Inzidenzwert im Kreis Bad Kreuznach dreimal über 50: Verschärfte Corona-Bestimmungen gelten ab Sonntag

Kreis Bad Kreuznach, 4. Juni 2021 //


Im Landkreis Bad Kreuznach wird mit dem heutigen Freitag zum dritten Mal in Folge die Inzidenz von 50 überschritten. Somit gelten ab dem übernächsten Tag – ab Sonntag, 6. Juni 2021 – in Teilbereichen der Corona-Schutzmaßnahmen Verschärfungen.


Die Kreisverwaltung hat dazu Konkretisierungen veröffentlicht, in denen die bevorstehenden Änderungen farblich hervorgehoben sind. Der Einfachheit und Vollständigkeit halber übernehmen wir diese Handhabung.



Konkretisierungen der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu den aktuellen

Coronaregeln – Stand: 04.06.2021

 

Die Auslegungshilfen bezieht sich auf die 22. Coronabekämpfungsverordnung des Landes. 

Da der Landkreis mit dem heutigen Tag zum dritten Mal in Folge die Inzidenz von 50 überschreitet, gelten ab dem übernächsten Tag – und damit ab Sonntag, den 06.06.2021 – in Teilbereichen Verschärfungen, die hier farblich markiert sind. Sie betreffen die Abschnitte Sport, Kultur, Chöre und Musikvereine, außerschulischer Kunst- und Musikunterricht, Angebote für Kinder und Jugendliche sowie Veranstaltungen. Die Verschärfungen gelten, bis der Landkreis an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenz von 50 wieder unterschritten hat. Dann entfallen sie am übernächsten Tag.


Allgemein gelten weiterhin die AHA + L -Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske - Lüften). Die jeweiligen Hygiene- und Abstandsregeln sind generell einzuhalten, auch wenn auf diese nicht zusätzlich hingewiesen wird.

 

Testpflicht

Eine Testpflicht besteht bei unterschiedlichen hier benannten Anlässen für Personen ab 6 Jahren. Bei Personen, die einen vollständigen Impfschutz haben, entfällt die Testpflicht zwei Wochen nach der vollständigen Impfung. Sie entfällt ebenfalls bei Genesenen, deren Erkrankung mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt und die das Ergebnis eines PCR-Tests oder einen Genesenenausweis vorweisen können (Antikörpertests und PoC-Tests zählen hierbei nicht). Darüber hinaus entfällt die Testpflicht bei Genesenen wenn sie zusätzlich zum PCR-Nachweis eine einfache Impfung vorweisen können. Liegt die Erkrankung länger als 6 Monate zurück und die genesene Person ist nicht geimpft, gelten die gleichen Regeln wie bei Personen ohne eine vergangene COVID19-Infektion. Es gilt hier die Testpflicht. Wird in einem Geschäft oder einem Dienstleistungsbetrieb ein Selbsttest durchgeführt, kann dies auf Verlangen durch den Betreiber der Einrichtung schriftlich bestätigt werden. Diese Bestätigung hat auch in anderen gewerblichen Betrieben für 24 Stunden Gültigkeit. Ein entsprechendes Formular findet sich im Anhang dieser Auslegungshilfen. Schulen dürfen nach Aussage des Landes solche Bestätigungen für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte nicht ausstellen. Bezüglich möglicher Erleichterungen bei der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Vereine, Verbände der Jugendarbeit und öffentliche Institutionen wie Musikschulen zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. 


Regeln im privaten Raum:

Bei privaten Zusammenkünften sollen sich maximal 5 Personen aus verschiedenen Hausständen treffen. Bei der Bestimmung der Personenzahl aus den Haushalten werden deren Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mit eingerechnet. Ebenso werden vollständig Geimpfte und Genesen nicht mitgerechnet. Zum eigenen Hausstand zählen auch die nicht im gleichen Haushalt lebenden Partner. Bei getrenntlebenden Elternteilen darf das Umgangsrecht wie bisher ausgeübt werden. Während die Regeln im öffentlichen Raum verbindlich sind, gelten die Regeln im privaten Raum als Empfehlung.


Regeln im öffentlichen Raum:

Im öffentlichen Raum dürfen sich insgesamt 5 Personen aus unterschiedlichen Hausständen sowie zusätzlich vollständig Geimpfte und Genesene treffen. Bei der Bestimmung der Personenzahl werden deren Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mit eingerechnet. Zu anderen Personengruppen soll – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten werden. Das Alkoholverbot im öffentlichen Raum entfällt.

 

Arbeits- und Betriebsstätten:

In allen Arbeits- und Betriebsstätten gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Diese entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Der Verzehr von Speisen und Getränken in Kantinen ist nur dann gestattet, wenn Arbeitsabläufe oder die räumliche Situation dies erfordern (z.B. für Mitarbeiter in der Produktion).

 

Personenbegrenzungen in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen:

Auf Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person pro angefangene 10 Quadratmetern aufhalten. (Bsp.: Bei 800 Quadratmetern entspricht dies maximal 80 Personen, bei 45 qm wären es 5 Personen) Für Flächen, die über die 800 Quadratmeter hinausgehen, gilt, dass höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter erlaubt ist. (Bsp.: Bei 1600 Quadratmetern Fläche entspricht dies 80 Personen für die ersten 80 Quadratmeter und weitere 40 Personen für die zweiten 800 Quadratmeter).

 

Wirtschaft:

Untersagt sind weiter Clubs, Discotheken, Kirmes, Volksfeste, Prostitution. 

Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros, Wettvermittlungsstellen u.ä. können öffnen. Es gilt hier die Abstands-, Masken- und Testpflicht sowie die Pflicht zur Kontakterfassung. 

Ebenfalls öffnen können gewerbliche Kultureinrichtungen wie Kinos etc. Hier besteht keine Testpflicht.


Einzelhandel

Der gesamte Einzelhandel ist geöffnet. Es besteht weder Testpflicht noch die Pflicht zur Terminvereinbarung – auch keine Kontakterfassung. Es gelten die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot und die Personenbegrenzung.


Gastronomie

Die Innengastronomie darf öffnen. Hier gilt die Testpflicht. In der Außengastronomie entfällt die Testpflicht. Plätze in der Außengastronomie können mit einem Zelt o.ä. als Regenschutz überdacht sein. Mindestens eine Wand muss dabei vollständig offenbleiben. Das gilt auch für Wintergärten, die bei vollständiger Öffnung einer Seite zulässig sind. Die innenliegenden Toiletten dürfen auch ohne Test genutzt werden. An einem Tisch dürfen 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kinder plus Geimpfte und Genesene sitzen. Die Bewirtung darf nur an Tischen erfolgen. Dies bedeutet, dass Speisen und Getränke ausschließlich an Tischen verzehrt werden dürfen. Die Bewirtung kann durch Servicepersonal am Tisch oder auch im Rahmen von Selbstabholung an Theken erfolgen. Vor der Bestellung muss der Gast einen festen Sitzplatz haben. Buffets sind analog zu den Beherbergungsbetrieben möglich. Es gilt die Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes. Zwischen den einzelnen Personengruppen gilt der Mindestabstand. Durch räumliche Abtrennung (Spuckschutzwand) kann der Mindestabstand unterschritten werden. Sowohl für die Innen- wie auch für die Außengastronomie gilt die die Pflicht zur Kontakterfassung (digital, z.B. Luca-App, oder auch in Papierform). Eine Terminbuchung ist in der Innengastronomie erforderlich, diese kann aber jederzeit spontan vor Ort erfolgen. Private Veranstaltungen wie Geburtstage, Beerdigungskaffees etc. sind in den Räumen der Gastronomie unter den dort geltenden Hygieneregeln (z.B. Personenbegrenzung an Tischen) selbstverständlich gestattet.


Beherbergungsbetriebe:

Übernachtungen in Hotels, Gasthöfen, Ferienwohnungen, Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten u. ä. sowie auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sind gestattet. Pro Wohneinheit sind maximal 5 Personen aus verschiedenen Haushalten (sowie deren Kinder bis einschließlich 14 Jahren) plus Geimpfte und Genesene zulässig. Jede Wohneinheit muss über eigene sanitäre Anlagen (Dusche) verfügen. Gemeinschaftsduschen können zur Nutzung an einzelne Familien vergeben werden. Lüftungspausen zwischen den einzelnen Duschterminen sind einzuhalten. Es gilt außer in Fereinwohnungen, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen die Testpflicht (bei mehrtägigen Aufenthalten an jedem zweiten Tag) und die Pflicht zur Kontakterfassung. Die Bewirtung der Gäste darf unter den Vorgaben der Gastronomie erfolgen. Hausgäste müssen bei Inanspruchnahme der Gastronomie des Beherbergungsbetriebs allerdings nicht täglich einen Test vorweisen, dies reicht alle 48 Stunden. Buffets sind erlaubt. Sportangebote sowie Gruppenangebote mit Freizeitcharakter sind entsprechend der Regeln im Sport gestattet. Schwimmbäder im Freien dürfen öffnen. Alle Angebote, die der medizinischen oder seelischen Gesundheit dienen, sowie Wellness- und Kosmetikangebote sind möglich. Hallenbäder und Wellnessangebote wie Whirlpool, Lehmbäder, Kneipbecken oder Entspannungsräume können von Gruppen mit höchstens 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kindern bis einschließlich 14 Jahren plus Geimpften bzw. Genesenen genutzt werden, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. Es gilt die Pflicht zur Buchung und Kontakterfassung.

Saunen dürfen genutzt werden. Es dürfen gleichzeitig maximal die Hälfte der zulässigen Gesamtpersonenzahl in der Sauna sein. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. 


Kultur:

Museen, Ausstellungen und Galerien, dürfen öffnen. Es gilt die Buchungspflicht, diese kann auch spontan vor Ort erfolgen. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung sowie im Innenbereich die Maskenpflicht. Es gilt keine Testpflicht. Kulturelle Veranstaltungen sowie der Betrieb öffentlicher und gewerblicher Kultureinrichtungen wie Kinos, Theater, Kleinkunstbühnen, Konzerthäuser etc. sind im Innen- wie im Außenbereich mit bis zu 100 Gästen erlaubt. In die Gesamtzahl werden auch Geimpfte und Genesene einbezogen. Hierbei gelten Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes, Pflicht zur Kontakterfassung und Testpflicht (außer bei Geimpften und Genesenen). Wenn Gruppen aus maximal 5 Personen verschiedener Haushalte sowie deren Kinder plus Geimpfte plus Genesene gemeinsam buchen, braucht zwischen diesen kein Mindestabstand eingehalten werden. Die Sitzplätze müssen personalisiert zugeteilt werden. Bei festen Sitzplänen kann der Mindestabstand durch einen freien Sitzplatz vor, hinter und neben jedem Sitzplatz ersetzt werden. Personen des gleichen Hausstandes können direkt nebeneinandersitzen. Bei entsprechenden Hygienekonzepten kann es in Absprache mit der Kreisverwaltung auch individuelle Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der Besucherzahl geben. 


Chöre und Musikvereine:

Musikalische Proben der Breiten- und Laienkultur sind im Innenbereich mit maximal 5 Personen plus Geimpfte plus Genesene sowie einer anleitenden Person möglich. Hier gilt Testpflicht und der Mindestabstand von 2m. Zur anleitenden Person muss ein Abstand von 3 m eingehalten werden. Es können in großen Probenräumen bei ausreichender Lüftung auch maximal 4 Gruppen gleichzeitig proben. Zwischen den einzelnen Gruppen ist dabei dann ein Mindestabstands von 4m vorgeschrieben. Hierbei richtet sich die maximale Personenzahl analog zum außerschulischen Musikunterricht nach der Raumgröße – eine musizierende Person pro angefangene 10 qm ist zulässig (Bei 125 qm bedeutet das z.B. 13 Musizierende plus anleitende Person plus Geimpfte plus Genesene). Im Außenbereich sind Proben in Gruppen von maximal 10 Erwachsenen bzw. 25 Kindern aus verschiedenen Haushalten plus Geimpfte plus Genesene möglich. Hier gilt keine Testpflicht. Zwischen den Musikern ist hier ein Abstand von mindestens 1,50 m einzuhalten (bei Querflöte 2m). Es sind gleichzeitige Proben mehrerer Gruppen möglich, wenn zwischen den Gruppen ein Abstand von 3m eingehalten wird. Grundsätzlich müssen alle Probenden einen festen Sitz- oder Stehplatz haben. Der Auftrittsbetrieb als Gruppe ist generell untersagt. Öffentliche Proben sind jedoch möglich. Bezüglich möglicher Erleichterungen bei der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Musikvereine und Chöre zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. 



Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht:

Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht ist in Unterrichtsräumen als Einzelunterricht zulässig. Auch Gruppenunterricht ist möglich. Hierbei richtet sich die maximale Personenzahl nach der Raumgröße - eine Person pro angefangene 10 qm ist zulässig (bei 45 qm bedeutet das z.B. 1 Lehrperson und 5 Schüler). Bei Unterricht für Blasinstrumente und Gesang im Innenbereich gilt die Testpflicht. Bei Einzelproben im Innenbereich entfällt die Testpflicht bei einem Mindestabstand von 6 m – aufgrund des großen Abstands ist dies mit einer alleinigen musikalischen Betätigung vergleichbar. Für eine ausreichende Lüftung muss dabei gesorgt werden. Im Freien ist Unterricht in Gruppen von maximal 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahren bzw. 10 Personen über 14 Jahren plus Geimpfte plus Genesene und der Lehrperson gestattet. Hier gilt das Abstandsgebot. Es können auch mehrere Gruppen gleichzeitig üben, dabei ist zwischen den Gruppen ein doppelter Mindestabstand einzuhalten. Hier gilt das Abstandsgebot. Bezüglich möglicher Erleichterungen beim der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Vereine und öffentliche Institutionen wie Musikschulen zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. Musikalische Frühererziehung kann bei Kindern bis 14 Jahren in Gruppen bis zu 25 Kindern und einer Lehrperson im Freien ohne Testpflicht stattfinden, im Innenbereich ist sie mit 10 Kindern möglich. Für Kinder unter 6 Jahren gilt hier keine Maskenpflicht. Es gelten das Abstandsgebot, im Innenbreich für Personen über 6 Jahren die Maskenpflicht – sofern die Art der Tätigkeit dies zulässt - und die Pflicht zur Kontakterfassung.



Sport:

Kontaktsport ist im Freien gestattet.

Analog zu den Regeln im öffentlichen Raum ist Sport ohne anleitende Person mit 5 Personen verschiedener Haushalte plus Geimpfte und Genesene gestattet. Angeleiteter Sport ist auf öffentlichen und privaten Anlagen im Freien mit 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahren sowie mit bis zu 10 Personen über 14 Jahren aus verschiedenen Haushalten plus Geimpfte plus Genesene plus Trainerin oder Trainer erlaubt. Bei einem Mindestabstand von 3 m zwischen einzelnen Gruppen können im Freien mehrere Gruppen gleichzeitig trainieren. Es gilt keine Testpflicht. Im Innenbereich ist bei Kindern wie bei Erwachsenen ein Training mit bis zu 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus Geimpfte plus Genesene und einem Trainer bzw. einer Trainerin möglich. Bei Eltern-Kind-Angeboten sind 5 Elternteile mit ihren Kleinkindern erlaubt. Hierbei gilt für Personen über 14 Jahren die Testpflicht. Es können mehrere Gruppen gleichzeitig trainieren. Zwischen den verschiedenen Gruppen ist ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten. Insgesamt gilt im Innenbereich, dass pro angefangenen 20 qm Gesamttrainingsfläche 1 trainierende Person plus Geimpfte plus Genesene zulässig sind. Mehrere trainierende Gruppen können von der gleichen Person parallel angeleitet werden. Für Trainerinnen und Trainer besteht im Innenbereich nur dann Testpflicht, wenn die Person mit trainiert oder es aufgrund der sportlichen Betätigung, z.B. bei Hilfestellung im Geräteturnen, regelmäßig zu Körperkontakt zu den Kindern kommt. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahren ist im Freien Sport in Gruppen bis zu 25 Kindern zulässig. Es gilt keine Testpflicht. Es können meherere Kindergruppen gleichzeitig trainieren, wenn die Trainingsbereiche voneinander abgegrenzt sind. Wettkampfsport ist untersagt. Jedoch sind bei Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freundschaftspiele innerhalb des eigenen Vereins zu Trainingszwecken möglich. Dabei sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei Minderjährigen als Zuschauer gestattet. Bezüglich möglicher Erleichterungen beim der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Sportvereine zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. Umkleideräume und Duschen dürfen einzeln werden. Bei Unterteilung der Räume durch Spuckschutzwände sind mehrere Personen möglich. Fitnessstudios und Tanzschulen dürfen unter den hier beschriebenen Regeln öffnen. Es gilt im Innenbereich für Personen über 14 Jahren die Testpflicht. Insgesamt gilt im Innenbereich, dass pro angefangenen 20 qm Gesamttrainingsfläche 1 trainierende Person plus Geimpfte plus Genesene zulässig sind. Grundsätzlich gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Hallenbäder und Wellnessangebote wie Whirlpool, Kneippbecken oder Entspannungsräume können von Gruppen mit höchstens 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kindern bis einschließlich 14 Jahren plus Geimpften bzw. Genesenen zur Verfügung genutzt werden, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. Es gilt die Pflicht zur Buchung und Kontakterfassung. Saunen dürfen genutzt werden. Es dürfen gleichzeitig maximal die Hälfte der zulässigen Gesamtpersonenzahl in der Sauna sein. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. 

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports ist auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen zulässig, sofern ein von den Sportfachverbänden oder Ligaverantwortlichen erstelltes Hygienekonzept vorliegt und beachtet wird. Gestattet sind bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauer.


Freizeit:

Freizeitparks, Spielplätze, Minigolfplätze, Kletterparks usw. sind geöffnet. Hier gilt in Wartesituationen die Maskenpflicht. Bowlingcenter, Kegelbahnen, Räume zum Billard- oder Dartspiel können analog zu Spielhallen öffnen. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung, die Testpflicht, die Maskenpflicht (diese entfällt an einem Sitzplatz) und das Abstandsgebot zu Personen, die nicht zur eigenen Gruppe gehören. Pro 10 qm Fläche ist eine Person zulässig, zusätzlich Geimpfte und Genesene. Stadtführungen, Fahrten mit Bahnen wie dem „Blauen Klaus“ und ähnliches können in Gruppen von maximal 25 Personen stattfinden, wenn der Mindestabstand zwischen den Teilnehmern nach Möglichkeit eingehalten wird. Zelten außerhalb von Campingplätzen, z.B. in den Trekkingcamps des Soonwaldsteigs oder auf anderen Grundstücken ist pro abgegrenztem Bereich für 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kinder bis 14 Jahren plus Geimpfte plus Genesene möglich. Dabei dürfen außer WCs keine gemeinsamen sanitären Anlagen genutzt werden. 


Schwimmbäder und Saunen

Hallenbäder, Thermen und Spaßbäder sind geschlossen, können aber zur Nutzung an Gruppen aus maximal 5 Personen aus verschiedenen Haushalten vermietet werden. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene werden hierbei nicht mitgezählt. Freibäder und Badeseen dürfen öffnen. Zulässig ist die Hälfte der üblichen Besucherhöchstzahl. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung und die Buchungspflicht, diese kann auch spontan vor Ort erfolgen. Umkleideräume, Duschen etc. können mit entsprechdem Hygienekonzept geöffnet werden. Es gilt keine Testpflicht. Die Maskenpflicht gilt nur in Wartesituationen insbesondere am Eingang. Aus- und Fortbildungen für Rettungsschwimmer und Frühschwimmkurse sind sowohl im Freibad wie im Hallenbad möglich. Im Hallenbad gilt für Personen über 14 Jahren die Testpflicht. 


Außerschulische Bildungseinrichtungen:

Außerschulische Bildungsangebote in öffentlichen oder privaten Räumen dürfen als Einzelangebot durchgeführt werden. Auch Gruppenangebote sind möglich. Hierbei richtet sich die maximale Personenzahl analog zum Musik- und Kunstunterricht nach der Raumgröße - eine Person pro angefangene 10 qm ist zulässig (bei 45 qm bedeutet das z.B. eine Lehrperson und 5 Teilnehmer). Im Freien ist Unterricht in Gruppen von maximal 25 Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt. Bei der Anzahl der Personen werden Geimpfte oder Genesene nicht mitgezählt. Der gleichzeitige Unterricht mehrerer Gruppen ist zulässig, wenn zwischen den Gruppen ein Abstand von mindestens 3 m eingehalten wird. Eltern-Kind-Kurse sind mit 1 Elternteil pro 10 qm Fläche gestattet, Kleinkinder bis einschließlich 2 Jahren werden bei der Personenzahl nicht mitgerechnet. Der Mindestabstand zwischen Erwachsenen ist zu gewährleisten. Schwimmkurse für Kinder sind als Bildungsangebot im Hallenbad mit maximal einer Person (Eltern sowie Kind) pro angefangenen 10 qm Raumfläche zulässig. Erste-Hilfe-Kurse sind unter Beachtung der Hygienekonzepte für außerschulische Bildungsmaßnahmen zulässig. 


Angebote für Kinder und Jugendliche:

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind unter Beachtung des entsprechenden Hygienekonzepts zulässig. Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Bei Angeboten im Freien kann, unter Einhaltung des Mindestabstands, auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Die Benutzung von sanitären Einrichtungen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig. Es gelten die weiteren Hygienemaßnahmen. Alle Räumlichkeiten sind regelmäßig zu lüften. Gruppenangebote in festen Gruppen sind im Freien mit bis zu 25 Kindern inklusive Betreuern, im Innenbereich mit bis zu 10 Kindern möglich. Dies gilt auch für die Schulung von Ehrenamtlichen. Bei offenen Gruppen wie Jugendräumen ist die Teilnehmerzahl auf eine Person pro 10 qm zu beschränken. Der Mindestabstand gilt nicht für Personen aus einem gemeinsamen Haushalt. Bei einer Verdoppelung des Mindestabstands auf mindestens 3 m zwischen einzelnen Gruppen können auch mehrere Gruppen gleichzeitig an einem Angebot teilnehmen. Es gilt grundsätzlich die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Transport im Rahmen eines Angebotes ist möglich, sofern wie bei der Schülerbeförderung die Pflicht zum Tragen einer Maske eingehalten wird. 


Körpernahe Dienstleitungen:

Körpernahe Dienstleistungen sind zulässig. Es gilt das Abstandsgebot zwischen Kundinnen und Kunden, die Maskenpflicht sowie die Pflicht zur Kontakterfassung. Bei Dienstleistungen bei welchen das Tragen einer Maske nicht möglich ist (z.B. Bartrasur, Kosmetikanwendungen) gilt zusätzlich die Testpflicht. Diese entfällt für vollständig geimpfte und genesene Personen, sowie für Kinder unter 6 Jahre. Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Rehaeinrichtungen, Sanatorien und Privatkrankenanstalten -dazu gehört auch der Radonstollen- sind unter Beachtung der notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen geöffnet. 


Schulen

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur für diejenigen Schüler und Lehrkräfte zulässig, die zweimal wöchentlich einen Coronatest machen (Testpflicht). Über die Modalitäten der Testpflicht bzw. die Regeln bei Nichttestung  informieren die ADD bzw. die einzelnen Schulen. Es gilt Wechselunterricht bis zum 11.06.2021. Eine Notbetreuung wird stattfinden.



Veranstaltungen:

Veranstaltungen, die keinen privaten Charakter haben (z.B. Weinproben, Verkaufsveranstaltungen, Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen von Vereinen) sind im Innenbereich mit bis zu 100 Personen gestattet. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung, Maskenpflicht außerhalb der Sitzplatzes sowie die Testpflicht. 

Im Außenbereich sind solche Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen gestattet.  Hier gilt keine Testpflicht. Private Veranstaltungen wie Geburtstage, Beerdigungskaffees, Hochzeiten etc. sind in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen nicht möglich. Sie sind in den Räumen der Gastronomie unter den dort geltenden Hygieneregeln (z.B. Personenbegrenzung an Tischen) selbstverständlich gestattet.



Gottesdienste:

Gottesdienste sind weiterhin mit den entsprechenden Hygienekonzepten und Abstandsregeln gestattet. Gemeinde- und Chorgesang sind nur im Freien zulässig. Musikalische Beiträge sind von Gruppen bis zu 5 Personen zulässig. Veranstaltungen wie Kommunion oder Konfirmation etc. sind unter Einhaltung des Abstandsgebots sowie im Innenbereich mit Maskenpflicht zulässig. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Ebenfalls möglich ist der gemeinsame Unterricht zur Vorbereitung analog zu den Regeln der Jugendarbeit. Gemeinsames Singen ist nur in Freien zulässig.


Hochzeiten:

An standesamtlichen Trauungen dürfen neben Standesbeamten und Brautpaar so- wie Trauzeugen folgende Personen teilnehmen: Verwandte ersten oder zweiten Grades sowie deren Partner und Personen eines weiteren Hausstandes. Es besteht Maskenpflicht für alle, außer dem Brautpaar und Standesbeamten. Zusätzliche Teilnehmer sind möglich, wenn die Personenbegrenzung eingehalten wird (10qm pro Teilnehmer). Für diese weiteren Teilnehmer besteht die Testpflicht.


Beerdigungen:

Auf dem Friedhof außerhalb der Friedhofshalle gelten keine Personenbegrenzungen. Es ist jedoch auf die Einhaltung der Abstands- und Maskenpflicht zu achten.

 

Gremien- und Vereinssitzungen:

Sitzungen der kommunalen Gremien sowie deren Ausschüssen, Zweckverbände etc. sowie vorbereitende Sitzungen z.B. von Fraktionen sind unter Beachtung der gültigen Hygiene- und Abstandsvorgaben gestattet. 


Stand: 04.06.2021


Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach

6. Februar 2026
Region Bad Kreuznach, 6. Februar 2026 // Die Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH (KRN) schafft 60 Elektrobusse an, deren Unterhalt durch einen neuen Betriebshof ermöglicht wird. Mit dessen Bau in Wörrstadt wurde am Freitag, 6. Februar 2026, symbolisch begonnen. Im Laufe des ersten Quartals 2026 sollen 18 Elektrobusse, Typ Mercedes-Benz E-Citaro, auf den regionalen Hauptlinien im Regelbetrieb eingesetzt werden und Dieselfahrzeuge ersetzen. Die KRN plant die Inbetriebnahme von weiteren 42 Elektrobussen ab dem Jahr 2027, die ebenfalls auf den — vom Land finanzierten — regionalen Hauptlinien eingesetzt werden sollen. „Bis zum Ende der Vertragslaufzeit im Oktober 2032 wird das Land für die E-Fahrzeuge rund 1,6 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen“, erklärte Mobilitätsministerin Katrin Eder beim Spatenstich für den neuen Elektrobus-Betriebshof. Mit mehr als vier Millionen Kilometern pro Jahr im Busnetz der Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH (KRN) werde Rheinland-Pfalz zum Vorreiter in Deutschland für elektrifizierte regionale Busnetze dieser Größenordnung. Der Einsatz von Elektrobussen ist in den kommenden zwei Jahren für diese Linien vorgesehen: • Linie 221 - Bad Kreuznach – Bad Münster – Obermoschel – Alsenz • Linie 230 - Bingen – Stromberg – Simmern • Linie 240 - Bad Kreuznach – Stromberg • Linie 250 - Bad Kreuznach – Waldböckelheim – Bad Sobernheim • Linie 260 - Bad Sobernheim – Meisenheim – Lauterecken • Linin 630 - Mainz – Sprendlingen – Bad Kreuznach • Linie 640 - Ingelheim – Nieder Olm • Linie 660 - Mainz – Undenheim – Alzey Der von der KRN geplante Betriebshof wird auf rund 13.500 Quadratmeter Fläche im rheinhessischen Wörrstadt entstehen und ist auf bis zu 60 Fahrzeuge ausgelegt. Er soll unter anderem eine Werkstatt, eine Waschstraße und Büroflächen enthalten. Der Betriebshof schafft 120 neue Arbeitsplätze. „Mit dem Bau des E-Bus-Betriebshofs treiben wir den Wandel hin zu einer zukunftsfähigen Mobilität konsequent voran. Der neue Betriebshof, der als größter E-Bus-Betriebshof in Rheinland-Pfalz realisiert wird, ist ein zentraler Baustein unserer strategischen Ausrichtung auf einen klimafreundlichen öffentlichen Nahverkehr und zeigt, wie innovative Mobilität und Klimaschutz gemeinsam umgesetzt werden können“, so Uwe Hiltmann, Geschäftsführer der KRN. Beim Spatenstich waren außerdem Emanuel Letz, Oberbürgermeister von Bad Kreuznach und Vorsitzender des KRN-Aufsichtsrates, Landrat Dietmar Seefeldt, der dem ZÖPNV Süd vorsteht, und Heiko Sippel, Landrat des Kreises Alzey-Worms, zugegen. „Damit die Verkehrswende gelingen kann, brauchen wir Akteurinnen und Akteure wie die KRN, die zukunftsorientierte Projekte umsetzen. Mit der Finanzierung der elektrifizierten regionalen Buslinien schaffen wir Sicherheit für eine nachhaltige Mobilitätspolitik. Der Betriebshof ist ein Vorbild für ähnliche Projekte in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus, denn er zeigt: Klimaschutz bremst die Wirtschaft nicht aus, er kurbelt sie an“, betonte Katrin Eder. Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Das Archivfoto zeigt einen Elektrobus des Herstellers MAN, der Ende 2023 bei der KRN im Testbetrieb lief
1. Februar 2026
Bad Kreuznach, 1. Februar 2026 // Am 1. Februar 2001 öffnete der Tagesaufenthalt Treffpunkt Reling erstmals seine Türen. In den 25 Jahren seither ist aus dem damals mutigen Projekt eine unverzichtbare Institution in Bad Kreuznach geworden. Von Beginn an richtet sich das Angebot an wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen sowie an sozial isolierte und finanziell benachteiligte Bürgerinnen und Bürger. Neben warmen Mahlzeiten, Lebensmitteln der Tafel Bad Kreuznach, Sozialberatung, Beratung zur Wohnraumsicherung und bedarfsgerechten Hilfen schafft der Verein vor allem eines: Begegnung auf Augenhöhe. Der Name Reling war dabei stets Programm. Die einstige Bürgermeisterin Martina Hassel beschrieb ihn als „die letzte Chance, auf einem Schiff Halt zu finden – ein solcher Halt soll die Tagesstätte sein“. Dieser Gedanke prägt die Arbeit bis heute. Ein Vierteljahrhundert Engagement für Menschen in Not Der Treffpunkt Reling ist nach wie vor ein Spenden- und Zuschussprojekt, ohne Regelfinanzierung durch öffentliche Kostenträger. „Wir sind auf die breite Unterstützung von Privatpersonen, Kirchengemeinden, Initiativen, Unternehmen und vielen engagierten Menschen angewiesen“, sagt Frieder Zimmermann, seit 25 Jahren Vorsitzender des Trägervereins. „Diese Solidarität über so viele Jahre zeigt, wie sehr die Arbeit der Reling in unserer Stadt verwurzelt ist.“ Neben dem Trägerverein unterstützt seit nunmehr 25 Jahren ein Förderverein die Arbeit. „Unser Ziel ist es, die Arbeit des Vereins finanziell zu unterstützen und notwendige Mittel dauerhaft bereitzustellen“, erklärt Siggi Pick, der Vorsitzende des Fördervereins. Vielfältige Angebote, stetige Weiterentwicklung Seit der Gründung wurden die Angebote immer wieder erweitert und an aktuelle Bedürfnisse angepasst.
 Neben Mahlzeiten, Dusch- und Waschmöglichkeiten oder einem geschützten Aufenthaltsraum gehören heute auch WLAN, Computerarbeitsplatz, ein Bücherschrank und zahlreiche Gesprächs- und Beratungsangebote zum Alltag. Für viele Menschen ist die Reling eine wichtige Postadresse, Anlaufstelle für Behördengänge oder Brücke zu Beratungsstellen, weiterführenden Hilfen und Notunterkünften. Ein wichtiger Bestandteil neben dem Tagesaufenthalt ist die seit gut dreieinhalb Jahren etablierte Fachberatungsstelle Wohnraumsicherung. Sie unterstützt präventiv bei der Sicherung von Wohnraum, bei Existenzfragen und im Kontakt mit Ämtern. Die Beratung findet an mehreren Tagen pro Woche statt und wird durch das Land Rheinland-Pfalz, Stadt und Kreis Bad Kreuznach teilfinanziert. Tafel Bad Kreuznach: Ein starker Pfeiler der Arbeit Seit 2008 gehört die Tafel Bad Kreuznach fest zur Reling. Rund 900 Menschen aus Stadt und Kreis werden wöchentlich mit einwandfreien Lebensmitteln unterstützt – ein Angebot, das in den letzten Jahren noch deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Während der Corona-Pandemie wurde zusätzlich ein Lieferdienst eingerichtet, um besonders gefährdete und nicht mobile Menschen zuverlässig zu erreichen. Diese Form der Unterstützung hat sich bewährt und wird bei Bedarf weiterhin angeboten. Dank an alle Unterstützerinnen und Unterstützer „25 Jahre Treffpunkt Reling bedeuten 25 Jahre gelebte Solidarität“, sagt Daniela Essler, Leiterin des Treffpunkt Reling. „Ohne die vielen Helferinnen und Helfer – ob durch Spenden, Mitarbeit oder ideelle Unterstützung – wäre unsere Arbeit nicht möglich. Jede Stunde Ehrenamt, jedes Paket Nudeln, jeder Euro trägt dazu bei, dass wir Menschen in schwierigen Lebenssituationen Halt geben können.“ Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums planen der Träger- und der Förderverein eine Reihe von Veranstaltungen, um gemeinsam mit Unterstützerinnen und Unterstützern, Partnerorganisationen und der Öffentlichkeit zu feiern. Blick nach vorn Gleichzeitig richtet der Treffpunkt Reling e.V. den Blick nach vorn. Die Herausforderungen sozialer Arbeit wachsen – und damit auch die Bedeutung eines Ortes, der Menschen in Not nicht allein lässt und ihnen die Unterstützung gibt, die sie benötigen, um ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben führen zu können. „25 Jahre Treffpunkt Reling e.V. bedeuten 25 Jahre Einsatz, Mut und Mitgefühl. Wir sind stolz auf das, was wir gemeinsam erreicht haben – und wir wissen, dass unsere Arbeit heute wichtiger ist, denn je“, so der Vorstand des Vereins. Quelle: Sybille Becker-Pennrich Treffpunkt Reling Archivfoto (Juli 2011): Thomas Gierse
30. Januar 2026
Bad Kreuznach, 30. Januar 2026 // Juden, Sinti und Roma, politische Gegner, Geistliche, Menschen mit Behinderungen, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene – vielen Millionen Menschen nahmen die Nationalsozialisten ihre Würde und ihr Leben. Zwei Schicksale stellte Oberbürgermeister Emanuel Letz in den Mittelpunkt seiner Rede am Auschwitz-Gedenktag, dem 27. Januar. Dies waren der Bad Kreuznacher Gewerkschafter und Sozialdemokrat Matthäus Wahl und der katholische Pfarrer Arnold Fortuin. 1933, im Jahr ihrer Machtübernahme, deportierten die Nazis Matthäus Wahl als politischen Gefangenen ins KZ Esterwege. Gesundheitlich schwer angeschlagen, überstand er Haft und Krieg, lebte später mit Frau und Tochter in sehr bescheidenen Verhältnissen und kämpfte vergebens um eine Entschädigung als NS-Opfer. Pfarrer Arnold Fortuin, der als Religionslehrer von 1933 bis 1937 im Unterricht an den städtischen Berufsschulen in Bad Kreuznach Christustreue statt Führerkult predigte, wurde wegen regimekritischer Aktivitäten aus dem Schuldienst entlassen. Als Seelsorger in Beuren kümmerte er sich um die Häftlinge im KZ Hinzert und wurde von der SS als „schwarze Ratte“ beschimpft. Kurz vor Ende des Zweiten Weltkrieges konnte er sich durch Flucht seiner Verhaltung entziehen. Fortuin kümmerte sich insbesondere um Sinti und Roma und wurde 1965 von der Deutschen Bischofskonferenz zum ersten Beauftragten für die Seelsorge an Sinti und Roma in Deutschland ernannt. „Wir gedenken der Toten und Opfer der NS-Diktatur. Wir ehren jene, die Widerstand geleistet haben: Menschen wie Matthäus Wahl und Arnold Fortuin. Und wir nehmen die Mahnung an: Nie wieder wegsehen, nie wieder schweigen, wenn Menschenrechte verletzt werden. Nie wieder zulassen, dass Hass und Hetze die Oberhand gewinnen“, so der Oberbürgermeister. Letz richtete einen besonderen Dank an Schülerinnen und Schüler der IGS Sophie Sondhelm, die das öffentliche Gedenken an die NS-Opfer seit vielen Jahren mitgestalten. „Ihr knüpft an die Geschichte Eurer eigenen Stadt an. Ihr setzt Euch mit Einzelschicksalen auseinander. Ihr macht aus Jahreszahlen wieder Menschen.“ Dies zeigten die Schülerinnen und Schüler der IGS Sophie Sondhelm auch dieses Mal, einfühlsam und nachdrücklich mahnend. Annalena van Elst und Ioanna Pyravlou trugen Gedichte vor, die nach einer Studienfahrt nach Auschwitz und Krakau im vergangenen Jahr verfasst wurden: Ungewissheit Seit Tagen auf den endlosen Gleisen Menschen, viele Menschen, ahnungslos Aufgeteilt in Gruppen, Menschen sind fassungslos Beängstigend diese Anblicke, lautes Geschrei Kinder von Müttern getrennt, ganz allein Aber wo gehen wir hinein? In die Gaskammer Leben oder Überleben, eins von den zweien Dieses laute Geschrei, es frisst sich in mich hinein Ekelhafter Gestank und lange Arbeit Macht uns das frei? Ich will heim, aber doch nicht allein! Wie können Menschen so ekelhaft sein? Niemals vergessen, niemals verzeihen. Es liegt an uns, es ist unsere Zeit! Diese unmenschlichen Taten sind nun vorbei! Oder ist es doch noch nicht vorbei? Annalena van Elst, MSS 11 Die Saat der Hoffnung Ein Porträt von Menschen, still und rein, verbrannt im Höllenfeuerschein. Ein Plan, so kalt, so durchdacht, mit eiserner, unmenschlicher Macht. Die Angst war groß, das Leid so nah, die Hilfe bleibt oft unsichtbar. Man glaubt es kaum, so fern, so schlimm, und doch steckt Wahrheit tief darin. Was Kindern widerfuhr, war Leid, ihr Ruf verhallt in Dunkelheit. Die Welt, sie schwieg, sah stumm vorbei, ließ Unrecht zu — und zwar nicht frei. Die Saat des Hasses ist gesät, wo Mitgefühl im Staub vergeht. Und wer heut wieder stille bleibt, bereitet vor, was erneut betreibt. Darum schaut nicht weg, wenn Unrecht spricht, vergesst die Dunkelheit doch nicht. Nur wer erkennt, was einst geschehen, kann verhindern, dass wir’s wiedersehen. Florentine Reiber, MSS 11 Ioanna Pyravlou, MSS 11 Lea Ziegler, MSS 11 Johann Behrend, MSS 11 Nevio Puff, MSS 12 Es folgte ein szenisches Spiel, das ebenfalls aus der Studienfahrt nach Auschwitz/Krakau entstanden war. Das Schlussgebet sprach und sang der Kantor der jüdischen Kultusgemeinde Bad Kreuznach/Birkenfeld, Alexander Zakharenko. Zum Foto : „Wie oft hast Du heute schon weggeschaut? Wann hast Du zuletzt gedacht: Das geht mich nichts an?“, fragten die IGS-Scgüler*innen provozierend in die Runde am Mahnmal in der Kirschsteinanlage. „Wacht auf! Gebt Hass und Hetze keinen Raum in unserer Gesellschaft! Nie wieder ist Jetzt!“, so ihr eindringlicher Appell. An dem szenischen Spiel beteiligten sich Nidevan Alahmad, Rokia Ismailia, Vienna Ly, Melina Mayer, Andiela Ostojic, Gabriel Schmidt, Lena Schweizer,Sofia Shayerman, Akay Simsec und Leni Steyer. Quelle: Hansjörg Rehbein Stadtverwaltung bad Kreuznach
20. Januar 2026
Bingen, 20. Januar 2026 // Der Feldrittersporn steht stellvertretend für die extrem bedrohte Pflanzengruppe der Ackerwildkräuter. Die TH Bingen widmet sich dem Schutz dieser Pflanzen in einem eigenen Forschungsprojekt. Die Loki-Schmidt-Stiftung hat den Acker- oder Feldrittersporn (Consolida regalis) zur Blume des Jahres 2026 gekürt. Damit will sie auf den dramatischen Artenschwund in Agrarlandschaften aufmerksam machen. Ein Forschungsprojekt an der Technischen Hochschule (TH) Bingen möchte Ackerwildkräuter in Rheinland-Pfalz wieder ansiedeln und besser schützen. Viele Ackerwildkräuter stehen auf der Roten Liste bedrohter Pflanzenarten. Grund dafür sind die intensive Landwirtschaft sowie der Einsatz von Herbiziden und Düngemitteln. Im Projekt der TH Bingen „Rückkehr und Schutz von Ackerwildkräutern – Etablierung von Erhaltungsäckern in Rheinland-Pfalz“ werden die letzten Bestände dokumentiert und gesichert. Im zweiten Schritt sollen Ackerwildkräuter wieder angesiedelt werden. Denn die Forschenden konnten zeigen, dass die unscheinbaren Pflanzen auf den Äckern den wichtigsten Baustein der Biodiversität darstellen. Auch für die heimische Insektenwelt sind die Kräuter eine essenzielle Nahrungsquelle oder dienen als Winterquartier. Deshalb sollen Erhaltungsäcker etabliert und potenzielle Standorte dokumentiert werden. Die verschiedenen Arten der Ackerwildkräuter werden an die Saatgutbank des botanischen Gartens Mainz geschickt und dort eingelagert. Die ersten Erhaltungsflächen gibt es schon: Die Stadt Mainz hat einen Acker auf dem Lerchenberg zur Verfügung gestellt. Dort werden selten gewordene Ackerwildkrautarten zusammen mit Winterweizen angepflanzt. Landwirt*innen, die daran interessiert sind, Flächen als Erhaltungsäcker zur Verfügung zu stellen, können sich an Anja Doeker (Projektmitarbeiterin der TH Bingen) unter a.doeker@th-bingen.de wenden. Das Forschungsprojekt wird durch die Aktion Grün des Landes Rheinland-Pfalz gefördert und läuft noch bis Ende Februar 2027. Weitere Informationen: https://www.th-bingen.de/forschung/rund-ums-forschen/projekte/ackerwildkraeuter-ii Feld- oder Ackerrittersporn Der Feldrittersporn (Consolida regalis) gehört zur Familie der Hahnenfußgewächse, blüht von Mai bis September und ist leicht giftig. Medizinisch wurde ihm eine harn- und wurmtreibende Wirkung zugeschrieben. Mit seinen leuchtend blau-violett gefärbten Blüten ist er nicht nur schön anzusehen, sondern steht stellvertretend für eine Vielzahl an Ackerwildkräutern, die von Getreideäckern oder Wegrändern verdrängt worden sind. Quelle: Jessica Pleiner, Technische Hochschule (TH) Bingen Foto: Agnieszka Kwiecień | CC BY-SA 4
10. Januar 2026
Sprendlingen, 10. Januar 2026 // Am Mittwochabend, 7. Januar 2026, führten die Feuerwehren Sprendlingen und Badenheim gemeinsam mit den DLRG Ortsgruppen Nieder-Olm / Wörrstadt e. V. und Sprendlingen-Gensingen eine Eisrettungsübung an einem See bei Sprendlingen durch. Ziel der gemeinsamen Ausbildung war es, die Rettung von Personen zu trainieren, die auf zugefrorenen Gewässern ins Eis eingebrochen sind. Auch in Rheinhessen frieren zahlreiche kleinere Gewässer zu und verleiten zum Betreten. Das wechselhafte Wetter mit Frost- und Tauphasen macht das Eis jedoch unberechenbar und stellt eine erhebliche Gefahr dar. Vor diesem Hintergrund stand neben der technischen Rettung insbesondere die enge Zusammenarbeit der beteiligten Organisationen im Mittelpunkt. Die Übung wurde gemeinsam von Wehrführer Stefan Schramm (Feuerwehr Sprendlingen), Malte Rieth von der DLRG Nieder-Olm / Wörrstadt sowie weiteren Ausbildern der DLRG geleitet. Dabei wurden Einsatzabläufe abgestimmt, der sichere Umgang mit dem vorhandenen Material geschult und verschiedene Rettungsszenarien realitätsnah dargestellt. Erprobt wurden unterschiedliche Rettungsmethoden – beginnend mit einfachen Hilfsmitteln wie Wurfleinen, über den Einsatz von Steckleitern zur Gewichtsverteilung auf dem Eis bis hin zum Einsatz eines aufblasbaren Eisretters. Die Teilnehmenden konnten so die jeweiligen Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren praktisch kennenlernen. Unterstützt wurde die Übung durch die Drohnenstaffel des THW Bingen, die das Geschehen dokumentierte und wertvolle Übersichtsaufnahmen zur Nachbereitung lieferte. Der Brand- und Katastrophenschutzinspektor des Landkreises Mainz-Bingen, Yannick Georges, machte sich vor Ort ein Bild von der Übung und zeigte sich beeindruckt von der reibungslosen Zusammenarbeit der beteiligten Einsatzorganisationen. Die beteiligten Organisationen nutzten die Gelegenheit, um eindringlich vor dem Betreten von Eisflächen zu warnen. Besonders Randbereiche von Gewässern sind häufig brüchig und können das Gewicht von Personen nicht zuverlässig tragen. Wichtige Hinweise bei einem Eisunfall: • Ruhe bewahren • Am Eisrand festhalten und versuchen, sich flach wieder auf tragfähiges Eis zu ziehen • Um Hilfe rufen • Als Helfer sofort den Notruf 112 wählen und sich nicht selbst in Gefahr bringen • Dem Verunfallten einen Gegenstand (z. B. Leiter, Ast, Schal) reichen und Abstand zum Eisloch halten • Eigenes Gewicht möglichst großflächig verteilen • Gerettete Personen in warme Decken hüllen und langsam aufwärmen Zum Abschluss der Übung zogen die Beteiligten ein durchweg positives Fazit. Bei Warmgetränken und Würstchen ließ man den Abend im Feuerwehrhaus Sprendlingen ausklingen. Quelle: Stefan Schramm, Feuerwehr Sprendlingen Foto: Kreuznach112 / DLRG Nieder-Olm / Feuerwehr Sprendlingen
1. Dezember 2025
Kirn/Bad Kreuznach, 1. Dezember 2025 // Mit einem gewaltigen Krach weckte der Startschuss zum 41. Brotpfenniglauf der Bäckerinnung am Samstag, 29. November 2025, um 11.30 Uhr die halbe Stadt Kirn: Am Marktplatz schickten Innungsobermeister Alfred Wenz und Volksbank-Vorstandschef Patrik Miljes gut 45 Läuferinnen und Läufer auf die Reise nach Kreuznach schickten. Insgesamt liefen 70 Aktive auf Teilstrecken oder über die Gesamtdistanz. Schon nach 3.26 Stunden lief der erste ins Ziel – er war durchgebrummt, steckte noch 50 Euro in die Brotpfennig-Spendendose und war weg. Alle anderen waren wie gewohnt zusammengeblieben, hielten unterwegs mal ein Schwätzchen, machten es gemütlich, wie der langjährige Teilnehmer Rene Schindler anmerkte. Denn nach einer für viele Teilnehmer*innen langen Marathonsaison ging man nicht mehr auf Bestzeiten-Jagd. Die rund 42 teils bergigen Kilometer wollen in gut fünf Stunden erst mal bewältigt sein. In seinen bislang 40 Auflagen hat der Lauf weit über 300 000 Euro für regionale Hilfsorganisationen eingebracht hat. Volksbank-Vorstand Thomas Reinig bekräftigte, dass sein Geldinstitut diese regionale Benefizaktion sehr gerne unterstütze – auch in Zukunft. Obermeister Wenz will „solange die Füße tragen“ die Veranstaltung weiterführen — wenn die treuen Helferinnen und Helfer mitmachen. Da sind beispielsweise der unermüdliche Begleiter Manfred Lorenz mit Bus, Klamotten, Tee, Isogetränken, Bananen und Müsli-Riegeln, die DRK-Helfer (diesmal weitgehend arbeitslos) und die Helferinnen am Verkaufsstand, Monika Klusmann, Ursula Henn, Sigrid Bauer. Wieder mit dabei war auch Franz-Josef Diel. Der frühere Landrat ist als Vorstandsmitglied der Soonwaldstiftung aktiv. Auch Meike Fuchs engagierte sich wieder am Stand. Nicht zu vergessen: Gerhard Schlau, der frühere Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, oder Innungsvorstand und Bäckermeister Karl-Heinz Beck. Die Spenden gehen diesmal an die Soonwaldstiftung um Ingrid und Herbert Wirzius, das Frauenhaus Idar-Oberstein um Karla Quint und Andrea Konrad-Allmann sowie an Interplast um André Borsche. Die Spendendosen bei den Bäckern bleiben noch eine Weile auf den Verkaufstheken stehen. „Wir machen weiter. Das ist eine Herzensangelegenheit“, bekräftigt Alfred Wenz. Das sehen auch die Läufer so. Noch nie sind so viele von Kirn nach Kreuznach durchgelaufen“, sagt Stefan Wurdel von den „Soonwaldkeilern“, einer Sportgruppe der Soonwaldstiftung. Quelle: Armin Seibert
25. November 2025
Bad Kreuznach, 25. November 2025 // Neue Perspektiven und gelingende Integration durch Engagement und Erwerbsarbeit: Das Team im Jobcenter Bad Kreuznach bereichern seit 2022 drei Kolleginnen, die mit viel Eigeninitiative und Fachkompetenz ihren Weg zu festen Mitarbeitenden gegangen sind. Zwei dieser Mitarbeiterinnen, Teamleitung und Geschäftsführer des Jobcenters berichten, wie sie den Werdegang der beiden zur Festanstellung erlebten. „Es erfüllt mich sehr, mit meiner Arbeit Menschen in schwierigen Situationen zu helfen und ich bin stolz, dass ich meinem Sohn ein Vorbild sein kann“, sagt Oleksandra Krymova​, Fachassistentin der Eingangszone des Jobcenters . Die erste Zeit in Deutschland nach dem Beginn des Krieges in der Ukraine war für mich eine Zeit des Wartens. Ich lebte in Deutschland gewissermaßen auf gepackten Koffern und erwartete die Rückkehr in mein Heimatland, die Ukraine. Damals erkannte ich, dass das Materielle nicht entscheidend ist, um mein neues Leben mit einem Koffer, einem Rucksack und einem zweijährigen Kind an der Hand zu beginnen. Da ich schon ein wenig Deutsch konnte, habe ich angefangen, anderen Menschen ehrenamtlich zu helfen – beim Ausfüllen von Unterlagen und als Übersetzerin. Damit habe ich mir auch selbst geholfen, nicht an der Situation zu verzweifeln. Erstmals mit dem Jobcenter in Kontakt kam ich innerhalb dieses ehrenamtlichen Engagements im Jahr 2022. Das Jobcenter lud mich dann ein zu einem Vorstellungsgespräch ein. Die größte Hürde war die Sprache – besonders die Fachbegriffe. Aber ich habe mich vorbereitet und gezeigt, dass ich lernbereit bin. Zwei Jahre arbeitete ich anschließend als Fachassistentin in der Eingangszone. 2024 entfristete das Jobcenter meinen Arbeitsvertrag und ich bin nun festangestellt. Es erfüllt mich sehr, mit meiner Arbeit Menschen in schwierigen Situationen zu helfen und ich bin stolz, dass ich meinem Sohn ein Vorbild sein kann. „Ich freue mich, dass ich mein Wissen aus der Ukraine im Jobcenter sinnvoll einsetzen und weiterentwickeln kann“, berichtet Albina Kuiava​, Fachassistentin in der Eingangszone . Ich bin 2022 mit meiner Tochter und meiner Mutter aus Kyjiw in der Ukraine geflüchtet. Deutschland war mir durch meine Au-Pair-Zeit bekannt, das hat mir sehr geholfen. Mein Ziel war von Anfang an, hier zu arbeiten und mich zu integrieren. Ich habe schnell eine Stelle bei den Maltesern gefunden. Als das Projekt dort endete, suchte ich aktiv nach einer neuen Stelle und bewarb mich beim Jobcenter. Ich bringe aus der Ukraine über zehn Jahre Erfahrung im öffentlichen Dienst mit und habe gelernt, komplexe Verwaltungsprozesse zu bearbeiten. Der Bewerbungsprozess hier war dennoch eine Herausforderung – Onlineportale, Unterlagen, Fachsprache. Ich habe viel gelernt, weil ich wusste, was ich wollte. Seit Februar 2025 bin ich im Jobcenter angestellt. Ich freue mich, dass ich mein Wissen aus der Ukraine im Jobcenter sinnvoll einsetzen und weiterentwickeln kann. Daneben bin ich schon seit 2024 im Beirat für Migration und Integration aktiv – denn ich möchte zeigen, dass Integration nicht so schwierig ist, wie viele denken. Mit Geduld, Ausdauer und dem Glauben an die eigenen Stärken, findet jeder Mensch seinen Weg in das Arbeitsleben. Davon bin ich fest überzeugt. Thomas Thielen, Teamleiter​ in der Eingangszone des Jobcenters : „Durch die beiden habe ich gelernt, dass man mit der richtigen Motivation auch in einem neuen Land schnell Leistungsträger werden kann.“ Ich empfinde die Zusammenarbeit mit beiden als sehr angenehm. Beide sind wissbegierig, lernen schnell und sind ein echter Gewinn für unser Jobcenter. Beide haben zudem eine hohe IT-Affinität und verhalten sich auch in schwierigen Beratungssituationen sehr professionell. Durch ihren Migrationshintergrund und ihre Sprachkenntnisse genießen sie großes Vertrauen und die Kolleginnen und Kollegen aus anderen Jobcenter-Bereichen fragen sie oft als Übersetzerinnen an. Beide haben Vorbild-Charakter für andere Menschen mit Migrationshintergrund. Joey Isted, Geschäftsführer​ des Jobcenters Bad Kreuznach, ist überzeugt: „Diese Art der Personalgewinnung sendet ein positives Signal für Diversität in unserem Arbeitsumfeld und fördert innovative Lösungen im Jobcenter.“ Wir haben gezielt Stellenausschreibungen veröffentlicht und dabei sowohl Frau Krymova als auch Frau Kuiava angesprochen, da beide durch ihr ehrenamtliches Engagement und ihre wertvollen Erfahrungen als Übersetzerinnen bekannt waren. Im Einstellungsprozess gab es für beide keinerlei Hürden. Für mich ist es ein besonderes Anliegen, die Teamvielfalt und Diversität hinsichtlich Nationalitäten und Sprachen aktiv zu fördern. Sowohl Frau Krymova als auch Frau Kuiava bringen unterschiedliche Erfahrungen mit, die helfen, sprachliche Barrieren abzubauen und Vertrauen bei unseren Leistungsempfangenden zu schaffen. Das erleichtert die Beratung und verbessert den Zugang zu verschiedenen Gruppen von Leistungsempfangenden erheblich. Menschen mit eigener Migrationserfahrung helfen uns dabei, kulturelle Unterschiede besser zu verstehen und Netzwerke zu stärken. Diese Art der Personalgewinnung sendet ein positives Signal für Diversität in unserem Arbeitsumfeld und fördert innovative Lösungen im Jobcenter. Quelle: Jobcenter Bad Kreuznach
16. November 2025
Bad Kreuznach, 16. November 2025 // Die meisten Menschen wünschen sich, ihr Leben dort zu beenden, wo es sich richtig anfühlt: zu Hause. Umgeben von vertrauten Menschen und in ihrem eigenen Rhythmus. Damit dieser Wunsch Wirklichkeit werden kann, braucht es eine professionelle und empathische Betreuung, wie sie das Team des Palliativstützpunktes Rheinhessen-Nahe für schwerst kranke Menschen und ihre Angehörigen leistet. Jetzt hat Adel Karim Antar die ärztliche Leitung des Stützpunktes übernommen. Der 36-jährige Mediziner ist seit Januar 2024 Teil des SAPV-Teams (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) der Diakonie Kliniken Bad Kreuznach und folgt auf Robert Gosenheimer, der den Aufbau und die Entwicklung des Palliativstützpunktes seit 2009 entscheidend geprägt hat und damit eine ambulante palliativmedizinische Versorgung weit über Bad Kreuznach hinaus sichergestellt hat. Adel Karim Antar ist Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, hat sein Abitur am Lina-Hilger-Gymnasium in Bad Kreuznach gemacht und danach in Bochum studiert. Vor seinem Wechsel nach Bad Kreuznach hat er als Oberarzt auf einer gynäkologisch-onkologischen Station in Mainz gearbeitet. Dort wuchs sein Wunsch, schwerst kranke Menschen und ihre Familien auch im häuslichen Umfeld zu begleiten. Die Palliativmedizin ist für ihn eine zutiefst erfüllende Aufgabe: „Viele unserer Patientinnen und Patienten möchten zu Hause bleiben, auch in ihrer letzten Lebensphase“, sagt Antar. „Unsere Aufgabe ist es, ihnen das zu ermöglichen – medizinisch, pflegerisch, aber auch menschlich. Bei unseren Hausbesuchen untersuchen wir nicht nur unsere Patienten, sondern sprechen mit ihnen und ihren Angehörigen auch über Sorgen, Alltagsprobleme und Entscheidungen. Für sie sind wir Tag und Nacht erreichbar, wenn Sorgen oder Fragen auftauchen.“ Neben seiner ärztlichen Tätigkeit engagiert sich der Mediziner als Sprecher der Arbeitsgruppe „Fortbildung und Qualitätssicherung der SAPV Rheinland-Pfalz“ und als Fußballtrainer. Pionierarbeit geleistet Mit der Übergabe an seinen Nachfolger endet für Robert Gosenheimer ein prägendes Kapitel, aber nicht seine Arbeit für schwerst kranke Menschen. Der erfahrene Mediziner wird seine Tätigkeit als Leiter der onkologisch-palliativmedizinischen Abteilung fortführen. „Robert Gosenheimer hat über viele Jahre mit großem Einsatz den Palliativstützpunkt aufgebaut und geprägt. Gemeinsam mit seinem Team hat er ein starkes Netzwerk aus Kooperationspartnern geschaffen, das Menschen in ihren schwersten Stunden Halt gibt. Dafür danken wir ihm herzlich und wir freuen uns, dass er weiterhin Teil unserer Klinik-Teams ist“, betont Geschäftsführer Manuel Seidel. Gleichzeitig freut sich Seidel über die Verstärkung im Leitungsteam: „Mit Adel Karim Antar haben wir einen engagierten Nachfolger, der fachlich wie menschlich hervorragend geeignet ist, diese wertvolle Arbeit fortzuführen und weiterzuentwickeln.“ Der Geschäftsführer betont, dass der Bedarf an palliativmedizinischer Versorgung in Zukunft weiter steigen wird. Deshalb wird die Klinik ihre Angebote weiter ausbauen, um noch besser auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort einzugehen. Gosenheimer war einer der ersten Palliativmediziner in Rheinland-Pfalz und hat gemeinsam mit Brigitte Dreher 2009 den Palliativstützpunkt gegründet. Wurden im ersten Jahr 61 Patient*innen zu Hause versorgt, sind es heute mehr als 600 Menschen und rund 4000 Hausbesuche jährlich. „Die Aufgaben sind vielfältiger und die gesetzlichen Anforderungen umfangreicher geworden. Gleichzeitig wächst der Bedarf. Es braucht jemanden, der sich vollständig auf die ambulante Palliativmedizin konzentriert“, erklärt Gosenheimer. „Ich bin dankbar, dass ich mit Adel Karim Antar einen Nachfolger gefunden habe, der diese Aufgabe mit derselben Leidenschaft weiterführt. Das macht es leichter, loszulassen.“ SAPV-Team steht für Medizin, Menschlichkeit und Nähe Das SAPV-Team der Diakonie Kliniken Bad Kreuznach begleitet Menschen mit unheilbaren Erkrankungen in ihrem häuslichen Umfeld oder einer Pflegeeinrichtung. Ziel ist, Schmerzen, Atemnot oder Ängste zu lindern und die Lebensqualität zu stärken. Zum Team gehören rund 20 festangestellte Mitarbeitende – Ärzt*innen spezialisierte Pflegekräfte (Palliative-Care-Fachkräfte) und Verwaltungsfachkräfte – sowie eine Vielzahl an Kooperationspartnern aus Medizin, Pflege, Versorgung und Therapie. Neben der medizinischen Versorgung gehören auch Angebote wie Physio-, Kunst- oder Aromatherapie, die Arbeit mit Therapiehunden und Unterstützung bei psychosozialen Fragen zum festen Bestandteil. „Wir sehen den ganzen Menschen – mit seinen Schmerzen, aber auch mit seinen Sorgen, Hoffnungen und Beziehungen“, fasst Antar zusammen. „Unser Ziel ist, dass Leben bis zuletzt lebenswert bleibt – zu Hause, wo das Herz schlägt. Diese Arbeit ist nicht immer leicht, aber sie ist zutiefst erfüllend.“ Das Foto zeigt (von links) Adel Karim Antar (Ärztlicher Leiter Palliativstützpunkt Rheinhessen-Nahe), Robert Gosenheimer (Leiter der onkologisch-palliativmedizinischen Abteilung und bislang Stützpunktleiter) mit Manuel Seidel (Geschäftsführer der Diakonie Kliniken Bad Kreuznach) Quelle: Sandra Beck Foto: Franziska Bamberger Stiftung kreuznacher diakonie
1. November 2025
Bad Kreuznach, 1. November 2025 // Ab dem 10. November 2025 wird die Soleberieselung der neun Gradierwerke im Salinental und im Kurpark Bad Münster am Stein für die Wintersaison eingestellt. Im Betrieb bleibt, solange die Witterung es erlaubt, der Solezerstäuber im Bad Kreuznacher Kurpark. Das teilt die Betreiberin der Saline, die Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH (GuT), mit. Die Salinenarbeiter werden nun das Wasser aus den Trögen ablassen und die Anlage frostsicher trockenlegen. Ein Betrieb der Gradierwerke ist wegen er Gefährdung der Elektropumpen bei Frostgefahr nicht möglich. Die Monate bis Ostern dienen nun der Durchführung von umfangreichen Unterhaltungsmaßnahmen – wie in jedem Jahr. Zunächst wird ein Sachverständiger die Holzkonstruktion untersuchen, und daraufhin vorrangige Sanierungsmaßnahmen festlegen. Schon in der dritten Novemberwoche werden dann großflächig auf 120 Metern des Gradierwerks neben den Tennisplätzen die alten Dornen aus den Holzfächern an der Flussseite herausgeräumt und entsorgt. Danach wird das Tragwerk neu hergestellt und bis Ende März baut eine Fachfirma die Dornwand neu auf. Damit wäre die Sanierung des mit 320 Metern größten Gradierwerks der Stadt nach vier Jahren vollständig abgeschlossen. Hierfür sind noch aus Mitteln des Jahre 2025 ca. 500.000 € vorgesehen. Insgesamt wird die Erneuerung von ca. 6.000 Quadratmetern Dornwand nach der Fertigstellung 1,8 Millionen Euro gekostet haben. Aufgrund der Erfahrungswerte geht man seitens des Betreibers davon aus, dass die nächste Sanierung in 15 bis 18 Jahren anstehen wird. Viele Arbeiten, die der Substanzerhaltung dienen, finden im Hintergrund statt und bleiben unbemerkt. So müssen nach etlichen Jahrzehnten nun nach und nach sämtliche Rinnen erneuert werden, von denen aus die Sole von der Krone auf die Schwarzdornzweige geleitet wird. Die Rinnen waren früher aus Holz. Seit mehr als 40 Jahren nutzt man aber solebeständige Kunststoffe, damit die Abläufe nicht so häufig durch Ablagerungen verstopft werden. Für den ersten Abschnitt von 100 Länge sind 60.000 € eingeplant. Vollständig ausgetauscht wird das Geländer am Gradierwerk Karlshalle (neben dem „Brauwerk“) mit 120 Meter Gesamtlänge. Weiter auf dem Plan steht der Einbau eines neuen Solereservoirs am Gradierwerk im Kurpark von Bad Münster am Stein-Ebernburg. Der unterirdische Wassertrank soll dafür sorgen, dass die Salzanreicherung (Gradierung) ebenso wie im Salinental funktioniert. Derzeit muss ständig „frisches“ Heilwasser nachgespeist werden, weil der Tank zu klein ist. Die Maßnahme ist mit 150.000 € veranschlagt, wobei ein Zuschuss der Kuna-Stiftung in Höhe von 50.000 € zugesagt ist. Quelle: Dr. Michael Vesper, GuT Foto: Rheinhessen Touristik / Florian Trykowski
31. Oktober 2025
Bad Kreuznach, 31. Oktober 2025 // Gleich zwei Schlüsselpositionen in der Polizeidirektion Bad Kreuznach werden neu besetzt: Polizeidirektor Sebastian Schick übernimmt die Gesamtleitung, während Kriminalrat Tobias Franze die Kriminalinspektion führt. Der bisherige Leiter, Kriminaldirektor Uwe Thomé (63), wurde in einer feierlichen Zeremonie von Polizeipräsident Reiner Hamm in den Ruhestand verabschiedet. Vor seiner Zeit in Bad Kreuznach hatte Thomé die Zentrale Kriminalinspektion in Mainz geleitet, wo er landesweit und bundesweit fordernde Themen bewältigte. Insbesondere in den Bereichen Betäubungsmittel- und Bandenkriminalität sowie der Verschiebung von entwendeten KfZ nach Litauen machte sich Thomé einen Namen. Zuletzt in Kreuznach konnte er große Erfolge in der Bekämpfung von Call-Center-Betrugsdelikten vorweisen und ein sehr gut funktionierendes Netzwerk der Zusammenarbeit in der Region etablieren. Polizeidirektor Sebastian Schick übernimmt nun die Leitung der Polizeidirektion Bad Kreuznach. Er war zuletzt in der Polizeiabteilung des Innenministeriums Rheinland-Pfalz tätig. Zuvor leitete er unter anderem die Polizeiinspektion Idar-Oberstein und war Dozent an der Hochschule der Polizei RLP. Seine praktischen Erfahrungen hatte er sich unter anderem als Dienstgruppenleiter in Mainz angeeignet. Der gebürtige Kreuznacher war bereits als junger Polizist in seiner Heimatstadt im Streifendienst und zusätzlich als Lehrkraft an der Fachoberschule für Auszubildende der Polizei tätig. Er ist sich der ständig ändernden Herausforderungen bewusst und nimmt diese im besten Sinne einer "Bürgerpolizei" gerne an. Schick fordert die Bevölkerung auf, ihre Polizei immer dann zu kontaktieren, wenn es notwendig wird und auch nicht mit Hinweisen zurückzuhalten. Kriminalrat Tobias Franze tritt die Leitung der Kriminalinspektion Bad Kreuznach an und folgt auf Marcel Wirdemann, der vor knapp einem Jahr in die Leitung der Wasserschutzpolizei Rheinland-Pfalz wechselte. Franze hat kürzlich das Masterstudium an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster abgeschlossen, blickt aber bereits auf zahlreiche Stationen innerhalb der rheinland-pfälzischen Polizei zurück und war insbesondere an den Ermittlungen rund um den Cyberbunker in RLP beteiligt. Er übernimmt eine Kriminalinspektion, die für mittelschwere und schwere Kriminalität zuständig ist, und kann sich auf ein gut eingespieltes und engagiertes Team verlassen. Das Foto zeigt (von links) Kriminalrat Tobias Franze und Polizeidirektor Sebastian Schick Quelle: Polizeipräsidium Mainz
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