Lebenshilfe Bad Kreuznach e. V. statt. Neben einem Rückblick auf das vergangene Vereinsjahr stand in diesem Jahr die Wahl neuer Mitglieder des ehrenamtlichen Aufsichtsrates im Mittelpunkt. In diesem Jahr kam der Verein erstmals im Chancen-Haus zusammen – einem Ort, der zukünftig mitten in Bad Kreuznach ein inklusives Tagungsangebot schafft. Der neue Aufsichtsrat setzt sich künftig aus Prof. Dr. Petra Garnjost (Vorsitzende), Heike Zensen (stellvertretende Vorsitzende), Prof. Eve Hartnack und Berthold Sommer zusammen. Neu in das Gremium gewählt wurden Rüdiger Dunkel, Katharina Bork und Jörg Berres. Gemeinsam übernehmen sie die verantwortungsvolle Aufgabe, die strategische Entwicklung des Vereins zu begleiten und die Arbeit des Vorstandes zu überwachen. In der Mitgliederversammlung gaben sowohl die Vorstände der Lebenshilfe Bad Kreuznach als auch der Geschäftsführer der Lebenshilfe Chancen-Zentrum gGmbH einen umfassenden Rückblick auf die Arbeit im vergangenen Jahr. Dabei wurde die neue strategische Ausrichtung des Lebenshilfe Chancen-Zentrums (ehemals Lebenshilfe Werkstätten) vorgestellt: Es versteht sich zukünftig als zentrale Anlaufstelle für alles, was berufliche Möglichkeiten schafft – mit dem Ziel, Menschen mit Beeinträchtigung zu unterstützen ihr volles Potenzial zu entfalten und ihre persönlichen Ziele zu erreichen. Dies geschieht durch Bildung, Ausbildung und Weiterbildung, durch Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt, durch Teilhabe am Arbeitsleben sowie durch Qualifikation und Rehabilitation. Zudem wurde deutlich, welche Fortschritte der Verein im vergangenen Jahr beim Thema Inklusion und Teilhabe erzielen konnte. Zahlreiche Projekte, Kooperationen und Veranstaltungen trugen dazu bei, Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zu fördern und Barrieren in Köpfen und im Alltag weiter abzubauen. Ein besonderer Höhepunkt des Vereinsjahres war z.B. die Feier zum 60-jährigen Bestehen der Lebenshilfe Bad Kreuznach e.V., die im September auf dem Kornmarkt stattfand. Mit einem inklusiven Feierabendmarkt, Musik, regionalen Ausstellern und vielen Begegnungen wurde hier ein Zeichen für gelebte Gemeinschaft gesetzt. Autismus-Beratungszentrum soll 2026 öffnen Für die Zukunft hat der Verein klare Ideen, wie Menschen mit Beeinträchtigung noch gezielter unterstützt werden können. So soll im Januar 2026 ein Autismus-Beratungszentrum eröffnet werden, das als zentrale Anlaufstelle sowohl Betroffenen als auch ihren Familien und Fachkräften verlässliche Unterstützung bietet. Darüber hinaus plant die Lebenshilfe Bad Kreuznach e.V., ein Gebäude der Wohnstätte am Agnesienberg in den kommenden Jahren durch einen modernen Neubau zu ersetzen und weiterzuentwickeln, um noch bessere Wohn- und Betreuungsangebote für Menschen mit Beeinträchtigung zu schaffen. Insgesamt konnten sowohl der Verein als auch die Lebenshilfe Chancen-Zentrum gGmbH auf ein positives wirtschaftliches Jahresergebnis zurückblicken – ein Zeichen für stabile Strukturen und nachhaltige Entwicklung in herausfordernden Zeiten. Werner Fuchs seit 51 Jahren in der Lebenshilfe engagiert Ein besonderer Moment der Versammlung war die Ehrung von Werner Fuchs, der für seine beeindruckende 51-jährige Vereinszugehörigkeit als Ehrenmitglied ausgezeichnet wurde. Herr Fuchs engagierte sich über Jahrzehnte in verschiedenen Funktionen. Von 1975 bis 1977 war er kommissarisches Vorstandsmitglied, anschließend bis 1984 Mitglied des Beirats. In den Jahren 1986 bis 1987 war er Teil der Gutachtergruppe zum Lebenshilfe-Zentrum Agnesienberg, bevor er von 1984 bis 1994 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach war. Von 1994 bis 2002 gehörte er schließlich dem Verwaltungsrat der Werkstätten als ordentliches Mitglied an. „Ehrenamtliches Engagement wie das von Werner Fuchs ist das Fundament, auf dem unsere Arbeit seit Jahrzehnten steht“, sagte Benjamin Rubröder, pädagogischer Vorstand der Lebenshilfe Bad Kreuznach e.V. „Mit seinem jahrzehntelangen Einsatz hat er die Entwicklung unseres Vereins entscheidend mitgeprägt – dafür gilt ihm unser aufrichtiger Dank.“ Mit großem Applaus würdigten die Anwesenden sein langjähriges, ehrenamtliches Engagement und seine Verbundenheit mit der Lebenshilfe. Das Foto zeigt den zukünftigen Aufsichtsrat der Lebenshilfe Bad Kreuznach e. V. (von links) Rüdiger Dunkel (neu), Heike Zensen (stellv. Vorsitzende), Prof. Dr. Petra Garnjost (Vorsitzende), Katharina Bork (neu), Berthold Sommer, Jörg Berres (neu). Nicht im Bild ist Prof. Eve Hartnack. Quelle: Jana Al-Tamimi Lebenshilfe Bad Kreuznach
1. Oktober 2025
Ingelheim, 1. Oktober 2025 // Thomas Barth ist neuer Landrat des Landkreises Mainz-Bingen. In einer feierlichen Kreistagssitzung in der Ludwig-Eckes-Festhalle in Nieder-Olm führte ihn der Erste Kreisbeigeordnete Steffen Wolf in sein neues Amt ein. Damit leitet der 48-Jährige Stadecken-Elsheimer nun die Amtsgeschäfte im Ingelheimer Kreishaus: „Heute übernehme ich mit großer Demut und ebenso großer Freude die Verantwortung als Ihr Landrat“, sagte er und gab ein Ziel vor: „Ich möchte, dass Mainz-Bingen ein Ort bleibt, an dem man nicht nur lebt, sondern gerne lebt. Ein Ort, der verbindet – Stadt und Land, Jung und Alt, Tradition und Innovation.“ Thomas Barth folgt auf Dorothea Schäfer, die nach acht Jahren im Amt in den Ruhestand geht: „Ich danke Dorothea Schäfer für acht Jahre engagierter Amtszeit. Sie hat mit Weitblick, Tatkraft und Stabilität unseren Landkreis mitgeprägt – in guten Zeiten wie in schwierigen. Sie hinterlässt ein starkes Fundament, auf dem ich aufbauen will.“ Die scheidende Landrätin konnte den Amtswechsel aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich vollziehen. In seiner Antrittsrede skizzierte Thomas Barth seine Schwerpunkte für die kommenden acht Jahre. Dabei seien Bildung, Mobilität, Wohnen, Arbeiten für ihn keine Schlagworte, sondern Lebenswirklichkeiten. „Ich verspreche Ihnen: Ich werde mit ganzer Kraft daran arbeiten, dass unsere schulischen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Einrichtungen inklusive der dazugehörigen Infrastruktur so gut sind, dass wir stolz sein können auf unseren Landkreis.“ Wichtige Bausteine seien zum Beispiel Investitionen in die Schullandschaft und den Wohnungsbau sowie eine stärkere Verzahnung von Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und Umweltschutz. Der neue Verwaltungschef warf auch einen Blick auf die Belegschaft: „Wir haben eine gute Mitarbeiterschaft, die jeden Tag mit Expertise, Spaß und Engagement ihrer Tätigkeit nachgeht. Das möchte ich fördern und ausbauen.“ Dabei will der neue Landrat Wege finden, um die behördlichen Abläufe zu vereinfachen, etwa indem er stark auf Digitalisierung und Künstliche Intelligenz setzt. Ein Augenmerk legt Barth auch auf ein funktionierendes soziales Netz und nimmt dabei das Thema Prävention in den Fokus. „Wir wollen versuchen, im sozialen und erzieherischen Bereich die Prävention zu stärken. Das spart uns Unterstützungsleistungen auf lange Sicht. Noch ist Prävention eine freiwillige Aufgabe und alle Sozialleistungen sind Pflichtaufgaben. Hier braucht es einen Paradigmenwechsel, für den ich mich stark mache. Das wird ein gemeinsamer Kraftakt, an dem sich auch der Bund beteiligen muss.“ Dorothea Schäfers Vermächtnis: menschliche, offener, immer freundlicher Umgang Einen Rückblick auf die Amtszeit von Landrätin Dorothea Schäfer warf Oliver Wernersbach. Der CDU- Fraktionsvorsitzende im Kreistag sprach im Namen aller Kreistagsfraktionen. Neben den inhaltlichen und politischen Themen ihrer Amtszeit stellte er vor allem den menschlichen, offenen, immer freundlichen Umgang heraus, den Dorothea Schäfer pflegte. „Es bleibt die Botschaft, dass Respekt und Miteinander mehr bewirken als Konfrontation. Das ist ihr Vermächtnis – und ihre Botschaft an uns, diesen Stil beizubehalten.“ Das Foto zeigt den Kreisvorstand mit dem neuen Landrat. Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
23. September 2025
Bad Kreuznach, 23. September 2025 // Ein strahlender Spätsommerabend, mehr als 1.000 Gäste auf dem Kornmarkt und ein Verein, der seit 60 Jahren Menschen mit Beeinträchtigungen begleitet: Der Vereins-Feierabendmarkt der Lebenshilfe Bad Kreuznach e. V. war ein voller Erfolg. Mit Musik, regionalen Weinen, besonderen Ständen und einer Ausstellung zur Vereinsgeschichte setzte die Lebenshilfe ein starkes Zeichen für Inklusion und Gemeinschaft. „Es war beeindruckend zu sehen, wie viele Menschen mit uns gefeiert haben und wie sehr unser Anliegen nach Inklusion die Herzen berührt“, sagte Benjamin Rubröder, pädagogischer Vorstand der Lebenshilfe Bad Kreuznach. „Dieses Jubiläum zeigt, wie weit wir gemeinsam gekommen sind – und dass wir auch in Zukunft Brücken bauen wollen.“ Die Lebenshilfe Bad Kreuznach e. V. wurde 1965 aus einer Elterninitiative gegründet. Mütter und Väter schlossen sich damals zusammen, um für ihre Kinder mit geistigen Beeinträchtigungen bessere Chancen und Lebensperspektiven zu schaffen. Was als kleines, mutiges Projekt begann, hat sich zu einem starken Verein mit vielfältigen Angeboten entwickelt. Heute bietet die Lebenshilfe in Bad Kreuznach und Umkreis eine integrative Kindertagesstätte und einen Förderkindergarten, besondere Wohnformen für Erwachsene, die in Gemeinschaft leben und zugleich individuelle Förderung erfahren, sowie ambulante Dienste, die Familien entlasten und Menschen mit Beeinträchtigungen im Alltag begleiten. Im Mittelpunkt steht dabei bis heute dasselbe Ziel: Menschen mit Beeinträchtigungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen – von der Geburt bis ins hohe Alter. Christina Gei-Weyand, kaufmännischer Vorstand der Lebenshilfe Bad Kreuznach, betonte: „60 Jahre Lebenshilfe stehen für ein Stück gelebte Stadtgeschichte. Wir sind dankbar, dass so viele Menschen, Partner und Institutionen uns über die Jahrzehnte begleitet haben. Unsere Aufgabe bleibt es, Menschen zu stärken, ihnen Teilhabe zu ermöglichen und sie auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu begleiten – vom ersten Kindergartentag bis ins hohe Erwachsenenalter.“ Auch in den kommenden Jahren setzt die Lebenshilfe Bad Kreuznach auf Ausbau und Innovation. Geplant ist unter anderem ein Ersatzbau am Agnesienberg, der bestehende Wohnmöglichkeiten verbessern und noch zeitgemäßer, barrierefreier und komfortabler gestalten soll. Zudem entsteht ein Autismus-Beratungszentrum, das Fachwissen bündelt und Familien umfassend unterstützt. Über die Lebenshilfe Bad Kreuznach e. V. Die Lebenshilfe Bad Kreuznach ist Teil einer starken Gemeinschaft von rund 550 Lebenshilfe-Vereinigungen in ganz Deutschland, deren Ziel eine Gesellschaft ist, in der alle Menschen gleichberechtigt miteinander leben und an ihr teilhaben. Um Menschen mit Beeinträchtigungen und ihren Familien ein erfülltes und weitgehend selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, hat der Verein in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Dienstleistungs- und Hilfsangebot aufgebaut und ist inzwischen Träger von zwei Kindertagesstätten, einer Wohnstätte, vier Außenwohngruppen (WGs und Appartements), einem umfangreichen Angebot ambulanter Dienstleistungen sowie einem Autismus- Beratungszentrum. Quelle: Jana Al-Tamimi Lebenshilfe Bad Kreuznach
18. September 2025
Bad Kreuznach, 18. September 2025 // Busfahrer Angelo Meli von der Kommunalverkehr Rhein-Nahe (KRN) wurde bei der deutschlandweiten Aktion „Lieblingsbusfahrerin 2025" unter die TOP 30 gewählt. KRN-Geschäftsführer Uwe Hiltmann und KRN-Aufsichtsratsvorsitzender Emanuel Letz, Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach, überreichten die Auszeichnungen persönlich an den verdienten Busfahrer. Die Übergabe fand am Mainzer Hauptbahnhof am Bussteig 0 statt — dort, wo Angelo Meli mit dem Bus der Linie 630 abfährt. Der KRN-Busfahrer wurde durch einen Fahrgast nominiert, weil er am Mainzer Hauptbahnhof-West nach einem Unfall mit einem Zwillingskinderwagen nicht zögerte zu helfen. Er verließ seinen Bus, half bei der Erstversorgung und koordinierte den Rettungseinsatz. Er blieb so lange bei der Familie, bis der Rettungswagen eintraf — auch wenn dies bedeutete. „Das Wohl der Familie war ihm wichtiger als der Fahrplan", beschreibt dies der Fahrgast. Zuvor habe Meli bereits durch seine Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und umsichtige Fahrweise überzeugt. „Angelo Meli verkörpert genau das, was unsere Fahrgäste an einem guten Busfahrer schätzen: Professionalität, Menschlichkeit und die Bereitschaft, auch in schwierigen Situationen Verantwortung zu übernehmen", erklärt KRN-Geschäftsführer Uwe Hiltmann. KRN-Aufsichtsratsvorsitzender Emanuel Letz ergänzt: „Busfahrer wie Angelo Meli sind das Herzstück unseres öffentlichen Nahverkehrs. Sie sorgen täglich dafür, dass Menschen sicher und zuverlässig ihr Ziel erreichen. Diese Auszeichnung hat er sich mehr als verdient." Die Aktion „Lieblingsbusfahrerin 2025" Bis zum 31. Mai konnten Fahrgäste aus ganz Deutschland ihre persönlichen Bus-Geschichten einreichen und damit besonders engagierte Busfahrer*innen nominieren. Aus mehr als 2.000 Einsendungen wählte eine Jury die bemerkenswertesten Geschichten aus und ermittelte anhand der Angaben zu Datum, Uhrzeit, Buslinie und Haltestelle die entsprechenden Busfahrerinnen und Busfahrer. Auch die Fahrgäste, die die Siegergeschichten eingereicht haben, erhalten ein Dankeschön. Das Foto zeigt Angelo Meli (Mitte) mit Emanuel Letz (links) und Uwe Hiltmann.  Quelle: Stadtverewaltung Bad Kreuznach Foto: Julia Stanger, KRN
13. September 2025
Bad Kreuznach-Planig, 13. September 2025 // Mit dem Projekt „Busschule“ wollen der Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) und das Verkehrsunternehmen Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH (KRN) Kindern die sichere und angstfreie Nutzung von Bussen vermitteln. Denn falsches Verhalten in Schulbussen sorgt immer wieder für Probleme im Alltag. Das Pilotprojekt setzt deshalb auf Prävention: Spielerisch und praxisnah lernen die Kinder, wie sie sich an der Haltestelle, beim Einsteigen und während der Fahrt richtig verhalten. Ein weiterer Schwerpunkt ist, den Erstklässler*innen die Scheu vor dem Bus zu nehmen und ihnen Sicherheit zu geben. „Uns ist es ein besonderes Anliegen, Kinder schon in jungen Jahren für den öffentlichen Nahverkehr zu begeistern“, erklärt RNN-Geschäftsführerin Silke Meyer. „Damit investieren wir nicht nur in die Sicherheit, sondern auch in die Zukunft nachhaltiger Mobilität.“ Die Fahrer*innen der KRN erleben täglich, dass Kinder unsicher sind oder Regeln nicht kennen. „Die Busschule schafft die Grundlage für ein entspanntes und sicheres Miteinander im Bus“, sagt Uwe Hiltmann, Geschäftsführer der KRN. Vorgestellt wurde das Projekt an der Grundschule Planig. Schulleiterin Gabriele Anheuser unterstreicht: „Verkehrserziehung ist für uns ein fester Bestandteil der Arbeit in der Grundschule. Die Kinder sollen lernen, sicher zur Schule zu kommen – egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Bus. Die Busschule ist dafür eine wertvolle Ergänzung.“ In den kommenden Wochen werden etwa 20 weitere Schulen in den Landkreisen Bad Kreuznach und Mainz-Bingen besucht. Danach wird das Pilotprojekt ausgewertet, um zu entscheiden, ob die Busschule dauerhaft im RNN-Gebiet angeboten werden soll. Das Foto zeigt Kinder der Klasse 1c der Grundschule Planig mit Klassenlehrerin Jasmin Bertram (rechts) und Schulleiterin Gabriele Anheuser sowie KRN-Geschäftsführer Uwe Hiltmann und RNN-Geschäftsführerin Silke Meyer mit den Busschullehrern und Busfahrern Michael Bretzke und Frank Höpfner Quelle: RNN Foto: RNN GmbH / Nasrin Mir Shakkeh
22. August 2025
Bad Kreuznach, 22. August 2025 // Unter dem Titel „An einem Tag im September“ zeigen ZDF/ARTE einen Spielfilm über die erste Begegnung der Staatsmänner Konrad Adenauer und Charles de Gaulle in Colombey-les-Deux-Églises am 14. September 1958. Dort nahm die Versöhnung der früheren Erzfeinde Deutschland und Frankreich ihren Anfang, bevor sich Adenauer und de Gaulle am 26. November 1958 in Bad Kreuznacher trafen. Den zweiten Schritt zur Versöhnung habe man im Kurhaus getan, erinnert Oberbürgermeister Emanuel Letz. Daher freue es ihn, dass die Konrad-Adenauer-Stiftung den Film am 27. August 2025, 17 Uhr, noch vor dem Ausstrahlungstermin im Bad Kreuznacher Cineplex zeigen will. Nach der Vorführung gibt es eine Podiumsdiskussion mit dem stellvertretenden ZDF-Programmdirektor Frank Zervos, Adenauer-Darsteller Burkhard Klaußner, Drehbuchautor Fred Breinersdorfer und Schirmherrin Julia Klöckner. „Bad Kreuznach steht sicherlich im Schatten des privaten Treffens in Colombey, aber in Bad Kreuznach begann der politische Alltag“, so der OB. Bad Kreuznach war auch 26 Jahre später Ort des 44. Konsultationsgespräches, zu dem Bundeskanzler Helmut Kohl den französischen Staatspräsidenten François Mitterand für den 29. und 30. Oktober 1984 eingeladen hatte. Den 50. Jahrestag der zweiten Zusammenkunft von Konrad Adenauer und Charles de Gaulle feierten die Stadt Bad Kreuznach und die Konrad-Adenauer-Stiftung mit 400 Gästen am 26. November 2008 im Kurhaus. Höhepunkte des Festaktes waren eine Diskussion über die deutsch-französischen Beziehungen mit dem damaligen Präsidenten des EU-Parlamentes Hans-Gert Pöttering, mit Professor Guido Knopp (ZDF-Redaktion Zeitgeschichte), dem Deutschland-Experten Professor Henri Menudier sowie den Zeitzeug*innen Hermann Kusterer (Dolmetscher) und Dr. Anneliese Poppinga (Adenauers Sekretärin und Nachlassverwalterin). Gedreht wurde der Film „An einem Tag im September“ nach dem aufwendig recherchierten Drehbuch von Fred Breinersdorfer unter der Regie von Kai Wessel in Belgien, zweisprachig und paritätisch besetzt mit Darsteller*innen aus Frankreich und Deutschland, allen voran Burghart Klaußner als Konrad Adenauer und Jean-Yves Berteloot als Charles de Gaulle. Der Film liegt in einer deutschen und einer französischen Synchronfassung vor. Sendetermine: ZDF: Montag, 15. September 2025, 20.15 Uhr und anschließende Dokumentation ARTE: Freitag, 12. September 2025, 20.15 Uhr Mediatheken: ab 5. beziehungsweise 6. September 2025 Das Foto entstand bei den Filmaufnahmen und zeigt Burghart Klaußner als Konrad Adenauer und Jean-Yves Berteloot als Charles de Gaulle beim ersten Zusammentreffen in Colombey-les-Deux-Églises. Quelle: Hansjörg Rehbein, Stadtverwaltung Bad Kreuznach Foto: Nico Neefs/ZDF
22. Juli 2025
Bad Kreuznach, 22. Juli 2025 // Sie sind schnell, flexibel und in Großstädten sogar überall verfügbar: E-Scooter gehören auch in Bad Kreuznach längst zum Straßenbild. Doch mit ihrer wachsenden Beliebtheit steigt auch die Zahl der Unfälle – und die haben es in sich. Immer öfter enden Stürze mit schweren Verletzungen, besonders betroffen sind Kopf und Beine. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) sowie Mediziner aus Rheinland-Pfalz schlagen deshalb Alarm. Allein Rheinland-Pfalz stieg die Zahl der registrierten E-Scooter-Unfälle im vergangenen Jahr auf fast 540 – ein Plus von 177 Prozent. In Bad Kreuznach gab es im letzten Jahr 28 Unfälle mit E-Scootern, in knapp zwei von drei Fällen waren die Fahrer auch die Unfallverursacher. „Die gefährlichsten Verletzungen betreffen den Kopf“, sagt Prof. Dr. Frank Hartmann, Chefarzt der Unfallchirurgie der Diakonie Kliniken in Bad Kreuznach. „Schädel-Hirn-Traumata, Gesichtsverletzungen und Platzwunden gehören zu unserem traurigen Alltag. Auch Sprunggelenksbrüche sind häufig, wenn der Fahrer mit dem Fuß zwischen Bordstein und Trittbrett gerät.“ Besonders eindrücklich erinnert sich Prof. Dr. Hartmann an einen 14-jährigen Jungen, der mit einem E-Scooter verunglückte und großes Glück im Unglück hatte, denn er trug einen Helm, der bei dem Sturz zerbrach. „Doch genau dieser Helm hat Schlimmeres verhindert. Der Junge kam mit einer Gehirnerschütterung davon und wurde zur Überwachung stationär aufgenommen“, berichtet Hartmann. Ein Beispiel dafür, wie wichtig das Tragen eines Helms ist, besonders für junge Fahrerinnen und Fahrer. Noch ist das Tragen eines Helms bei E-Scootern nicht gesetzlich vorgeschrieben – medizinisch aber wäre es aus Sicht der Unfallchirurg*innen der Diakonie Kliniken dringend geboten. Doch nicht nur der Schutz auf dem Roller ist entscheidend – auch das Verhalten nach einem Unfall kann Leben retten. Wer zu einem Unfall dazukommt, sollte wissen, was zu tun ist. Die DGOU erinnert daher an die Regeln bei der Ersten Hilfe, die auch bei schweren E-Scooter-Unfällen gelten: Den Notruf 112 wählen und den Unfallort sowie sichtbare Verletzungen beschreiben Betroffene beruhigen und nicht allein lassen Bewusstsein und Atmung überprüfen Bei Bewusstlosigkeit verunfallte Person in die stabile Seitenlage bringen Bei Verdacht auf Kopfverletzung den Kopf stabil halten und Person nicht bewegen. Wenn stabile Seitenlage nötig ist, den Kopf möglichst nicht drehen. Mögliche starke Blutungen stoppen, indem mit einem sauberen Tuch Druck auf die Wunde ausgeübt wird. Bei sichtbaren Knochenbrüchen die betroffenen Gliedmaßen nicht bewegen und nach Möglichkeit stabilisieren. Unfälle mit E-Scootern lassen sich nicht komplett vermeiden – aber ihre Folgen können deutlich abgemildert werden. Wer vorsichtig fährt, auf Alkohol verzichtet, gerade auch nachts darauf achtet, gut sichtbar zu sein und einen Helm trägt, schützt sich nicht nur selbst, sondern zeigt auch Verantwortung im Straßenverkehr. Prof. Dr. Frank Hartmann ruft auf, das Thema nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. „E-Scooter sind kein Spielzeug“, so der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. „Gerade bei jungen Fahrern sehen wir, wie unterschätzt die Risiken sind.“ Seine Devise lautet: Helm auf, vorausschauend fahren – und im Notfall wissen, was zu tun ist. Nur so kann die neue Mobilität wirklich sicher werden.  Quelle: Sandra Beck Stiftung kreuznacher diakonie
14. Juli 2025
Bad Kreuznach / Gutenberg, 14. Juli 2025 // Der Werk-Chor Michelin Bad Kreuznach feierte am Freitag, 11. Juli 2025, sein 40-jähriges Bestehen. Die Jubiläumsfeier fand in der Gutenburghalle in Gutenberg im Rahmen des Sommerfests der Michelin-Senioren statt. Der Chor zählt aktuell 20 aktive Sänger und 13 weitere Mitglieder – unter ihnen acht Gründungsmitglieder, einschließlich Chorleiter Ion Birau, die dem Ensemble seit 1985 die Treue halten. Grußworte sprachen unter anderem Jörg Kauffmann, Vorsitzender des Kreis-Chorverbands, gemeinsam mit der Vorsitzenden Sigrid Schmitt sowie André Nürnberg als Vertreter des Michelin-Reifenwerks und Heinz Faßig, langjähriger Vorsitzender des Chors. Werkdirektor Guilhem Vogel und Personalleiterin Heike Notzon waren zu ihrem Bedauern verhindert und sendeten Grußbotschaften per Video. Sänger Rolf Lepnikow führte durch das Programm. Werkleiter Guilhem Vogel betonte in seiner Videobotschaft: „Seit 40 Jahren zeigt der Werk-Chor Michelin, wie stark Gemeinschaft, Engagement und Leidenschaft sein können. Sie alle sind mit Ihrem Gesang zu echten Botschaftern unserer Unternehmenswerte geworden – dafür danke ich Ihnen sehr herzlich.“ Auch Heinz Faßig, Geschäftsführer des Chors, blickt mit Stolz auf die lange Geschichte zurück: „Es erfüllt uns mit großer Freude, dass wir seit vier Jahrzehnten Musik, Gemeinschaft und Werte leben dürfen – und das immer in enger Verbindung mit unserem Werk und der Region.“ Zahlreiche Ehrungen Vom Kreis-Chorverband Bad Kreuznach waren der Erste Vorsitzende Jörg Kauffmann mit der Vorsitzenden Sigrid Schmitt in die Gutenburghalle gekommen. Sie ehrten Ion Birau für seine langjährigen Leistungen als Chorleiter. Nicht nur den Michelin-Chor, auch weitere Chöre führte er in vielen Jahrzehnten zu musikalischen Höchstleistungen. Als Musiklehrer verstand er es zudem, vielen jungen Menschen musisches Können, aber auch die Freude an der Musik näherzubringen. André Nürnberg überreichte jedem Chor-Mitglied eine Tasche mit Geschenken, darunter einen Pokal und ein Fotobuch mit Erinnerungen an einige Höhepunkte der letzten 40 Jahre. Heinz Faßig ehrte die acht Gründungsmitglieder (FOTO oben). 
11. Juli 2025
Bad Kreuznach-BME, 11. Juli 2025 // Das Wasserrad zwischen dem Kurmittelhaus in Bad Münster am Stein und der Nahe musste wegen starker Baufälligkeit stillgelegt werden. Es soll durch ein neues Wasserrad ersetzt werden. Das Wasserrad am alten Solereservoir hat 1993 ein Bad Kreuznacher Zimmermannsbetrieb aus Lärchenholz errichtet. Es hat einen Durchmesser von neun Metern. Für den Zusammenhalt der Holzelemente sorgen Metallbänder und Stahlbolzen. Bereits 2016 hatte ein Gutachten festgestellt, dass konstruktive Probleme, Nachbesserungen, der starke Verschleiß der Holzoberflächen sowie große Rissbildungen ein baldiges Ende der Laufzeit des Wasserades erwarten lassen. Insbesondere war eine schlingernde Drehbewegung zu beobachten, die sich in der Folgezeit verstärkte. Eine Sanierung durch den Austausch von Holzelementen sah der Gutachter als nicht sinnvoll an. Durch regelmäßige Kontrollen wurde sichergestellt, dass die Verkehrssicherheit gegeben war. Jetzt aber haben sich durch die fortschreitende Auflösung des Holzes Stahlbolzen gelöst. Neue Bolzen finden im weichen Material keinen Halt mehr. Das Wasserrad lief zuletzt so unwuchtig, dass es an der Betoneinfassung schleifte. Um ein Auseinanderbrechen zu verhindern, haben Mitarbeiter der mit der Unterhaltung der Saline beauftragten Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH das Rad stillgelegt und gesichert. Es kann nicht wieder in Betrieb genommen werden.
12. Juni 2025
Bingen, 12. Juni 2025 // Der für das Betreiben des Wasserspielplatzes im Park am Mäuseturm wichtige Brunnenschacht, der sich mit Uferfiltratwasser der Nahe füllt, kann derzeit nicht genutzt werden, weil sich darin eine hohe Sedimentschicht aufgetürmt hat. Über die Behebung dieses Problems und weitere Neuigkeit aus dem „PaM“ berichtet die Stadtverwaltung Bingen. Der Brunnen wird außerdem für die Bewässerung des Rasens und für die Wasserversorgung der Kleingärten benötigt. Im Laufe der letzten Jahre ist die Sedimentschicht am Grund des Brunnenschachtes so sehr angewachsen, dass die Pumpen statt Wasser oft nur noch Schlamm ansaugen konnten. Der Schacht wurde zur Zeit der Entstehung des Bahnhofs Bingerbrück gebaut und diente ursprünglich der Wasserbetankung der Dampflokomotiven. Unterlagen über den Bau und die Wartung des schätzungsweise 12-15 Meter tiefen Schachtes existieren nicht. Ebenso wenig ist bekannt, ob es Korrespondenzschächte gibt oder wo Rohre in den Schacht laufen und ob diese möglicherweise auch mit angeschwemmten Sedimenten verstopft sind. Mit Hilfe einer Fachfirma, die sich bei einem Tauchgang schon ein Bild gemacht hat, soll nun die Sedimentschicht, die eine Höhe von mindestens 2,7 Meter hat, abgesaugt werden. Zuvor müssen jedoch einige logistische und technische Probleme (Herstellung passender Anschlüsse an den Fahrzeugen und Geräten, die fachgerechte Entsorgung des Materials, Untersuchung des Schlamms auf bedenkliche Stoffe) geklärt werden. Darüber hinaus ist die UV-Anlage, die die zusätzliche Reinigung des Wassers übernimmt, defekt und nicht mehr zu reparieren. Der Einbau einer neuen Anlage ist bereits in Auftrag gegeben. Der Einbau der Anlage ist notwendig, um die Wasserqualität beim Befüllen des Bachlaufes sicher zu stellen. Ein genauer Zeitraum, wann die Technik wieder störungsfrei in Betrieb gehen kann, kann leider nicht benannt werden, da solche komplexen Anlagen lange Lieferzeiten haben. Weitere Neuigkeiten: Der Belag des Multifunktionsplatzes war schadhaft, sodass der Platz zwischenzeitlich mit Zaunfeldern abgesperrt werden musste. In der letzten Woche wurden die Reparaturarbeiten erledigt: Die beschädigten Stellen des Kunststoffbelages wurden herausgeschnitten und durch neues Material ersetzt. Nach einer kurzen Trocknungsphase konnte das Feld wieder für die Sportler*innen geöffnet werden. Für eine abschließende Reinigung und Stabilisierung der gesamten Spielfläche muss das Feld in Kürze nochmals für einige Tage geschlossen werden. Der (Wasser-)Spielplatz im Park wurde im Bereich des Weidenlabyrinths mit einem neuen Aussichtsturm ausgestattet. Die Schwengelpumpen sind im Betrieb und der Sand ist frisch gereinigt. Dem Spielvergnügen steht also nichts im Wege. Das Park-Café hat einen neuen Betreiber. Dienstag bis Sonntag ist von 10:30 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet und der Betreiber freut sich auf viele Gäste. Quelle: Stadtverwaltung Bingen Foto: Torsten Silz
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