Inzidenzwert im Kreis Bad Kreuznach dreimal über 50: Verschärfte Corona-Bestimmungen gelten ab Sonntag

Kreis Bad Kreuznach, 4. Juni 2021 //


Im Landkreis Bad Kreuznach wird mit dem heutigen Freitag zum dritten Mal in Folge die Inzidenz von 50 überschritten. Somit gelten ab dem übernächsten Tag – ab Sonntag, 6. Juni 2021 – in Teilbereichen der Corona-Schutzmaßnahmen Verschärfungen.


Die Kreisverwaltung hat dazu Konkretisierungen veröffentlicht, in denen die bevorstehenden Änderungen farblich hervorgehoben sind. Der Einfachheit und Vollständigkeit halber übernehmen wir diese Handhabung.



Konkretisierungen der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu den aktuellen

Coronaregeln – Stand: 04.06.2021

 

Die Auslegungshilfen bezieht sich auf die 22. Coronabekämpfungsverordnung des Landes. 

Da der Landkreis mit dem heutigen Tag zum dritten Mal in Folge die Inzidenz von 50 überschreitet, gelten ab dem übernächsten Tag – und damit ab Sonntag, den 06.06.2021 – in Teilbereichen Verschärfungen, die hier farblich markiert sind. Sie betreffen die Abschnitte Sport, Kultur, Chöre und Musikvereine, außerschulischer Kunst- und Musikunterricht, Angebote für Kinder und Jugendliche sowie Veranstaltungen. Die Verschärfungen gelten, bis der Landkreis an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenz von 50 wieder unterschritten hat. Dann entfallen sie am übernächsten Tag.


Allgemein gelten weiterhin die AHA + L -Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske - Lüften). Die jeweiligen Hygiene- und Abstandsregeln sind generell einzuhalten, auch wenn auf diese nicht zusätzlich hingewiesen wird.

 

Testpflicht

Eine Testpflicht besteht bei unterschiedlichen hier benannten Anlässen für Personen ab 6 Jahren. Bei Personen, die einen vollständigen Impfschutz haben, entfällt die Testpflicht zwei Wochen nach der vollständigen Impfung. Sie entfällt ebenfalls bei Genesenen, deren Erkrankung mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt und die das Ergebnis eines PCR-Tests oder einen Genesenenausweis vorweisen können (Antikörpertests und PoC-Tests zählen hierbei nicht). Darüber hinaus entfällt die Testpflicht bei Genesenen wenn sie zusätzlich zum PCR-Nachweis eine einfache Impfung vorweisen können. Liegt die Erkrankung länger als 6 Monate zurück und die genesene Person ist nicht geimpft, gelten die gleichen Regeln wie bei Personen ohne eine vergangene COVID19-Infektion. Es gilt hier die Testpflicht. Wird in einem Geschäft oder einem Dienstleistungsbetrieb ein Selbsttest durchgeführt, kann dies auf Verlangen durch den Betreiber der Einrichtung schriftlich bestätigt werden. Diese Bestätigung hat auch in anderen gewerblichen Betrieben für 24 Stunden Gültigkeit. Ein entsprechendes Formular findet sich im Anhang dieser Auslegungshilfen. Schulen dürfen nach Aussage des Landes solche Bestätigungen für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte nicht ausstellen. Bezüglich möglicher Erleichterungen bei der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Vereine, Verbände der Jugendarbeit und öffentliche Institutionen wie Musikschulen zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. 


Regeln im privaten Raum:

Bei privaten Zusammenkünften sollen sich maximal 5 Personen aus verschiedenen Hausständen treffen. Bei der Bestimmung der Personenzahl aus den Haushalten werden deren Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mit eingerechnet. Ebenso werden vollständig Geimpfte und Genesen nicht mitgerechnet. Zum eigenen Hausstand zählen auch die nicht im gleichen Haushalt lebenden Partner. Bei getrenntlebenden Elternteilen darf das Umgangsrecht wie bisher ausgeübt werden. Während die Regeln im öffentlichen Raum verbindlich sind, gelten die Regeln im privaten Raum als Empfehlung.


Regeln im öffentlichen Raum:

Im öffentlichen Raum dürfen sich insgesamt 5 Personen aus unterschiedlichen Hausständen sowie zusätzlich vollständig Geimpfte und Genesene treffen. Bei der Bestimmung der Personenzahl werden deren Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mit eingerechnet. Zu anderen Personengruppen soll – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten werden. Das Alkoholverbot im öffentlichen Raum entfällt.

 

Arbeits- und Betriebsstätten:

In allen Arbeits- und Betriebsstätten gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Diese entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Der Verzehr von Speisen und Getränken in Kantinen ist nur dann gestattet, wenn Arbeitsabläufe oder die räumliche Situation dies erfordern (z.B. für Mitarbeiter in der Produktion).

 

Personenbegrenzungen in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen:

Auf Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person pro angefangene 10 Quadratmetern aufhalten. (Bsp.: Bei 800 Quadratmetern entspricht dies maximal 80 Personen, bei 45 qm wären es 5 Personen) Für Flächen, die über die 800 Quadratmeter hinausgehen, gilt, dass höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter erlaubt ist. (Bsp.: Bei 1600 Quadratmetern Fläche entspricht dies 80 Personen für die ersten 80 Quadratmeter und weitere 40 Personen für die zweiten 800 Quadratmeter).

 

Wirtschaft:

Untersagt sind weiter Clubs, Discotheken, Kirmes, Volksfeste, Prostitution. 

Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros, Wettvermittlungsstellen u.ä. können öffnen. Es gilt hier die Abstands-, Masken- und Testpflicht sowie die Pflicht zur Kontakterfassung. 

Ebenfalls öffnen können gewerbliche Kultureinrichtungen wie Kinos etc. Hier besteht keine Testpflicht.


Einzelhandel

Der gesamte Einzelhandel ist geöffnet. Es besteht weder Testpflicht noch die Pflicht zur Terminvereinbarung – auch keine Kontakterfassung. Es gelten die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot und die Personenbegrenzung.


Gastronomie

Die Innengastronomie darf öffnen. Hier gilt die Testpflicht. In der Außengastronomie entfällt die Testpflicht. Plätze in der Außengastronomie können mit einem Zelt o.ä. als Regenschutz überdacht sein. Mindestens eine Wand muss dabei vollständig offenbleiben. Das gilt auch für Wintergärten, die bei vollständiger Öffnung einer Seite zulässig sind. Die innenliegenden Toiletten dürfen auch ohne Test genutzt werden. An einem Tisch dürfen 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kinder plus Geimpfte und Genesene sitzen. Die Bewirtung darf nur an Tischen erfolgen. Dies bedeutet, dass Speisen und Getränke ausschließlich an Tischen verzehrt werden dürfen. Die Bewirtung kann durch Servicepersonal am Tisch oder auch im Rahmen von Selbstabholung an Theken erfolgen. Vor der Bestellung muss der Gast einen festen Sitzplatz haben. Buffets sind analog zu den Beherbergungsbetrieben möglich. Es gilt die Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes. Zwischen den einzelnen Personengruppen gilt der Mindestabstand. Durch räumliche Abtrennung (Spuckschutzwand) kann der Mindestabstand unterschritten werden. Sowohl für die Innen- wie auch für die Außengastronomie gilt die die Pflicht zur Kontakterfassung (digital, z.B. Luca-App, oder auch in Papierform). Eine Terminbuchung ist in der Innengastronomie erforderlich, diese kann aber jederzeit spontan vor Ort erfolgen. Private Veranstaltungen wie Geburtstage, Beerdigungskaffees etc. sind in den Räumen der Gastronomie unter den dort geltenden Hygieneregeln (z.B. Personenbegrenzung an Tischen) selbstverständlich gestattet.


Beherbergungsbetriebe:

Übernachtungen in Hotels, Gasthöfen, Ferienwohnungen, Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten u. ä. sowie auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sind gestattet. Pro Wohneinheit sind maximal 5 Personen aus verschiedenen Haushalten (sowie deren Kinder bis einschließlich 14 Jahren) plus Geimpfte und Genesene zulässig. Jede Wohneinheit muss über eigene sanitäre Anlagen (Dusche) verfügen. Gemeinschaftsduschen können zur Nutzung an einzelne Familien vergeben werden. Lüftungspausen zwischen den einzelnen Duschterminen sind einzuhalten. Es gilt außer in Fereinwohnungen, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen die Testpflicht (bei mehrtägigen Aufenthalten an jedem zweiten Tag) und die Pflicht zur Kontakterfassung. Die Bewirtung der Gäste darf unter den Vorgaben der Gastronomie erfolgen. Hausgäste müssen bei Inanspruchnahme der Gastronomie des Beherbergungsbetriebs allerdings nicht täglich einen Test vorweisen, dies reicht alle 48 Stunden. Buffets sind erlaubt. Sportangebote sowie Gruppenangebote mit Freizeitcharakter sind entsprechend der Regeln im Sport gestattet. Schwimmbäder im Freien dürfen öffnen. Alle Angebote, die der medizinischen oder seelischen Gesundheit dienen, sowie Wellness- und Kosmetikangebote sind möglich. Hallenbäder und Wellnessangebote wie Whirlpool, Lehmbäder, Kneipbecken oder Entspannungsräume können von Gruppen mit höchstens 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kindern bis einschließlich 14 Jahren plus Geimpften bzw. Genesenen genutzt werden, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. Es gilt die Pflicht zur Buchung und Kontakterfassung.

Saunen dürfen genutzt werden. Es dürfen gleichzeitig maximal die Hälfte der zulässigen Gesamtpersonenzahl in der Sauna sein. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. 


Kultur:

Museen, Ausstellungen und Galerien, dürfen öffnen. Es gilt die Buchungspflicht, diese kann auch spontan vor Ort erfolgen. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung sowie im Innenbereich die Maskenpflicht. Es gilt keine Testpflicht. Kulturelle Veranstaltungen sowie der Betrieb öffentlicher und gewerblicher Kultureinrichtungen wie Kinos, Theater, Kleinkunstbühnen, Konzerthäuser etc. sind im Innen- wie im Außenbereich mit bis zu 100 Gästen erlaubt. In die Gesamtzahl werden auch Geimpfte und Genesene einbezogen. Hierbei gelten Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes, Pflicht zur Kontakterfassung und Testpflicht (außer bei Geimpften und Genesenen). Wenn Gruppen aus maximal 5 Personen verschiedener Haushalte sowie deren Kinder plus Geimpfte plus Genesene gemeinsam buchen, braucht zwischen diesen kein Mindestabstand eingehalten werden. Die Sitzplätze müssen personalisiert zugeteilt werden. Bei festen Sitzplänen kann der Mindestabstand durch einen freien Sitzplatz vor, hinter und neben jedem Sitzplatz ersetzt werden. Personen des gleichen Hausstandes können direkt nebeneinandersitzen. Bei entsprechenden Hygienekonzepten kann es in Absprache mit der Kreisverwaltung auch individuelle Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der Besucherzahl geben. 


Chöre und Musikvereine:

Musikalische Proben der Breiten- und Laienkultur sind im Innenbereich mit maximal 5 Personen plus Geimpfte plus Genesene sowie einer anleitenden Person möglich. Hier gilt Testpflicht und der Mindestabstand von 2m. Zur anleitenden Person muss ein Abstand von 3 m eingehalten werden. Es können in großen Probenräumen bei ausreichender Lüftung auch maximal 4 Gruppen gleichzeitig proben. Zwischen den einzelnen Gruppen ist dabei dann ein Mindestabstands von 4m vorgeschrieben. Hierbei richtet sich die maximale Personenzahl analog zum außerschulischen Musikunterricht nach der Raumgröße – eine musizierende Person pro angefangene 10 qm ist zulässig (Bei 125 qm bedeutet das z.B. 13 Musizierende plus anleitende Person plus Geimpfte plus Genesene). Im Außenbereich sind Proben in Gruppen von maximal 10 Erwachsenen bzw. 25 Kindern aus verschiedenen Haushalten plus Geimpfte plus Genesene möglich. Hier gilt keine Testpflicht. Zwischen den Musikern ist hier ein Abstand von mindestens 1,50 m einzuhalten (bei Querflöte 2m). Es sind gleichzeitige Proben mehrerer Gruppen möglich, wenn zwischen den Gruppen ein Abstand von 3m eingehalten wird. Grundsätzlich müssen alle Probenden einen festen Sitz- oder Stehplatz haben. Der Auftrittsbetrieb als Gruppe ist generell untersagt. Öffentliche Proben sind jedoch möglich. Bezüglich möglicher Erleichterungen bei der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Musikvereine und Chöre zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. 



Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht:

Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht ist in Unterrichtsräumen als Einzelunterricht zulässig. Auch Gruppenunterricht ist möglich. Hierbei richtet sich die maximale Personenzahl nach der Raumgröße - eine Person pro angefangene 10 qm ist zulässig (bei 45 qm bedeutet das z.B. 1 Lehrperson und 5 Schüler). Bei Unterricht für Blasinstrumente und Gesang im Innenbereich gilt die Testpflicht. Bei Einzelproben im Innenbereich entfällt die Testpflicht bei einem Mindestabstand von 6 m – aufgrund des großen Abstands ist dies mit einer alleinigen musikalischen Betätigung vergleichbar. Für eine ausreichende Lüftung muss dabei gesorgt werden. Im Freien ist Unterricht in Gruppen von maximal 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahren bzw. 10 Personen über 14 Jahren plus Geimpfte plus Genesene und der Lehrperson gestattet. Hier gilt das Abstandsgebot. Es können auch mehrere Gruppen gleichzeitig üben, dabei ist zwischen den Gruppen ein doppelter Mindestabstand einzuhalten. Hier gilt das Abstandsgebot. Bezüglich möglicher Erleichterungen beim der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Vereine und öffentliche Institutionen wie Musikschulen zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. Musikalische Frühererziehung kann bei Kindern bis 14 Jahren in Gruppen bis zu 25 Kindern und einer Lehrperson im Freien ohne Testpflicht stattfinden, im Innenbereich ist sie mit 10 Kindern möglich. Für Kinder unter 6 Jahren gilt hier keine Maskenpflicht. Es gelten das Abstandsgebot, im Innenbreich für Personen über 6 Jahren die Maskenpflicht – sofern die Art der Tätigkeit dies zulässt - und die Pflicht zur Kontakterfassung.



Sport:

Kontaktsport ist im Freien gestattet.

Analog zu den Regeln im öffentlichen Raum ist Sport ohne anleitende Person mit 5 Personen verschiedener Haushalte plus Geimpfte und Genesene gestattet. Angeleiteter Sport ist auf öffentlichen und privaten Anlagen im Freien mit 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahren sowie mit bis zu 10 Personen über 14 Jahren aus verschiedenen Haushalten plus Geimpfte plus Genesene plus Trainerin oder Trainer erlaubt. Bei einem Mindestabstand von 3 m zwischen einzelnen Gruppen können im Freien mehrere Gruppen gleichzeitig trainieren. Es gilt keine Testpflicht. Im Innenbereich ist bei Kindern wie bei Erwachsenen ein Training mit bis zu 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus Geimpfte plus Genesene und einem Trainer bzw. einer Trainerin möglich. Bei Eltern-Kind-Angeboten sind 5 Elternteile mit ihren Kleinkindern erlaubt. Hierbei gilt für Personen über 14 Jahren die Testpflicht. Es können mehrere Gruppen gleichzeitig trainieren. Zwischen den verschiedenen Gruppen ist ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten. Insgesamt gilt im Innenbereich, dass pro angefangenen 20 qm Gesamttrainingsfläche 1 trainierende Person plus Geimpfte plus Genesene zulässig sind. Mehrere trainierende Gruppen können von der gleichen Person parallel angeleitet werden. Für Trainerinnen und Trainer besteht im Innenbereich nur dann Testpflicht, wenn die Person mit trainiert oder es aufgrund der sportlichen Betätigung, z.B. bei Hilfestellung im Geräteturnen, regelmäßig zu Körperkontakt zu den Kindern kommt. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahren ist im Freien Sport in Gruppen bis zu 25 Kindern zulässig. Es gilt keine Testpflicht. Es können meherere Kindergruppen gleichzeitig trainieren, wenn die Trainingsbereiche voneinander abgegrenzt sind. Wettkampfsport ist untersagt. Jedoch sind bei Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freundschaftspiele innerhalb des eigenen Vereins zu Trainingszwecken möglich. Dabei sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei Minderjährigen als Zuschauer gestattet. Bezüglich möglicher Erleichterungen beim der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Sportvereine zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. Umkleideräume und Duschen dürfen einzeln werden. Bei Unterteilung der Räume durch Spuckschutzwände sind mehrere Personen möglich. Fitnessstudios und Tanzschulen dürfen unter den hier beschriebenen Regeln öffnen. Es gilt im Innenbereich für Personen über 14 Jahren die Testpflicht. Insgesamt gilt im Innenbereich, dass pro angefangenen 20 qm Gesamttrainingsfläche 1 trainierende Person plus Geimpfte plus Genesene zulässig sind. Grundsätzlich gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Hallenbäder und Wellnessangebote wie Whirlpool, Kneippbecken oder Entspannungsräume können von Gruppen mit höchstens 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kindern bis einschließlich 14 Jahren plus Geimpften bzw. Genesenen zur Verfügung genutzt werden, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. Es gilt die Pflicht zur Buchung und Kontakterfassung. Saunen dürfen genutzt werden. Es dürfen gleichzeitig maximal die Hälfte der zulässigen Gesamtpersonenzahl in der Sauna sein. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. 

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports ist auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen zulässig, sofern ein von den Sportfachverbänden oder Ligaverantwortlichen erstelltes Hygienekonzept vorliegt und beachtet wird. Gestattet sind bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauer.


Freizeit:

Freizeitparks, Spielplätze, Minigolfplätze, Kletterparks usw. sind geöffnet. Hier gilt in Wartesituationen die Maskenpflicht. Bowlingcenter, Kegelbahnen, Räume zum Billard- oder Dartspiel können analog zu Spielhallen öffnen. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung, die Testpflicht, die Maskenpflicht (diese entfällt an einem Sitzplatz) und das Abstandsgebot zu Personen, die nicht zur eigenen Gruppe gehören. Pro 10 qm Fläche ist eine Person zulässig, zusätzlich Geimpfte und Genesene. Stadtführungen, Fahrten mit Bahnen wie dem „Blauen Klaus“ und ähnliches können in Gruppen von maximal 25 Personen stattfinden, wenn der Mindestabstand zwischen den Teilnehmern nach Möglichkeit eingehalten wird. Zelten außerhalb von Campingplätzen, z.B. in den Trekkingcamps des Soonwaldsteigs oder auf anderen Grundstücken ist pro abgegrenztem Bereich für 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kinder bis 14 Jahren plus Geimpfte plus Genesene möglich. Dabei dürfen außer WCs keine gemeinsamen sanitären Anlagen genutzt werden. 


Schwimmbäder und Saunen

Hallenbäder, Thermen und Spaßbäder sind geschlossen, können aber zur Nutzung an Gruppen aus maximal 5 Personen aus verschiedenen Haushalten vermietet werden. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene werden hierbei nicht mitgezählt. Freibäder und Badeseen dürfen öffnen. Zulässig ist die Hälfte der üblichen Besucherhöchstzahl. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung und die Buchungspflicht, diese kann auch spontan vor Ort erfolgen. Umkleideräume, Duschen etc. können mit entsprechdem Hygienekonzept geöffnet werden. Es gilt keine Testpflicht. Die Maskenpflicht gilt nur in Wartesituationen insbesondere am Eingang. Aus- und Fortbildungen für Rettungsschwimmer und Frühschwimmkurse sind sowohl im Freibad wie im Hallenbad möglich. Im Hallenbad gilt für Personen über 14 Jahren die Testpflicht. 


Außerschulische Bildungseinrichtungen:

Außerschulische Bildungsangebote in öffentlichen oder privaten Räumen dürfen als Einzelangebot durchgeführt werden. Auch Gruppenangebote sind möglich. Hierbei richtet sich die maximale Personenzahl analog zum Musik- und Kunstunterricht nach der Raumgröße - eine Person pro angefangene 10 qm ist zulässig (bei 45 qm bedeutet das z.B. eine Lehrperson und 5 Teilnehmer). Im Freien ist Unterricht in Gruppen von maximal 25 Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt. Bei der Anzahl der Personen werden Geimpfte oder Genesene nicht mitgezählt. Der gleichzeitige Unterricht mehrerer Gruppen ist zulässig, wenn zwischen den Gruppen ein Abstand von mindestens 3 m eingehalten wird. Eltern-Kind-Kurse sind mit 1 Elternteil pro 10 qm Fläche gestattet, Kleinkinder bis einschließlich 2 Jahren werden bei der Personenzahl nicht mitgerechnet. Der Mindestabstand zwischen Erwachsenen ist zu gewährleisten. Schwimmkurse für Kinder sind als Bildungsangebot im Hallenbad mit maximal einer Person (Eltern sowie Kind) pro angefangenen 10 qm Raumfläche zulässig. Erste-Hilfe-Kurse sind unter Beachtung der Hygienekonzepte für außerschulische Bildungsmaßnahmen zulässig. 


Angebote für Kinder und Jugendliche:

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind unter Beachtung des entsprechenden Hygienekonzepts zulässig. Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Bei Angeboten im Freien kann, unter Einhaltung des Mindestabstands, auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Die Benutzung von sanitären Einrichtungen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig. Es gelten die weiteren Hygienemaßnahmen. Alle Räumlichkeiten sind regelmäßig zu lüften. Gruppenangebote in festen Gruppen sind im Freien mit bis zu 25 Kindern inklusive Betreuern, im Innenbereich mit bis zu 10 Kindern möglich. Dies gilt auch für die Schulung von Ehrenamtlichen. Bei offenen Gruppen wie Jugendräumen ist die Teilnehmerzahl auf eine Person pro 10 qm zu beschränken. Der Mindestabstand gilt nicht für Personen aus einem gemeinsamen Haushalt. Bei einer Verdoppelung des Mindestabstands auf mindestens 3 m zwischen einzelnen Gruppen können auch mehrere Gruppen gleichzeitig an einem Angebot teilnehmen. Es gilt grundsätzlich die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Transport im Rahmen eines Angebotes ist möglich, sofern wie bei der Schülerbeförderung die Pflicht zum Tragen einer Maske eingehalten wird. 


Körpernahe Dienstleitungen:

Körpernahe Dienstleistungen sind zulässig. Es gilt das Abstandsgebot zwischen Kundinnen und Kunden, die Maskenpflicht sowie die Pflicht zur Kontakterfassung. Bei Dienstleistungen bei welchen das Tragen einer Maske nicht möglich ist (z.B. Bartrasur, Kosmetikanwendungen) gilt zusätzlich die Testpflicht. Diese entfällt für vollständig geimpfte und genesene Personen, sowie für Kinder unter 6 Jahre. Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Rehaeinrichtungen, Sanatorien und Privatkrankenanstalten -dazu gehört auch der Radonstollen- sind unter Beachtung der notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen geöffnet. 


Schulen

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur für diejenigen Schüler und Lehrkräfte zulässig, die zweimal wöchentlich einen Coronatest machen (Testpflicht). Über die Modalitäten der Testpflicht bzw. die Regeln bei Nichttestung  informieren die ADD bzw. die einzelnen Schulen. Es gilt Wechselunterricht bis zum 11.06.2021. Eine Notbetreuung wird stattfinden.



Veranstaltungen:

Veranstaltungen, die keinen privaten Charakter haben (z.B. Weinproben, Verkaufsveranstaltungen, Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen von Vereinen) sind im Innenbereich mit bis zu 100 Personen gestattet. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung, Maskenpflicht außerhalb der Sitzplatzes sowie die Testpflicht. 

Im Außenbereich sind solche Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen gestattet.  Hier gilt keine Testpflicht. Private Veranstaltungen wie Geburtstage, Beerdigungskaffees, Hochzeiten etc. sind in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen nicht möglich. Sie sind in den Räumen der Gastronomie unter den dort geltenden Hygieneregeln (z.B. Personenbegrenzung an Tischen) selbstverständlich gestattet.



Gottesdienste:

Gottesdienste sind weiterhin mit den entsprechenden Hygienekonzepten und Abstandsregeln gestattet. Gemeinde- und Chorgesang sind nur im Freien zulässig. Musikalische Beiträge sind von Gruppen bis zu 5 Personen zulässig. Veranstaltungen wie Kommunion oder Konfirmation etc. sind unter Einhaltung des Abstandsgebots sowie im Innenbereich mit Maskenpflicht zulässig. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Ebenfalls möglich ist der gemeinsame Unterricht zur Vorbereitung analog zu den Regeln der Jugendarbeit. Gemeinsames Singen ist nur in Freien zulässig.


Hochzeiten:

An standesamtlichen Trauungen dürfen neben Standesbeamten und Brautpaar so- wie Trauzeugen folgende Personen teilnehmen: Verwandte ersten oder zweiten Grades sowie deren Partner und Personen eines weiteren Hausstandes. Es besteht Maskenpflicht für alle, außer dem Brautpaar und Standesbeamten. Zusätzliche Teilnehmer sind möglich, wenn die Personenbegrenzung eingehalten wird (10qm pro Teilnehmer). Für diese weiteren Teilnehmer besteht die Testpflicht.


Beerdigungen:

Auf dem Friedhof außerhalb der Friedhofshalle gelten keine Personenbegrenzungen. Es ist jedoch auf die Einhaltung der Abstands- und Maskenpflicht zu achten.

 

Gremien- und Vereinssitzungen:

Sitzungen der kommunalen Gremien sowie deren Ausschüssen, Zweckverbände etc. sowie vorbereitende Sitzungen z.B. von Fraktionen sind unter Beachtung der gültigen Hygiene- und Abstandsvorgaben gestattet. 


Stand: 04.06.2021


Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach

27. Oktober 2025
Bad Kreuznach, 27. Oktober 2025 // Am 17. Oktober 2025 fand die jährliche Mitgliederversammlung der Lebenshilfe Bad Kreuznach e. V. statt. Neben einem Rückblick auf das vergangene Vereinsjahr stand in diesem Jahr die Wahl neuer Mitglieder des ehrenamtlichen Aufsichtsrates im Mittelpunkt. In diesem Jahr kam der Verein erstmals im Chancen-Haus zusammen – einem Ort, der zukünftig mitten in Bad Kreuznach ein inklusives Tagungsangebot schafft. Der neue Aufsichtsrat setzt sich künftig aus Prof. Dr. Petra Garnjost (Vorsitzende), Heike Zensen (stellvertretende Vorsitzende), Prof. Eve Hartnack und Berthold Sommer zusammen. Neu in das Gremium gewählt wurden Rüdiger Dunkel, Katharina Bork und Jörg Berres. Gemeinsam übernehmen sie die verantwortungsvolle Aufgabe, die strategische Entwicklung des Vereins zu begleiten und die Arbeit des Vorstandes zu überwachen. In der Mitgliederversammlung gaben sowohl die Vorstände der Lebenshilfe Bad Kreuznach als auch der Geschäftsführer der Lebenshilfe Chancen-Zentrum gGmbH einen umfassenden Rückblick auf die Arbeit im vergangenen Jahr. Dabei wurde die neue strategische Ausrichtung des Lebenshilfe Chancen-Zentrums (ehemals Lebenshilfe Werkstätten) vorgestellt: Es versteht sich zukünftig als zentrale Anlaufstelle für alles, was berufliche Möglichkeiten schafft – mit dem Ziel, Menschen mit Beeinträchtigung zu unterstützen ihr volles Potenzial zu entfalten und ihre persönlichen Ziele zu erreichen. Dies geschieht durch Bildung, Ausbildung und Weiterbildung, durch Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt, durch Teilhabe am Arbeitsleben sowie durch Qualifikation und Rehabilitation. Zudem wurde deutlich, welche Fortschritte der Verein im vergangenen Jahr beim Thema Inklusion und Teilhabe erzielen konnte. Zahlreiche Projekte, Kooperationen und Veranstaltungen trugen dazu bei, Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zu fördern und Barrieren in Köpfen und im Alltag weiter abzubauen. Ein besonderer Höhepunkt des Vereinsjahres war z.B. die Feier zum 60-jährigen Bestehen der Lebenshilfe Bad Kreuznach e.V., die im September auf dem Kornmarkt stattfand. Mit einem inklusiven Feierabendmarkt, Musik, regionalen Ausstellern und vielen Begegnungen wurde hier ein Zeichen für gelebte Gemeinschaft gesetzt. Autismus-Beratungszentrum soll 2026 öffnen Für die Zukunft hat der Verein klare Ideen, wie Menschen mit Beeinträchtigung noch gezielter unterstützt werden können. So soll im Januar 2026 ein Autismus-Beratungszentrum eröffnet werden, das als zentrale Anlaufstelle sowohl Betroffenen als auch ihren Familien und Fachkräften verlässliche Unterstützung bietet. Darüber hinaus plant die Lebenshilfe Bad Kreuznach e.V., ein Gebäude der Wohnstätte am Agnesienberg in den kommenden Jahren durch einen modernen Neubau zu ersetzen und weiterzuentwickeln, um noch bessere Wohn- und Betreuungsangebote für Menschen mit Beeinträchtigung zu schaffen. Insgesamt konnten sowohl der Verein als auch die Lebenshilfe Chancen-Zentrum gGmbH auf ein positives wirtschaftliches Jahresergebnis zurückblicken – ein Zeichen für stabile Strukturen und nachhaltige Entwicklung in herausfordernden Zeiten. Werner Fuchs seit 51 Jahren in der Lebenshilfe engagiert Ein besonderer Moment der Versammlung war die Ehrung von Werner Fuchs, der für seine beeindruckende 51-jährige Vereinszugehörigkeit als Ehrenmitglied ausgezeichnet wurde. Herr Fuchs engagierte sich über Jahrzehnte in verschiedenen Funktionen. Von 1975 bis 1977 war er kommissarisches Vorstandsmitglied, anschließend bis 1984 Mitglied des Beirats. In den Jahren 1986 bis 1987 war er Teil der Gutachtergruppe zum Lebenshilfe-Zentrum Agnesienberg, bevor er von 1984 bis 1994 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Lebenshilfe Werkstätten Bad Kreuznach war. Von 1994 bis 2002 gehörte er schließlich dem Verwaltungsrat der Werkstätten als ordentliches Mitglied an. „Ehrenamtliches Engagement wie das von Werner Fuchs ist das Fundament, auf dem unsere Arbeit seit Jahrzehnten steht“, sagte Benjamin Rubröder, pädagogischer Vorstand der Lebenshilfe Bad Kreuznach e.V. „Mit seinem jahrzehntelangen Einsatz hat er die Entwicklung unseres Vereins entscheidend mitgeprägt – dafür gilt ihm unser aufrichtiger Dank.“ Mit großem Applaus würdigten die Anwesenden sein langjähriges, ehrenamtliches Engagement und seine Verbundenheit mit der Lebenshilfe. Das Foto zeigt den zukünftigen Aufsichtsrat der Lebenshilfe Bad Kreuznach e. V. (von links) Rüdiger Dunkel (neu), Heike Zensen (stellv. Vorsitzende), Prof. Dr. Petra Garnjost (Vorsitzende), Katharina Bork (neu), Berthold Sommer, Jörg Berres (neu). Nicht im Bild ist Prof. Eve Hartnack. Quelle: Jana Al-Tamimi Lebenshilfe Bad Kreuznach
1. Oktober 2025
Ingelheim, 1. Oktober 2025 // Thomas Barth ist neuer Landrat des Landkreises Mainz-Bingen. In einer feierlichen Kreistagssitzung in der Ludwig-Eckes-Festhalle in Nieder-Olm führte ihn der Erste Kreisbeigeordnete Steffen Wolf in sein neues Amt ein. Damit leitet der 48-Jährige Stadecken-Elsheimer nun die Amtsgeschäfte im Ingelheimer Kreishaus: „Heute übernehme ich mit großer Demut und ebenso großer Freude die Verantwortung als Ihr Landrat“, sagte er und gab ein Ziel vor: „Ich möchte, dass Mainz-Bingen ein Ort bleibt, an dem man nicht nur lebt, sondern gerne lebt. Ein Ort, der verbindet – Stadt und Land, Jung und Alt, Tradition und Innovation.“ Thomas Barth folgt auf Dorothea Schäfer, die nach acht Jahren im Amt in den Ruhestand geht: „Ich danke Dorothea Schäfer für acht Jahre engagierter Amtszeit. Sie hat mit Weitblick, Tatkraft und Stabilität unseren Landkreis mitgeprägt – in guten Zeiten wie in schwierigen. Sie hinterlässt ein starkes Fundament, auf dem ich aufbauen will.“ Die scheidende Landrätin konnte den Amtswechsel aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich vollziehen. In seiner Antrittsrede skizzierte Thomas Barth seine Schwerpunkte für die kommenden acht Jahre. Dabei seien Bildung, Mobilität, Wohnen, Arbeiten für ihn keine Schlagworte, sondern Lebenswirklichkeiten. „Ich verspreche Ihnen: Ich werde mit ganzer Kraft daran arbeiten, dass unsere schulischen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Einrichtungen inklusive der dazugehörigen Infrastruktur so gut sind, dass wir stolz sein können auf unseren Landkreis.“ Wichtige Bausteine seien zum Beispiel Investitionen in die Schullandschaft und den Wohnungsbau sowie eine stärkere Verzahnung von Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und Umweltschutz. Der neue Verwaltungschef warf auch einen Blick auf die Belegschaft: „Wir haben eine gute Mitarbeiterschaft, die jeden Tag mit Expertise, Spaß und Engagement ihrer Tätigkeit nachgeht. Das möchte ich fördern und ausbauen.“ Dabei will der neue Landrat Wege finden, um die behördlichen Abläufe zu vereinfachen, etwa indem er stark auf Digitalisierung und Künstliche Intelligenz setzt. Ein Augenmerk legt Barth auch auf ein funktionierendes soziales Netz und nimmt dabei das Thema Prävention in den Fokus. „Wir wollen versuchen, im sozialen und erzieherischen Bereich die Prävention zu stärken. Das spart uns Unterstützungsleistungen auf lange Sicht. Noch ist Prävention eine freiwillige Aufgabe und alle Sozialleistungen sind Pflichtaufgaben. Hier braucht es einen Paradigmenwechsel, für den ich mich stark mache. Das wird ein gemeinsamer Kraftakt, an dem sich auch der Bund beteiligen muss.“ Dorothea Schäfers Vermächtnis: menschliche, offener, immer freundlicher Umgang Einen Rückblick auf die Amtszeit von Landrätin Dorothea Schäfer warf Oliver Wernersbach. Der CDU- Fraktionsvorsitzende im Kreistag sprach im Namen aller Kreistagsfraktionen. Neben den inhaltlichen und politischen Themen ihrer Amtszeit stellte er vor allem den menschlichen, offenen, immer freundlichen Umgang heraus, den Dorothea Schäfer pflegte. „Es bleibt die Botschaft, dass Respekt und Miteinander mehr bewirken als Konfrontation. Das ist ihr Vermächtnis – und ihre Botschaft an uns, diesen Stil beizubehalten.“ Das Foto zeigt den Kreisvorstand mit dem neuen Landrat. Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
23. September 2025
Bad Kreuznach, 23. September 2025 // Ein strahlender Spätsommerabend, mehr als 1.000 Gäste auf dem Kornmarkt und ein Verein, der seit 60 Jahren Menschen mit Beeinträchtigungen begleitet: Der Vereins-Feierabendmarkt der Lebenshilfe Bad Kreuznach e. V. war ein voller Erfolg. Mit Musik, regionalen Weinen, besonderen Ständen und einer Ausstellung zur Vereinsgeschichte setzte die Lebenshilfe ein starkes Zeichen für Inklusion und Gemeinschaft. „Es war beeindruckend zu sehen, wie viele Menschen mit uns gefeiert haben und wie sehr unser Anliegen nach Inklusion die Herzen berührt“, sagte Benjamin Rubröder, pädagogischer Vorstand der Lebenshilfe Bad Kreuznach. „Dieses Jubiläum zeigt, wie weit wir gemeinsam gekommen sind – und dass wir auch in Zukunft Brücken bauen wollen.“ Die Lebenshilfe Bad Kreuznach e. V. wurde 1965 aus einer Elterninitiative gegründet. Mütter und Väter schlossen sich damals zusammen, um für ihre Kinder mit geistigen Beeinträchtigungen bessere Chancen und Lebensperspektiven zu schaffen. Was als kleines, mutiges Projekt begann, hat sich zu einem starken Verein mit vielfältigen Angeboten entwickelt. Heute bietet die Lebenshilfe in Bad Kreuznach und Umkreis eine integrative Kindertagesstätte und einen Förderkindergarten, besondere Wohnformen für Erwachsene, die in Gemeinschaft leben und zugleich individuelle Förderung erfahren, sowie ambulante Dienste, die Familien entlasten und Menschen mit Beeinträchtigungen im Alltag begleiten. Im Mittelpunkt steht dabei bis heute dasselbe Ziel: Menschen mit Beeinträchtigungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen – von der Geburt bis ins hohe Alter. Christina Gei-Weyand, kaufmännischer Vorstand der Lebenshilfe Bad Kreuznach, betonte: „60 Jahre Lebenshilfe stehen für ein Stück gelebte Stadtgeschichte. Wir sind dankbar, dass so viele Menschen, Partner und Institutionen uns über die Jahrzehnte begleitet haben. Unsere Aufgabe bleibt es, Menschen zu stärken, ihnen Teilhabe zu ermöglichen und sie auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu begleiten – vom ersten Kindergartentag bis ins hohe Erwachsenenalter.“ Auch in den kommenden Jahren setzt die Lebenshilfe Bad Kreuznach auf Ausbau und Innovation. Geplant ist unter anderem ein Ersatzbau am Agnesienberg, der bestehende Wohnmöglichkeiten verbessern und noch zeitgemäßer, barrierefreier und komfortabler gestalten soll. Zudem entsteht ein Autismus-Beratungszentrum, das Fachwissen bündelt und Familien umfassend unterstützt. Über die Lebenshilfe Bad Kreuznach e. V. Die Lebenshilfe Bad Kreuznach ist Teil einer starken Gemeinschaft von rund 550 Lebenshilfe-Vereinigungen in ganz Deutschland, deren Ziel eine Gesellschaft ist, in der alle Menschen gleichberechtigt miteinander leben und an ihr teilhaben. Um Menschen mit Beeinträchtigungen und ihren Familien ein erfülltes und weitgehend selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, hat der Verein in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Dienstleistungs- und Hilfsangebot aufgebaut und ist inzwischen Träger von zwei Kindertagesstätten, einer Wohnstätte, vier Außenwohngruppen (WGs und Appartements), einem umfangreichen Angebot ambulanter Dienstleistungen sowie einem Autismus- Beratungszentrum. Quelle: Jana Al-Tamimi Lebenshilfe Bad Kreuznach
18. September 2025
Bad Kreuznach, 18. September 2025 // Busfahrer Angelo Meli von der Kommunalverkehr Rhein-Nahe (KRN) wurde bei der deutschlandweiten Aktion „Lieblingsbusfahrerin 2025" unter die TOP 30 gewählt. KRN-Geschäftsführer Uwe Hiltmann und KRN-Aufsichtsratsvorsitzender Emanuel Letz, Oberbürgermeister der Stadt Bad Kreuznach, überreichten die Auszeichnungen persönlich an den verdienten Busfahrer. Die Übergabe fand am Mainzer Hauptbahnhof am Bussteig 0 statt — dort, wo Angelo Meli mit dem Bus der Linie 630 abfährt. Der KRN-Busfahrer wurde durch einen Fahrgast nominiert, weil er am Mainzer Hauptbahnhof-West nach einem Unfall mit einem Zwillingskinderwagen nicht zögerte zu helfen. Er verließ seinen Bus, half bei der Erstversorgung und koordinierte den Rettungseinsatz. Er blieb so lange bei der Familie, bis der Rettungswagen eintraf — auch wenn dies bedeutete. „Das Wohl der Familie war ihm wichtiger als der Fahrplan", beschreibt dies der Fahrgast. Zuvor habe Meli bereits durch seine Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und umsichtige Fahrweise überzeugt. „Angelo Meli verkörpert genau das, was unsere Fahrgäste an einem guten Busfahrer schätzen: Professionalität, Menschlichkeit und die Bereitschaft, auch in schwierigen Situationen Verantwortung zu übernehmen", erklärt KRN-Geschäftsführer Uwe Hiltmann. KRN-Aufsichtsratsvorsitzender Emanuel Letz ergänzt: „Busfahrer wie Angelo Meli sind das Herzstück unseres öffentlichen Nahverkehrs. Sie sorgen täglich dafür, dass Menschen sicher und zuverlässig ihr Ziel erreichen. Diese Auszeichnung hat er sich mehr als verdient." Die Aktion „Lieblingsbusfahrerin 2025" Bis zum 31. Mai konnten Fahrgäste aus ganz Deutschland ihre persönlichen Bus-Geschichten einreichen und damit besonders engagierte Busfahrer*innen nominieren. Aus mehr als 2.000 Einsendungen wählte eine Jury die bemerkenswertesten Geschichten aus und ermittelte anhand der Angaben zu Datum, Uhrzeit, Buslinie und Haltestelle die entsprechenden Busfahrerinnen und Busfahrer. Auch die Fahrgäste, die die Siegergeschichten eingereicht haben, erhalten ein Dankeschön. Das Foto zeigt Angelo Meli (Mitte) mit Emanuel Letz (links) und Uwe Hiltmann.  Quelle: Stadtverewaltung Bad Kreuznach Foto: Julia Stanger, KRN
13. September 2025
Bad Kreuznach-Planig, 13. September 2025 // Mit dem Projekt „Busschule“ wollen der Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) und das Verkehrsunternehmen Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH (KRN) Kindern die sichere und angstfreie Nutzung von Bussen vermitteln. Denn falsches Verhalten in Schulbussen sorgt immer wieder für Probleme im Alltag. Das Pilotprojekt setzt deshalb auf Prävention: Spielerisch und praxisnah lernen die Kinder, wie sie sich an der Haltestelle, beim Einsteigen und während der Fahrt richtig verhalten. Ein weiterer Schwerpunkt ist, den Erstklässler*innen die Scheu vor dem Bus zu nehmen und ihnen Sicherheit zu geben. „Uns ist es ein besonderes Anliegen, Kinder schon in jungen Jahren für den öffentlichen Nahverkehr zu begeistern“, erklärt RNN-Geschäftsführerin Silke Meyer. „Damit investieren wir nicht nur in die Sicherheit, sondern auch in die Zukunft nachhaltiger Mobilität.“ Die Fahrer*innen der KRN erleben täglich, dass Kinder unsicher sind oder Regeln nicht kennen. „Die Busschule schafft die Grundlage für ein entspanntes und sicheres Miteinander im Bus“, sagt Uwe Hiltmann, Geschäftsführer der KRN. Vorgestellt wurde das Projekt an der Grundschule Planig. Schulleiterin Gabriele Anheuser unterstreicht: „Verkehrserziehung ist für uns ein fester Bestandteil der Arbeit in der Grundschule. Die Kinder sollen lernen, sicher zur Schule zu kommen – egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Bus. Die Busschule ist dafür eine wertvolle Ergänzung.“ In den kommenden Wochen werden etwa 20 weitere Schulen in den Landkreisen Bad Kreuznach und Mainz-Bingen besucht. Danach wird das Pilotprojekt ausgewertet, um zu entscheiden, ob die Busschule dauerhaft im RNN-Gebiet angeboten werden soll. Das Foto zeigt Kinder der Klasse 1c der Grundschule Planig mit Klassenlehrerin Jasmin Bertram (rechts) und Schulleiterin Gabriele Anheuser sowie KRN-Geschäftsführer Uwe Hiltmann und RNN-Geschäftsführerin Silke Meyer mit den Busschullehrern und Busfahrern Michael Bretzke und Frank Höpfner Quelle: RNN Foto: RNN GmbH / Nasrin Mir Shakkeh
22. August 2025
Bad Kreuznach, 22. August 2025 // Unter dem Titel „An einem Tag im September“ zeigen ZDF/ARTE einen Spielfilm über die erste Begegnung der Staatsmänner Konrad Adenauer und Charles de Gaulle in Colombey-les-Deux-Églises am 14. September 1958. Dort nahm die Versöhnung der früheren Erzfeinde Deutschland und Frankreich ihren Anfang, bevor sich Adenauer und de Gaulle am 26. November 1958 in Bad Kreuznacher trafen. Den zweiten Schritt zur Versöhnung habe man im Kurhaus getan, erinnert Oberbürgermeister Emanuel Letz. Daher freue es ihn, dass die Konrad-Adenauer-Stiftung den Film am 27. August 2025, 17 Uhr, noch vor dem Ausstrahlungstermin im Bad Kreuznacher Cineplex zeigen will. Nach der Vorführung gibt es eine Podiumsdiskussion mit dem stellvertretenden ZDF-Programmdirektor Frank Zervos, Adenauer-Darsteller Burkhard Klaußner, Drehbuchautor Fred Breinersdorfer und Schirmherrin Julia Klöckner. „Bad Kreuznach steht sicherlich im Schatten des privaten Treffens in Colombey, aber in Bad Kreuznach begann der politische Alltag“, so der OB. Bad Kreuznach war auch 26 Jahre später Ort des 44. Konsultationsgespräches, zu dem Bundeskanzler Helmut Kohl den französischen Staatspräsidenten François Mitterand für den 29. und 30. Oktober 1984 eingeladen hatte. Den 50. Jahrestag der zweiten Zusammenkunft von Konrad Adenauer und Charles de Gaulle feierten die Stadt Bad Kreuznach und die Konrad-Adenauer-Stiftung mit 400 Gästen am 26. November 2008 im Kurhaus. Höhepunkte des Festaktes waren eine Diskussion über die deutsch-französischen Beziehungen mit dem damaligen Präsidenten des EU-Parlamentes Hans-Gert Pöttering, mit Professor Guido Knopp (ZDF-Redaktion Zeitgeschichte), dem Deutschland-Experten Professor Henri Menudier sowie den Zeitzeug*innen Hermann Kusterer (Dolmetscher) und Dr. Anneliese Poppinga (Adenauers Sekretärin und Nachlassverwalterin). Gedreht wurde der Film „An einem Tag im September“ nach dem aufwendig recherchierten Drehbuch von Fred Breinersdorfer unter der Regie von Kai Wessel in Belgien, zweisprachig und paritätisch besetzt mit Darsteller*innen aus Frankreich und Deutschland, allen voran Burghart Klaußner als Konrad Adenauer und Jean-Yves Berteloot als Charles de Gaulle. Der Film liegt in einer deutschen und einer französischen Synchronfassung vor. Sendetermine: ZDF: Montag, 15. September 2025, 20.15 Uhr und anschließende Dokumentation ARTE: Freitag, 12. September 2025, 20.15 Uhr Mediatheken: ab 5. beziehungsweise 6. September 2025 Das Foto entstand bei den Filmaufnahmen und zeigt Burghart Klaußner als Konrad Adenauer und Jean-Yves Berteloot als Charles de Gaulle beim ersten Zusammentreffen in Colombey-les-Deux-Églises. Quelle: Hansjörg Rehbein, Stadtverwaltung Bad Kreuznach Foto: Nico Neefs/ZDF
22. Juli 2025
Bad Kreuznach, 22. Juli 2025 // Sie sind schnell, flexibel und in Großstädten sogar überall verfügbar: E-Scooter gehören auch in Bad Kreuznach längst zum Straßenbild. Doch mit ihrer wachsenden Beliebtheit steigt auch die Zahl der Unfälle – und die haben es in sich. Immer öfter enden Stürze mit schweren Verletzungen, besonders betroffen sind Kopf und Beine. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) sowie Mediziner aus Rheinland-Pfalz schlagen deshalb Alarm. Allein Rheinland-Pfalz stieg die Zahl der registrierten E-Scooter-Unfälle im vergangenen Jahr auf fast 540 – ein Plus von 177 Prozent. In Bad Kreuznach gab es im letzten Jahr 28 Unfälle mit E-Scootern, in knapp zwei von drei Fällen waren die Fahrer auch die Unfallverursacher. „Die gefährlichsten Verletzungen betreffen den Kopf“, sagt Prof. Dr. Frank Hartmann, Chefarzt der Unfallchirurgie der Diakonie Kliniken in Bad Kreuznach. „Schädel-Hirn-Traumata, Gesichtsverletzungen und Platzwunden gehören zu unserem traurigen Alltag. Auch Sprunggelenksbrüche sind häufig, wenn der Fahrer mit dem Fuß zwischen Bordstein und Trittbrett gerät.“ Besonders eindrücklich erinnert sich Prof. Dr. Hartmann an einen 14-jährigen Jungen, der mit einem E-Scooter verunglückte und großes Glück im Unglück hatte, denn er trug einen Helm, der bei dem Sturz zerbrach. „Doch genau dieser Helm hat Schlimmeres verhindert. Der Junge kam mit einer Gehirnerschütterung davon und wurde zur Überwachung stationär aufgenommen“, berichtet Hartmann. Ein Beispiel dafür, wie wichtig das Tragen eines Helms ist, besonders für junge Fahrerinnen und Fahrer. Noch ist das Tragen eines Helms bei E-Scootern nicht gesetzlich vorgeschrieben – medizinisch aber wäre es aus Sicht der Unfallchirurg*innen der Diakonie Kliniken dringend geboten. Doch nicht nur der Schutz auf dem Roller ist entscheidend – auch das Verhalten nach einem Unfall kann Leben retten. Wer zu einem Unfall dazukommt, sollte wissen, was zu tun ist. Die DGOU erinnert daher an die Regeln bei der Ersten Hilfe, die auch bei schweren E-Scooter-Unfällen gelten: Den Notruf 112 wählen und den Unfallort sowie sichtbare Verletzungen beschreiben Betroffene beruhigen und nicht allein lassen Bewusstsein und Atmung überprüfen Bei Bewusstlosigkeit verunfallte Person in die stabile Seitenlage bringen Bei Verdacht auf Kopfverletzung den Kopf stabil halten und Person nicht bewegen. Wenn stabile Seitenlage nötig ist, den Kopf möglichst nicht drehen. Mögliche starke Blutungen stoppen, indem mit einem sauberen Tuch Druck auf die Wunde ausgeübt wird. Bei sichtbaren Knochenbrüchen die betroffenen Gliedmaßen nicht bewegen und nach Möglichkeit stabilisieren. Unfälle mit E-Scootern lassen sich nicht komplett vermeiden – aber ihre Folgen können deutlich abgemildert werden. Wer vorsichtig fährt, auf Alkohol verzichtet, gerade auch nachts darauf achtet, gut sichtbar zu sein und einen Helm trägt, schützt sich nicht nur selbst, sondern zeigt auch Verantwortung im Straßenverkehr. Prof. Dr. Frank Hartmann ruft auf, das Thema nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. „E-Scooter sind kein Spielzeug“, so der Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. „Gerade bei jungen Fahrern sehen wir, wie unterschätzt die Risiken sind.“ Seine Devise lautet: Helm auf, vorausschauend fahren – und im Notfall wissen, was zu tun ist. Nur so kann die neue Mobilität wirklich sicher werden.  Quelle: Sandra Beck Stiftung kreuznacher diakonie
14. Juli 2025
Bad Kreuznach / Gutenberg, 14. Juli 2025 // Der Werk-Chor Michelin Bad Kreuznach feierte am Freitag, 11. Juli 2025, sein 40-jähriges Bestehen. Die Jubiläumsfeier fand in der Gutenburghalle in Gutenberg im Rahmen des Sommerfests der Michelin-Senioren statt. Der Chor zählt aktuell 20 aktive Sänger und 13 weitere Mitglieder – unter ihnen acht Gründungsmitglieder, einschließlich Chorleiter Ion Birau, die dem Ensemble seit 1985 die Treue halten. Grußworte sprachen unter anderem Jörg Kauffmann, Vorsitzender des Kreis-Chorverbands, gemeinsam mit der Vorsitzenden Sigrid Schmitt sowie André Nürnberg als Vertreter des Michelin-Reifenwerks und Heinz Faßig, langjähriger Vorsitzender des Chors. Werkdirektor Guilhem Vogel und Personalleiterin Heike Notzon waren zu ihrem Bedauern verhindert und sendeten Grußbotschaften per Video. Sänger Rolf Lepnikow führte durch das Programm. Werkleiter Guilhem Vogel betonte in seiner Videobotschaft: „Seit 40 Jahren zeigt der Werk-Chor Michelin, wie stark Gemeinschaft, Engagement und Leidenschaft sein können. Sie alle sind mit Ihrem Gesang zu echten Botschaftern unserer Unternehmenswerte geworden – dafür danke ich Ihnen sehr herzlich.“ Auch Heinz Faßig, Geschäftsführer des Chors, blickt mit Stolz auf die lange Geschichte zurück: „Es erfüllt uns mit großer Freude, dass wir seit vier Jahrzehnten Musik, Gemeinschaft und Werte leben dürfen – und das immer in enger Verbindung mit unserem Werk und der Region.“ Zahlreiche Ehrungen Vom Kreis-Chorverband Bad Kreuznach waren der Erste Vorsitzende Jörg Kauffmann mit der Vorsitzenden Sigrid Schmitt in die Gutenburghalle gekommen. Sie ehrten Ion Birau für seine langjährigen Leistungen als Chorleiter. Nicht nur den Michelin-Chor, auch weitere Chöre führte er in vielen Jahrzehnten zu musikalischen Höchstleistungen. Als Musiklehrer verstand er es zudem, vielen jungen Menschen musisches Können, aber auch die Freude an der Musik näherzubringen. André Nürnberg überreichte jedem Chor-Mitglied eine Tasche mit Geschenken, darunter einen Pokal und ein Fotobuch mit Erinnerungen an einige Höhepunkte der letzten 40 Jahre. Heinz Faßig ehrte die acht Gründungsmitglieder (FOTO oben). 
11. Juli 2025
Bad Kreuznach-BME, 11. Juli 2025 // Das Wasserrad zwischen dem Kurmittelhaus in Bad Münster am Stein und der Nahe musste wegen starker Baufälligkeit stillgelegt werden. Es soll durch ein neues Wasserrad ersetzt werden. Das Wasserrad am alten Solereservoir hat 1993 ein Bad Kreuznacher Zimmermannsbetrieb aus Lärchenholz errichtet. Es hat einen Durchmesser von neun Metern. Für den Zusammenhalt der Holzelemente sorgen Metallbänder und Stahlbolzen. Bereits 2016 hatte ein Gutachten festgestellt, dass konstruktive Probleme, Nachbesserungen, der starke Verschleiß der Holzoberflächen sowie große Rissbildungen ein baldiges Ende der Laufzeit des Wasserades erwarten lassen. Insbesondere war eine schlingernde Drehbewegung zu beobachten, die sich in der Folgezeit verstärkte. Eine Sanierung durch den Austausch von Holzelementen sah der Gutachter als nicht sinnvoll an. Durch regelmäßige Kontrollen wurde sichergestellt, dass die Verkehrssicherheit gegeben war. Jetzt aber haben sich durch die fortschreitende Auflösung des Holzes Stahlbolzen gelöst. Neue Bolzen finden im weichen Material keinen Halt mehr. Das Wasserrad lief zuletzt so unwuchtig, dass es an der Betoneinfassung schleifte. Um ein Auseinanderbrechen zu verhindern, haben Mitarbeiter der mit der Unterhaltung der Saline beauftragten Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH das Rad stillgelegt und gesichert. Es kann nicht wieder in Betrieb genommen werden.
12. Juni 2025
Bingen, 12. Juni 2025 // Der für das Betreiben des Wasserspielplatzes im Park am Mäuseturm wichtige Brunnenschacht, der sich mit Uferfiltratwasser der Nahe füllt, kann derzeit nicht genutzt werden, weil sich darin eine hohe Sedimentschicht aufgetürmt hat. Über die Behebung dieses Problems und weitere Neuigkeit aus dem „PaM“ berichtet die Stadtverwaltung Bingen. Der Brunnen wird außerdem für die Bewässerung des Rasens und für die Wasserversorgung der Kleingärten benötigt. Im Laufe der letzten Jahre ist die Sedimentschicht am Grund des Brunnenschachtes so sehr angewachsen, dass die Pumpen statt Wasser oft nur noch Schlamm ansaugen konnten. Der Schacht wurde zur Zeit der Entstehung des Bahnhofs Bingerbrück gebaut und diente ursprünglich der Wasserbetankung der Dampflokomotiven. Unterlagen über den Bau und die Wartung des schätzungsweise 12-15 Meter tiefen Schachtes existieren nicht. Ebenso wenig ist bekannt, ob es Korrespondenzschächte gibt oder wo Rohre in den Schacht laufen und ob diese möglicherweise auch mit angeschwemmten Sedimenten verstopft sind. Mit Hilfe einer Fachfirma, die sich bei einem Tauchgang schon ein Bild gemacht hat, soll nun die Sedimentschicht, die eine Höhe von mindestens 2,7 Meter hat, abgesaugt werden. Zuvor müssen jedoch einige logistische und technische Probleme (Herstellung passender Anschlüsse an den Fahrzeugen und Geräten, die fachgerechte Entsorgung des Materials, Untersuchung des Schlamms auf bedenkliche Stoffe) geklärt werden. Darüber hinaus ist die UV-Anlage, die die zusätzliche Reinigung des Wassers übernimmt, defekt und nicht mehr zu reparieren. Der Einbau einer neuen Anlage ist bereits in Auftrag gegeben. Der Einbau der Anlage ist notwendig, um die Wasserqualität beim Befüllen des Bachlaufes sicher zu stellen. Ein genauer Zeitraum, wann die Technik wieder störungsfrei in Betrieb gehen kann, kann leider nicht benannt werden, da solche komplexen Anlagen lange Lieferzeiten haben. Weitere Neuigkeiten: Der Belag des Multifunktionsplatzes war schadhaft, sodass der Platz zwischenzeitlich mit Zaunfeldern abgesperrt werden musste. In der letzten Woche wurden die Reparaturarbeiten erledigt: Die beschädigten Stellen des Kunststoffbelages wurden herausgeschnitten und durch neues Material ersetzt. Nach einer kurzen Trocknungsphase konnte das Feld wieder für die Sportler*innen geöffnet werden. Für eine abschließende Reinigung und Stabilisierung der gesamten Spielfläche muss das Feld in Kürze nochmals für einige Tage geschlossen werden. Der (Wasser-)Spielplatz im Park wurde im Bereich des Weidenlabyrinths mit einem neuen Aussichtsturm ausgestattet. Die Schwengelpumpen sind im Betrieb und der Sand ist frisch gereinigt. Dem Spielvergnügen steht also nichts im Wege. Das Park-Café hat einen neuen Betreiber. Dienstag bis Sonntag ist von 10:30 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet und der Betreiber freut sich auf viele Gäste. Quelle: Stadtverwaltung Bingen Foto: Torsten Silz
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