Inzidenzwert im Kreis Bad Kreuznach dreimal über 50: Verschärfte Corona-Bestimmungen gelten ab Sonntag

Kreis Bad Kreuznach, 4. Juni 2021 //


Im Landkreis Bad Kreuznach wird mit dem heutigen Freitag zum dritten Mal in Folge die Inzidenz von 50 überschritten. Somit gelten ab dem übernächsten Tag – ab Sonntag, 6. Juni 2021 – in Teilbereichen der Corona-Schutzmaßnahmen Verschärfungen.


Die Kreisverwaltung hat dazu Konkretisierungen veröffentlicht, in denen die bevorstehenden Änderungen farblich hervorgehoben sind. Der Einfachheit und Vollständigkeit halber übernehmen wir diese Handhabung.



Konkretisierungen der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu den aktuellen

Coronaregeln – Stand: 04.06.2021

 

Die Auslegungshilfen bezieht sich auf die 22. Coronabekämpfungsverordnung des Landes. 

Da der Landkreis mit dem heutigen Tag zum dritten Mal in Folge die Inzidenz von 50 überschreitet, gelten ab dem übernächsten Tag – und damit ab Sonntag, den 06.06.2021 – in Teilbereichen Verschärfungen, die hier farblich markiert sind. Sie betreffen die Abschnitte Sport, Kultur, Chöre und Musikvereine, außerschulischer Kunst- und Musikunterricht, Angebote für Kinder und Jugendliche sowie Veranstaltungen. Die Verschärfungen gelten, bis der Landkreis an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenz von 50 wieder unterschritten hat. Dann entfallen sie am übernächsten Tag.


Allgemein gelten weiterhin die AHA + L -Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske - Lüften). Die jeweiligen Hygiene- und Abstandsregeln sind generell einzuhalten, auch wenn auf diese nicht zusätzlich hingewiesen wird.

 

Testpflicht

Eine Testpflicht besteht bei unterschiedlichen hier benannten Anlässen für Personen ab 6 Jahren. Bei Personen, die einen vollständigen Impfschutz haben, entfällt die Testpflicht zwei Wochen nach der vollständigen Impfung. Sie entfällt ebenfalls bei Genesenen, deren Erkrankung mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt und die das Ergebnis eines PCR-Tests oder einen Genesenenausweis vorweisen können (Antikörpertests und PoC-Tests zählen hierbei nicht). Darüber hinaus entfällt die Testpflicht bei Genesenen wenn sie zusätzlich zum PCR-Nachweis eine einfache Impfung vorweisen können. Liegt die Erkrankung länger als 6 Monate zurück und die genesene Person ist nicht geimpft, gelten die gleichen Regeln wie bei Personen ohne eine vergangene COVID19-Infektion. Es gilt hier die Testpflicht. Wird in einem Geschäft oder einem Dienstleistungsbetrieb ein Selbsttest durchgeführt, kann dies auf Verlangen durch den Betreiber der Einrichtung schriftlich bestätigt werden. Diese Bestätigung hat auch in anderen gewerblichen Betrieben für 24 Stunden Gültigkeit. Ein entsprechendes Formular findet sich im Anhang dieser Auslegungshilfen. Schulen dürfen nach Aussage des Landes solche Bestätigungen für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte nicht ausstellen. Bezüglich möglicher Erleichterungen bei der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Vereine, Verbände der Jugendarbeit und öffentliche Institutionen wie Musikschulen zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. 


Regeln im privaten Raum:

Bei privaten Zusammenkünften sollen sich maximal 5 Personen aus verschiedenen Hausständen treffen. Bei der Bestimmung der Personenzahl aus den Haushalten werden deren Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mit eingerechnet. Ebenso werden vollständig Geimpfte und Genesen nicht mitgerechnet. Zum eigenen Hausstand zählen auch die nicht im gleichen Haushalt lebenden Partner. Bei getrenntlebenden Elternteilen darf das Umgangsrecht wie bisher ausgeübt werden. Während die Regeln im öffentlichen Raum verbindlich sind, gelten die Regeln im privaten Raum als Empfehlung.


Regeln im öffentlichen Raum:

Im öffentlichen Raum dürfen sich insgesamt 5 Personen aus unterschiedlichen Hausständen sowie zusätzlich vollständig Geimpfte und Genesene treffen. Bei der Bestimmung der Personenzahl werden deren Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mit eingerechnet. Zu anderen Personengruppen soll – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten werden. Das Alkoholverbot im öffentlichen Raum entfällt.

 

Arbeits- und Betriebsstätten:

In allen Arbeits- und Betriebsstätten gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Diese entfällt, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Der Verzehr von Speisen und Getränken in Kantinen ist nur dann gestattet, wenn Arbeitsabläufe oder die räumliche Situation dies erfordern (z.B. für Mitarbeiter in der Produktion).

 

Personenbegrenzungen in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen:

Auf Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person pro angefangene 10 Quadratmetern aufhalten. (Bsp.: Bei 800 Quadratmetern entspricht dies maximal 80 Personen, bei 45 qm wären es 5 Personen) Für Flächen, die über die 800 Quadratmeter hinausgehen, gilt, dass höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter erlaubt ist. (Bsp.: Bei 1600 Quadratmetern Fläche entspricht dies 80 Personen für die ersten 80 Quadratmeter und weitere 40 Personen für die zweiten 800 Quadratmeter).

 

Wirtschaft:

Untersagt sind weiter Clubs, Discotheken, Kirmes, Volksfeste, Prostitution. 

Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros, Wettvermittlungsstellen u.ä. können öffnen. Es gilt hier die Abstands-, Masken- und Testpflicht sowie die Pflicht zur Kontakterfassung. 

Ebenfalls öffnen können gewerbliche Kultureinrichtungen wie Kinos etc. Hier besteht keine Testpflicht.


Einzelhandel

Der gesamte Einzelhandel ist geöffnet. Es besteht weder Testpflicht noch die Pflicht zur Terminvereinbarung – auch keine Kontakterfassung. Es gelten die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot und die Personenbegrenzung.


Gastronomie

Die Innengastronomie darf öffnen. Hier gilt die Testpflicht. In der Außengastronomie entfällt die Testpflicht. Plätze in der Außengastronomie können mit einem Zelt o.ä. als Regenschutz überdacht sein. Mindestens eine Wand muss dabei vollständig offenbleiben. Das gilt auch für Wintergärten, die bei vollständiger Öffnung einer Seite zulässig sind. Die innenliegenden Toiletten dürfen auch ohne Test genutzt werden. An einem Tisch dürfen 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kinder plus Geimpfte und Genesene sitzen. Die Bewirtung darf nur an Tischen erfolgen. Dies bedeutet, dass Speisen und Getränke ausschließlich an Tischen verzehrt werden dürfen. Die Bewirtung kann durch Servicepersonal am Tisch oder auch im Rahmen von Selbstabholung an Theken erfolgen. Vor der Bestellung muss der Gast einen festen Sitzplatz haben. Buffets sind analog zu den Beherbergungsbetrieben möglich. Es gilt die Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes. Zwischen den einzelnen Personengruppen gilt der Mindestabstand. Durch räumliche Abtrennung (Spuckschutzwand) kann der Mindestabstand unterschritten werden. Sowohl für die Innen- wie auch für die Außengastronomie gilt die die Pflicht zur Kontakterfassung (digital, z.B. Luca-App, oder auch in Papierform). Eine Terminbuchung ist in der Innengastronomie erforderlich, diese kann aber jederzeit spontan vor Ort erfolgen. Private Veranstaltungen wie Geburtstage, Beerdigungskaffees etc. sind in den Räumen der Gastronomie unter den dort geltenden Hygieneregeln (z.B. Personenbegrenzung an Tischen) selbstverständlich gestattet.


Beherbergungsbetriebe:

Übernachtungen in Hotels, Gasthöfen, Ferienwohnungen, Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten u. ä. sowie auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sind gestattet. Pro Wohneinheit sind maximal 5 Personen aus verschiedenen Haushalten (sowie deren Kinder bis einschließlich 14 Jahren) plus Geimpfte und Genesene zulässig. Jede Wohneinheit muss über eigene sanitäre Anlagen (Dusche) verfügen. Gemeinschaftsduschen können zur Nutzung an einzelne Familien vergeben werden. Lüftungspausen zwischen den einzelnen Duschterminen sind einzuhalten. Es gilt außer in Fereinwohnungen, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen die Testpflicht (bei mehrtägigen Aufenthalten an jedem zweiten Tag) und die Pflicht zur Kontakterfassung. Die Bewirtung der Gäste darf unter den Vorgaben der Gastronomie erfolgen. Hausgäste müssen bei Inanspruchnahme der Gastronomie des Beherbergungsbetriebs allerdings nicht täglich einen Test vorweisen, dies reicht alle 48 Stunden. Buffets sind erlaubt. Sportangebote sowie Gruppenangebote mit Freizeitcharakter sind entsprechend der Regeln im Sport gestattet. Schwimmbäder im Freien dürfen öffnen. Alle Angebote, die der medizinischen oder seelischen Gesundheit dienen, sowie Wellness- und Kosmetikangebote sind möglich. Hallenbäder und Wellnessangebote wie Whirlpool, Lehmbäder, Kneipbecken oder Entspannungsräume können von Gruppen mit höchstens 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kindern bis einschließlich 14 Jahren plus Geimpften bzw. Genesenen genutzt werden, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. Es gilt die Pflicht zur Buchung und Kontakterfassung.

Saunen dürfen genutzt werden. Es dürfen gleichzeitig maximal die Hälfte der zulässigen Gesamtpersonenzahl in der Sauna sein. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. 


Kultur:

Museen, Ausstellungen und Galerien, dürfen öffnen. Es gilt die Buchungspflicht, diese kann auch spontan vor Ort erfolgen. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung sowie im Innenbereich die Maskenpflicht. Es gilt keine Testpflicht. Kulturelle Veranstaltungen sowie der Betrieb öffentlicher und gewerblicher Kultureinrichtungen wie Kinos, Theater, Kleinkunstbühnen, Konzerthäuser etc. sind im Innen- wie im Außenbereich mit bis zu 100 Gästen erlaubt. In die Gesamtzahl werden auch Geimpfte und Genesene einbezogen. Hierbei gelten Maskenpflicht außerhalb des Sitzplatzes, Pflicht zur Kontakterfassung und Testpflicht (außer bei Geimpften und Genesenen). Wenn Gruppen aus maximal 5 Personen verschiedener Haushalte sowie deren Kinder plus Geimpfte plus Genesene gemeinsam buchen, braucht zwischen diesen kein Mindestabstand eingehalten werden. Die Sitzplätze müssen personalisiert zugeteilt werden. Bei festen Sitzplänen kann der Mindestabstand durch einen freien Sitzplatz vor, hinter und neben jedem Sitzplatz ersetzt werden. Personen des gleichen Hausstandes können direkt nebeneinandersitzen. Bei entsprechenden Hygienekonzepten kann es in Absprache mit der Kreisverwaltung auch individuelle Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der Besucherzahl geben. 


Chöre und Musikvereine:

Musikalische Proben der Breiten- und Laienkultur sind im Innenbereich mit maximal 5 Personen plus Geimpfte plus Genesene sowie einer anleitenden Person möglich. Hier gilt Testpflicht und der Mindestabstand von 2m. Zur anleitenden Person muss ein Abstand von 3 m eingehalten werden. Es können in großen Probenräumen bei ausreichender Lüftung auch maximal 4 Gruppen gleichzeitig proben. Zwischen den einzelnen Gruppen ist dabei dann ein Mindestabstands von 4m vorgeschrieben. Hierbei richtet sich die maximale Personenzahl analog zum außerschulischen Musikunterricht nach der Raumgröße – eine musizierende Person pro angefangene 10 qm ist zulässig (Bei 125 qm bedeutet das z.B. 13 Musizierende plus anleitende Person plus Geimpfte plus Genesene). Im Außenbereich sind Proben in Gruppen von maximal 10 Erwachsenen bzw. 25 Kindern aus verschiedenen Haushalten plus Geimpfte plus Genesene möglich. Hier gilt keine Testpflicht. Zwischen den Musikern ist hier ein Abstand von mindestens 1,50 m einzuhalten (bei Querflöte 2m). Es sind gleichzeitige Proben mehrerer Gruppen möglich, wenn zwischen den Gruppen ein Abstand von 3m eingehalten wird. Grundsätzlich müssen alle Probenden einen festen Sitz- oder Stehplatz haben. Der Auftrittsbetrieb als Gruppe ist generell untersagt. Öffentliche Proben sind jedoch möglich. Bezüglich möglicher Erleichterungen bei der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Musikvereine und Chöre zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. 



Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht:

Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht ist in Unterrichtsräumen als Einzelunterricht zulässig. Auch Gruppenunterricht ist möglich. Hierbei richtet sich die maximale Personenzahl nach der Raumgröße - eine Person pro angefangene 10 qm ist zulässig (bei 45 qm bedeutet das z.B. 1 Lehrperson und 5 Schüler). Bei Unterricht für Blasinstrumente und Gesang im Innenbereich gilt die Testpflicht. Bei Einzelproben im Innenbereich entfällt die Testpflicht bei einem Mindestabstand von 6 m – aufgrund des großen Abstands ist dies mit einer alleinigen musikalischen Betätigung vergleichbar. Für eine ausreichende Lüftung muss dabei gesorgt werden. Im Freien ist Unterricht in Gruppen von maximal 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahren bzw. 10 Personen über 14 Jahren plus Geimpfte plus Genesene und der Lehrperson gestattet. Hier gilt das Abstandsgebot. Es können auch mehrere Gruppen gleichzeitig üben, dabei ist zwischen den Gruppen ein doppelter Mindestabstand einzuhalten. Hier gilt das Abstandsgebot. Bezüglich möglicher Erleichterungen beim der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Vereine und öffentliche Institutionen wie Musikschulen zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. Musikalische Frühererziehung kann bei Kindern bis 14 Jahren in Gruppen bis zu 25 Kindern und einer Lehrperson im Freien ohne Testpflicht stattfinden, im Innenbereich ist sie mit 10 Kindern möglich. Für Kinder unter 6 Jahren gilt hier keine Maskenpflicht. Es gelten das Abstandsgebot, im Innenbreich für Personen über 6 Jahren die Maskenpflicht – sofern die Art der Tätigkeit dies zulässt - und die Pflicht zur Kontakterfassung.



Sport:

Kontaktsport ist im Freien gestattet.

Analog zu den Regeln im öffentlichen Raum ist Sport ohne anleitende Person mit 5 Personen verschiedener Haushalte plus Geimpfte und Genesene gestattet. Angeleiteter Sport ist auf öffentlichen und privaten Anlagen im Freien mit 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahren sowie mit bis zu 10 Personen über 14 Jahren aus verschiedenen Haushalten plus Geimpfte plus Genesene plus Trainerin oder Trainer erlaubt. Bei einem Mindestabstand von 3 m zwischen einzelnen Gruppen können im Freien mehrere Gruppen gleichzeitig trainieren. Es gilt keine Testpflicht. Im Innenbereich ist bei Kindern wie bei Erwachsenen ein Training mit bis zu 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus Geimpfte plus Genesene und einem Trainer bzw. einer Trainerin möglich. Bei Eltern-Kind-Angeboten sind 5 Elternteile mit ihren Kleinkindern erlaubt. Hierbei gilt für Personen über 14 Jahren die Testpflicht. Es können mehrere Gruppen gleichzeitig trainieren. Zwischen den verschiedenen Gruppen ist ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten. Insgesamt gilt im Innenbereich, dass pro angefangenen 20 qm Gesamttrainingsfläche 1 trainierende Person plus Geimpfte plus Genesene zulässig sind. Mehrere trainierende Gruppen können von der gleichen Person parallel angeleitet werden. Für Trainerinnen und Trainer besteht im Innenbereich nur dann Testpflicht, wenn die Person mit trainiert oder es aufgrund der sportlichen Betätigung, z.B. bei Hilfestellung im Geräteturnen, regelmäßig zu Körperkontakt zu den Kindern kommt. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahren ist im Freien Sport in Gruppen bis zu 25 Kindern zulässig. Es gilt keine Testpflicht. Es können meherere Kindergruppen gleichzeitig trainieren, wenn die Trainingsbereiche voneinander abgegrenzt sind. Wettkampfsport ist untersagt. Jedoch sind bei Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freundschaftspiele innerhalb des eigenen Vereins zu Trainingszwecken möglich. Dabei sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei Minderjährigen als Zuschauer gestattet. Bezüglich möglicher Erleichterungen beim der Umsetzung der Testpflicht erarbeitet der Landkreis aktuell Konzepte, um Sportvereine zu unterstützen. Hierzu wird es schnellstmöglich weitere Informationen geben. Umkleideräume und Duschen dürfen einzeln werden. Bei Unterteilung der Räume durch Spuckschutzwände sind mehrere Personen möglich. Fitnessstudios und Tanzschulen dürfen unter den hier beschriebenen Regeln öffnen. Es gilt im Innenbereich für Personen über 14 Jahren die Testpflicht. Insgesamt gilt im Innenbereich, dass pro angefangenen 20 qm Gesamttrainingsfläche 1 trainierende Person plus Geimpfte plus Genesene zulässig sind. Grundsätzlich gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Hallenbäder und Wellnessangebote wie Whirlpool, Kneippbecken oder Entspannungsräume können von Gruppen mit höchstens 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kindern bis einschließlich 14 Jahren plus Geimpften bzw. Genesenen zur Verfügung genutzt werden, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. Es gilt die Pflicht zur Buchung und Kontakterfassung. Saunen dürfen genutzt werden. Es dürfen gleichzeitig maximal die Hälfte der zulässigen Gesamtpersonenzahl in der Sauna sein. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. 

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports ist auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen zulässig, sofern ein von den Sportfachverbänden oder Ligaverantwortlichen erstelltes Hygienekonzept vorliegt und beachtet wird. Gestattet sind bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauer.


Freizeit:

Freizeitparks, Spielplätze, Minigolfplätze, Kletterparks usw. sind geöffnet. Hier gilt in Wartesituationen die Maskenpflicht. Bowlingcenter, Kegelbahnen, Räume zum Billard- oder Dartspiel können analog zu Spielhallen öffnen. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung, die Testpflicht, die Maskenpflicht (diese entfällt an einem Sitzplatz) und das Abstandsgebot zu Personen, die nicht zur eigenen Gruppe gehören. Pro 10 qm Fläche ist eine Person zulässig, zusätzlich Geimpfte und Genesene. Stadtführungen, Fahrten mit Bahnen wie dem „Blauen Klaus“ und ähnliches können in Gruppen von maximal 25 Personen stattfinden, wenn der Mindestabstand zwischen den Teilnehmern nach Möglichkeit eingehalten wird. Zelten außerhalb von Campingplätzen, z.B. in den Trekkingcamps des Soonwaldsteigs oder auf anderen Grundstücken ist pro abgegrenztem Bereich für 5 Personen aus verschiedenen Haushalten plus deren Kinder bis 14 Jahren plus Geimpfte plus Genesene möglich. Dabei dürfen außer WCs keine gemeinsamen sanitären Anlagen genutzt werden. 


Schwimmbäder und Saunen

Hallenbäder, Thermen und Spaßbäder sind geschlossen, können aber zur Nutzung an Gruppen aus maximal 5 Personen aus verschiedenen Haushalten vermietet werden. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene werden hierbei nicht mitgezählt. Freibäder und Badeseen dürfen öffnen. Zulässig ist die Hälfte der üblichen Besucherhöchstzahl. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung und die Buchungspflicht, diese kann auch spontan vor Ort erfolgen. Umkleideräume, Duschen etc. können mit entsprechdem Hygienekonzept geöffnet werden. Es gilt keine Testpflicht. Die Maskenpflicht gilt nur in Wartesituationen insbesondere am Eingang. Aus- und Fortbildungen für Rettungsschwimmer und Frühschwimmkurse sind sowohl im Freibad wie im Hallenbad möglich. Im Hallenbad gilt für Personen über 14 Jahren die Testpflicht. 


Außerschulische Bildungseinrichtungen:

Außerschulische Bildungsangebote in öffentlichen oder privaten Räumen dürfen als Einzelangebot durchgeführt werden. Auch Gruppenangebote sind möglich. Hierbei richtet sich die maximale Personenzahl analog zum Musik- und Kunstunterricht nach der Raumgröße - eine Person pro angefangene 10 qm ist zulässig (bei 45 qm bedeutet das z.B. eine Lehrperson und 5 Teilnehmer). Im Freien ist Unterricht in Gruppen von maximal 25 Personen aus verschiedenen Haushalten erlaubt. Bei der Anzahl der Personen werden Geimpfte oder Genesene nicht mitgezählt. Der gleichzeitige Unterricht mehrerer Gruppen ist zulässig, wenn zwischen den Gruppen ein Abstand von mindestens 3 m eingehalten wird. Eltern-Kind-Kurse sind mit 1 Elternteil pro 10 qm Fläche gestattet, Kleinkinder bis einschließlich 2 Jahren werden bei der Personenzahl nicht mitgerechnet. Der Mindestabstand zwischen Erwachsenen ist zu gewährleisten. Schwimmkurse für Kinder sind als Bildungsangebot im Hallenbad mit maximal einer Person (Eltern sowie Kind) pro angefangenen 10 qm Raumfläche zulässig. Erste-Hilfe-Kurse sind unter Beachtung der Hygienekonzepte für außerschulische Bildungsmaßnahmen zulässig. 


Angebote für Kinder und Jugendliche:

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind unter Beachtung des entsprechenden Hygienekonzepts zulässig. Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Bei Angeboten im Freien kann, unter Einhaltung des Mindestabstands, auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Die Benutzung von sanitären Einrichtungen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig. Es gelten die weiteren Hygienemaßnahmen. Alle Räumlichkeiten sind regelmäßig zu lüften. Gruppenangebote in festen Gruppen sind im Freien mit bis zu 25 Kindern inklusive Betreuern, im Innenbereich mit bis zu 10 Kindern möglich. Dies gilt auch für die Schulung von Ehrenamtlichen. Bei offenen Gruppen wie Jugendräumen ist die Teilnehmerzahl auf eine Person pro 10 qm zu beschränken. Der Mindestabstand gilt nicht für Personen aus einem gemeinsamen Haushalt. Bei einer Verdoppelung des Mindestabstands auf mindestens 3 m zwischen einzelnen Gruppen können auch mehrere Gruppen gleichzeitig an einem Angebot teilnehmen. Es gilt grundsätzlich die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Transport im Rahmen eines Angebotes ist möglich, sofern wie bei der Schülerbeförderung die Pflicht zum Tragen einer Maske eingehalten wird. 


Körpernahe Dienstleitungen:

Körpernahe Dienstleistungen sind zulässig. Es gilt das Abstandsgebot zwischen Kundinnen und Kunden, die Maskenpflicht sowie die Pflicht zur Kontakterfassung. Bei Dienstleistungen bei welchen das Tragen einer Maske nicht möglich ist (z.B. Bartrasur, Kosmetikanwendungen) gilt zusätzlich die Testpflicht. Diese entfällt für vollständig geimpfte und genesene Personen, sowie für Kinder unter 6 Jahre. Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Rehaeinrichtungen, Sanatorien und Privatkrankenanstalten -dazu gehört auch der Radonstollen- sind unter Beachtung der notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen geöffnet. 


Schulen

Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur für diejenigen Schüler und Lehrkräfte zulässig, die zweimal wöchentlich einen Coronatest machen (Testpflicht). Über die Modalitäten der Testpflicht bzw. die Regeln bei Nichttestung  informieren die ADD bzw. die einzelnen Schulen. Es gilt Wechselunterricht bis zum 11.06.2021. Eine Notbetreuung wird stattfinden.



Veranstaltungen:

Veranstaltungen, die keinen privaten Charakter haben (z.B. Weinproben, Verkaufsveranstaltungen, Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen von Vereinen) sind im Innenbereich mit bis zu 100 Personen gestattet. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung, Maskenpflicht außerhalb der Sitzplatzes sowie die Testpflicht. 

Im Außenbereich sind solche Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen gestattet.  Hier gilt keine Testpflicht. Private Veranstaltungen wie Geburtstage, Beerdigungskaffees, Hochzeiten etc. sind in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen nicht möglich. Sie sind in den Räumen der Gastronomie unter den dort geltenden Hygieneregeln (z.B. Personenbegrenzung an Tischen) selbstverständlich gestattet.



Gottesdienste:

Gottesdienste sind weiterhin mit den entsprechenden Hygienekonzepten und Abstandsregeln gestattet. Gemeinde- und Chorgesang sind nur im Freien zulässig. Musikalische Beiträge sind von Gruppen bis zu 5 Personen zulässig. Veranstaltungen wie Kommunion oder Konfirmation etc. sind unter Einhaltung des Abstandsgebots sowie im Innenbereich mit Maskenpflicht zulässig. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Ebenfalls möglich ist der gemeinsame Unterricht zur Vorbereitung analog zu den Regeln der Jugendarbeit. Gemeinsames Singen ist nur in Freien zulässig.


Hochzeiten:

An standesamtlichen Trauungen dürfen neben Standesbeamten und Brautpaar so- wie Trauzeugen folgende Personen teilnehmen: Verwandte ersten oder zweiten Grades sowie deren Partner und Personen eines weiteren Hausstandes. Es besteht Maskenpflicht für alle, außer dem Brautpaar und Standesbeamten. Zusätzliche Teilnehmer sind möglich, wenn die Personenbegrenzung eingehalten wird (10qm pro Teilnehmer). Für diese weiteren Teilnehmer besteht die Testpflicht.


Beerdigungen:

Auf dem Friedhof außerhalb der Friedhofshalle gelten keine Personenbegrenzungen. Es ist jedoch auf die Einhaltung der Abstands- und Maskenpflicht zu achten.

 

Gremien- und Vereinssitzungen:

Sitzungen der kommunalen Gremien sowie deren Ausschüssen, Zweckverbände etc. sowie vorbereitende Sitzungen z.B. von Fraktionen sind unter Beachtung der gültigen Hygiene- und Abstandsvorgaben gestattet. 


Stand: 04.06.2021


Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach

25. Juni 2026
Bad Kreuznach, 25. Juni 2026 // Ob extreme Hitze oder eisige Temperaturen im Winter – Menschen, die auf der Straße leben, sind den Witterungen schutzlos ausgeliefert. Die Wohnungslosenhilfe der Stiftung kreuznacher diakonie appelliert, in diesen Tagen aufmerksam und hilfsbereit zu sein. Der diesjährige Hitzecheck der Deutschen Umwelthilfe fällt für Bad Kreuznach alles andere als gut aus. Die Umwelthilfe klagt: Die Stadt ist auf Hitzewellen nicht vorbereitet. In Rheinland-Pfalz schneidet nur Worms schlechter ab. Einrichtungsleiterin Doris Häfner-Kairo in Bad Kreuznach und Heiner Trauthig, Einrichtungsleiter der Eremitage erklären, welche Folgen das hat: „Gerade vulnerable Gruppen wie Senioren, Menschen im Rollstuhl und vor allem auch Menschen ohne festen Wohnsitz brauchen die Unterstützung der Zivilgesellschaft.“ Träger verschiedenster stationärer und ambulanter Hilfsangebote für Wohnungslose wie etwa die Stiftung kreuznacher diakonie können nicht flächendeckend Hilfe leisten. Straßensozialarbeiter — wie Ingo Huber —, die bereits Getränke und Sonnencreme verteilen, können nicht überall gleichzeitig sein. Mindestens 1.029.000 Menschen waren in Deutschland im Jahr 2024 wohnungslos: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. hat diese Zahl im November 2025 veröffentlicht und schätzt, dass die Zahl weiter wächst. „Daher ist es wichtig, auch den Blick der Bevölkerung auf Menschen zu lenken, über die auf der Straße oft hinweggeblickt wird. Jeder Einzelne kann mit einfachen Handlungen Leben retten oder den Alltag auf der Straße ein wenig erträglicher machen“, so die Experten der Stiftung. Konkret heißt das: Schauen Sie nicht weg. Sprechen Sie die Person höflich an und fragen Sie, ob Hilfe benötigt wird. Ungeöffnete Wasserflaschen, haltbare Lebensmittel oder frisches Obst können angeboten werden, Sonnencreme, Kopfbedeckungen sind sicher ebenfalls hilfreich. Zögern Sie nicht. Wenn eine Person stark dehydriert ist, apathisch wirkt und nicht ansprechbar ist oder offensichtlich medizinische Hilfe benötigt, den Notruf zu wählen. Die Polizei ist verpflichtet, einzuschreiten, wenn Menschen in Not sind. Die Notunterkünfte der Wohnungslosenhilfe der Stiftung kreuznacher diakonie sind rund um die Uhr erreichbar. Wer Hilfe braucht, kann sich an folgende Einrichtungen wenden: Kreis Bad Kreuznach Angebot für Männer, Bretzenheim — Eremitage, Eremitageweg 211, 55559 Bretzenheim, Tel. 0671/839490, E-Mail: eremitage@kreuznacherdiakonie.de (Eine Aufnahme mit Hund ist begrenzt möglich) Angebot für Frauen, Bad Kreuznach — Café Bunt, Kurhausstraße 12, 55543 Bad Kreuznach, Tel. 0671/834006-13 oder mobil 0171 / 3028670, E-Mail: wlh-bad-kreuznach@kreuznacherdiakonie.de Kreis Birkenfeld Angebot für Männer und Frauen, Idar-Oberstein, Amtsstraße 4, 55743 Idar-Oberstein, Tel. 06781/5687360 E-Mail: wlh-idar-oberstein@kreuznacherdiakonie.de Damit die Menschen in Not auch tagsüber ein Dach über dem Kopf haben und eine Mahlzeit bekommen, bieten die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe Tagesaufenthalte in Bad Kreuznach und in Idar-Oberstein an, die durch Spenden finanziert werden. Tagesaufenthalte bieten ein warmes Mittagessen, Getränke und die Möglichkeit zur Körperpflege. Tagesauffenthalte Kreis Bad Kreuznach , Café Bunt (für Frauen), Bad Kreuznach, Kurhausstraße 12, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr, Samstag/Sonntag 14 bis 18 Uhr Kreis Birkenfeld : Horizont (für Männer und Frauen), Idar-Oberstein, Amtsstraße 4, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr Quelle: Andrea Djifroudi Stiftung kreuznacher diakonie 
10. Juni 2026
Bad Kreuznach, 10. Juni 2026 // Nach dem Zusammenschluss der beiden Bad Kreuznacher Akut-Krankenhäuser steht nun die Zusammenlegung sämtlicher Leistungen der Unfallchirurgie an: Ab dem 15. Juni werden diese in der Ringstraße 64 erbracht. Unter der Leitung von Chefarzt Prof. Dr. Frank Hartmann entsteht eine zentrale Anlaufstelle für die Versorgung unfallchirurgischer Patienten in der Region. Dr. Volker Hertel übernimmt die Leitung des Bereichs Gelenkchirurgie. Gemeinsam decken die Teams künftig ein breites unfallchirurgisches Spektrum ab – von der Akut- und Notfallversorgung über die Behandlung komplexer Verletzungen bis hin zur Gelenkchirurgie. Die Klinik ist als Regionales Traumazentrum zertifiziert und Teil des Traumanetzwerks Mainz-Rheinhessen. Darüber hinaus verfügt sie über die Zulassung zum sogenannten Verletzungsarten-Verfahren (VAV) der Berufsgenossenschaften und ist damit auf die Behandlung schwerer Arbeits- und Wegeunfälle spezialisiert. Auch die Versorgung älterer Menschen sowie verletzter Kinder gehört zu den besonderen Schwerpunkten. Notfallversorgung neu organisiert Mit der Neuordnung und Zusammenführung medizinischer Bereiche wird auch die Notfallversorgung innerhalb der Diakonie Kliniken stärker nach medizinischen Schwerpunkten organisiert. Ziel ist es, Patient*innen schneller und gezielter in der jeweils am besten ausgestatteten Fachabteilung behandeln zu können. In der Ringstraße 64 werden unter anderem behandelt: ▪ Knochenbrüche ▪ Schnitt- und Platzwunden ▪ Verletzungen nach Arbeits-, Schul- oder Verkehrsunfällen ▪ akute Gelenk- und Sportverletzungen Auch Patien*tinnen mit Brustschmerzen oder dem Verdacht auf Herzprobleme werden (wie bisher) in der Ringstraße behandelt. Durch die direkte Anbindung an die kardiologische Fachabteilung und die Herzkatheterlabore können Untersuchungen und Behandlungen dort besonders schnell erfolgen. In der Mühlenstraße bleibt eine internistische Notfallversorgung bestehen. Das bedeutet, dass dort insbesondere Patient*innen mit internistischen Beschwerden behandelt werden: Dazu gehören beispielsweise Bauchschmerzen und Magen-Darm-Erkrankungen, Stoffwechselentgleisungen bei Diabetes, neurologische Symptome wie Sprachstörungen oder Lähmungserscheinungen (Verdacht auf Schlaganfall). Im Falle einer Unsicherheit, welcher Standort der richtige ist, wird gewährleistet, dass in beiden Häusern eine ärztliche Einschätzung erfolgt. Sollte eine weiterführende Behandlung an dem jeweils anderen Standort erforderlich sein, wird diese mit einem internen Patiententransport organisiert. In den letzten Tagen sind im Erdgeschoss in der Ringstraße zusätzliche Behandlungsplätze für die Zentrale Notaufnahme entstanden. Auch eine neue Anmeldung wurde eingerichtet. Bis Ende des Jahres steht noch einiges auf der Agenda: weitere Umbauten in der Zentralen Notaufnahme, die Inbetriebnahme weiterer Behandlungsplätze und eine neue Anfahrt für die Rettungsdienste. Später können bis zu sieben Rettungswagen gleichzeitig anfahren und Patienten überdacht in die Notaufnahme bringen. Die Klinik reagiert damit auf ein stetig wachsendes Patientenaufkommen. Im vergangenen Jahr wurden rund 50.000 Patient*innen in den Notaufnahmen behandelt. Das Foto zeigt Dr. Oliver Bill (Ärztlicher Leiter der Zentralen Notaufnahme) und Prof. Dr. Frank Hartmann (Chefarzt für Unfallchirurgie) Quelle: Sandra Beck Stiftung kreuznacher diakonie
30. Mai 2026
Bad Kreuznach, 30. Mai 2026 // Die Stadt Bad Kreuznach hat Werner Fuchs und Steffen Kaul mit der Ehrenmedaille der Stadt ausgezeichnet. Die Verleihung durch Oberbürgermeister Emanuel Letz fand in einer Sondersitzung des Stadtrats im Haus des Gastes statt. „Werner Fuchs ist ein herausragendes Beispiel für gelebtes bürgerschaftliches Engagement. Ob als Förderer der Kultur, als Ratgeber bei der erfolgreichen Konversion, als Freund der jüdischen Gemeinde oder als wichtiger Unterstützer des Bürgerarchivs im Haus der Stadtgeschichte – Bad Kreuznach profitiert bis heute von seiner Erfahrung und von dem hohen Ansehen, das er weit über die Stadtgrenzen hinaus genießt. Für dieses Wirken ist er bereits mehrfach ausgezeichnet worden, unter anderem mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse. Mit der Ehrenmedaille würdigt die Stadt Bad Kreuznach dieses außergewöhnliche Engagement und seine Verdienste um das Gemeinwesen“, sagte Oberbürgermeister Letz. Zu Steffen Kaul erklärte der Oberbürgermeister: „Steffen Kaul bewahrt mit außergewöhnlicher Leidenschaft die Geschichte unserer Stadt und macht sie für viele Menschen erlebbar. Mit seinem unermüdlichen Einsatz für das historische Erbe, für die Freiwillige Feuerwehr und für zahlreiche Projekte des kulturellen Gedächtnisses hat er sich in besonderer Weise um Bad Kreuznach verdient gemacht. Die Ehrenmedaille ist Ausdruck unseres Dankes und unserer Anerkennung für dieses beeindruckende Lebenswerk.“ Der Feierstunde wohnten zahlreiche Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft sowie Wegbegleiter der Ausgezeichneten bei und unterstrichen damit die Bedeutung der Verleihung. Im Verlauf der Veranstaltung trugen sich beide Geehrten in das Gästebuch der Stadt Bad Kreuznach ein. Werner Fuchs – herausragendes bürgerschaftliches Engagement Werner Fuchs, geboren 1941 in Idar-Oberstein, hat sich in vielfältiger Weise um Bad Kreuznach verdient gemacht. Seine Fähigkeit, Menschen zusammenzubringen und für gemeinsame Ziele zu gewinnen, hob die damalige rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei der Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024 hervor. Bereits 2002 war Werner Fuchs mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet worden, 2006 mit dem Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz. Von 1980 bis 1996 stand Werner Fuchs zunächst der Sparkasse Bad Kreuznach vor, die 1983 mit der Sparkasse des Kreises Mainz-Bingen zur Sparkasse Rhein-Nahe fusionierte. 1996 wechselte er in den Vorstand der Landesbank Mainz. Als „Kulturmacher“ plante und ermöglichte er von 1975 bis 1996 Ausstellungen zu den unterschiedlichsten Themen, insbesondere zur Geschichte der Stadt Bad Kreuznach. Highlights sind das Maler-Müller Gedächtnisjahr 1975 und die Welt der Anne Frank 1985. Nach Amsterdam, Frankfurt und New York war Bad Kreuznach die vierte Stadt, in der zum Teil noch unveröffentlichte Fotos sowie weitere Dokumente, darunter Originalseiten aus dem Tagebuch Anne Franks, gezeigt wurden. Darüber hinaus prägte Werner Fuchs eine Vielzahl kultureller Aktivitäten, darunter Liederabende, Konzerte, Ausstellungen, Vorträge, die Sparkassen-Edition, der mit von Fotos vom Rudolf Hornberger über den Alltag im Geschäftsbereich dokumentierten Geschäftsbericht, oder die Prägung des Nikolauspfennigs. Zu den kulturellen Großprojekten, die Werner Fuchs intensiv begleitet hat, zählen zudem die Eule-Orgel in der Pauluskirche, das Glaskunstwerk „Symchat Tora“ in der Bad Kreuznacher Synagoge sowie das Bürgerarchiv im Haus der Stadtgeschichte. Als Finanz- und Wirtschaftsfachmann war Werner Fuchs zudem Impulsgeber für die Gründung der Regionalinitiative Rhein-Nahe im Jahr 1995. Bis heute unterstützt er als Mitglied des Verwaltungsrates den VfL 1848 Bad Kreuznach. Als Vorsitzender des Beirats der Bad Kreuznacher Entwicklungsgesellschaft (BKEG) begleitete er als Ratgeber die erfolgreiche Konversion, also die Umwandlung ehemaliger militärischer Liegenschaften in neue Quartiere für Wohnen und Gewerbe. Steffen Kaul – Bewahrer der Stadtgeschichte Steffen Kaul, Jahrgang 1961, ist seiner Heimatstadt Bad Kreuznach in besonderer Weise verbunden. Sein Haus in der Gerbergasse in der Neustadt ist für ihn seit jeher Lebensmittelpunkt. Schon als Kind setzte er sich intensiv mit seiner Stadt auseinander. Bereits im Alter von neun Jahren begann er damit, Zeitungsartikel mit Fotos historischer Gebäude zu sammeln. Aus dieser frühen Leidenschaft ist über die Jahrzehnte ein beeindruckendes Archiv entstanden. Mehr als 50.000 Fotografien mit Ansichten aus Bad Kreuznach umfasst seine Sammlung inzwischen; daraus sind zehn Bildbände hervorgegangen. Steffen Kaul gilt als unermüdlicher Bewahrer und Hüter der Bad Kreuznacher Geschichte. Wenn historische Bausubstanz verschwindet, dokumentiert er dies kritisch unter anderem mit einem „Abrisskalender“, den er als Mahnung gegen städtebauliche Fehlentscheidungen versteht. Auch für den Erhalt von Kunst im öffentlichen Raum hat er sich eingesetzt. So initiierte er eine Spendenaktion, damit die Skulptur „Seehunde“ des Bildhauers Karl Steiner nicht in Vergessenheit gerät. Die restaurierte Arbeit soll künftig im Oranienpark am Teich mit Überdachung einen neuen Platz finden. Darüber hinaus engagiert sich Steffen Kaul seit 1974 im Brand- und Katastrophenschutz. Er ist Mitglied des Ehrenzugs der Freiwilligen Feuerwehr und war bis 2006 Zugführer des zweiten Löschzugs. Im Rahmen seiner Tätigkeit rettete er vier Menschen das Leben und erhielt für seinen mutigen Einsatz das Feuerwehr-Ehrenkreuz des Landes Rheinland-Pfalz. Mit dem Aufbau zweier Museen hat er zudem weitere wichtige Beiträge zur Erinnerungskultur in Bad Kreuznach geleistet: das „Eiskeller-Museum“, das als kleinstes Museum Deutschlands gilt, sowie das „Bunkermuseum“. Im Eiskeller-Museum werden seit 2008 Exponate zur Brauereigeschichte der Stadt gezeigt. Das Bunkermuseum erinnert an einen ehemaligen Luftschutzbunker im Kauzenberg, in dem viele Menschen während des Zweiten Weltkriegs Schutz vor Bombenangriffen suchten. Auch seine Stadtführungen, die er mit zahlreichen Anekdoten bereichert, sind bei Einheimischen wie bei Gästen sehr beliebt. Für sein Wirken wurde Steffen Kaul bereits 2020 mit der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. Zur Ehrenmedaille der Stadt Bad Kreuznach Die Ehrenmedaille ist neben dem Ehrenbürgerrecht eine weitere hohe Auszeichnung der Stadt Bad Kreuznach. Sie wurde bisher an weitere fünf Männer und zwei Frauen verliehen: Clemens Schneider und Richard Walter (2002), Inge Rossbach und Hans Peters (2003), Rosi Schittek und Hans Jöckel (2010), Nikolaus Blättermann (2013). Quelle: Isabel Gemperlein Stadtverwaltung Bad Kreuznach
11. Mai 2026
Bad Kreuznach, 11. Mai 2026 // Zuletzt hatte sich keine Bewerberin und kein Bewerber für das Amt der NaheWeinMajestät beworben. Darauf reagiert Weinland Nahe mit einer umfassenden Renovierung des ehemaligen „Naheweinkönigin“-Konzepts. Nun soll es um weit mehr gehen als um schlichte Repräsentation: „Gesucht wird eine junge Stimme für die Region, die Lust hat, Verantwortung zu übernehmen, eigene Ideen einzubringen und die Vielfalt der Nahe sichtbar zu machen — analog wie digital, vor Ort wie darüber hinaus.“ Die modernisierte Konzeption sieht vor, dass künftige NaheWeinMajestäten sich aktiv an der Mitgestaltung von Kommunikation, Image und Entwicklung der Weinregion beteiligen. Die Befähigung dazu soll in Schulungen — unter anderem in Rhetorik, Englisch und Weinfachwissen — sowie individuellen Schwerpunkten und persönlichen Interessen der Weiterbildung gewonnen werden. Das Amtsjahr eröffnet den NaheWeinMajestäten Einblicke in die Weinwirtschaft, den Tourismus und die regionalen Netzwerke der Nahe. Dabei sollen sie Weinland-Nahe-Team eng begleitet und durch ein Netzwerk ehemaliger Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber unterstützt werden. Bis zum 10. August können sich Interessierte bewerben. Gesucht werden engagierte Persönlichkeiten ab 18 Jahren, die Interesse an Wein, Genuss und der Region mitbringen, kommunikativ sind und Freude daran haben, Verantwortung zu übernehmen. Eine enge Verbindung zur Nahe sowie ein Führerschein werden vorausgesetzt. Fachliche Vorkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich — entscheidend ist die Persönlichkeit und die Leidenschaft für die Region. Die Basis des Ganzen ist ein Minijob mit klar definierter Wochenarbeitszeit. Weitere Informationen sowie Einblicke in das Netzwerk der ehemaligen Weinmajestäten sind auf www.weinland-nahe.de erhältlich. Interessierte können zudem am 24. Juni um 19 Uhr in der NaheWeinVinothek in Bad Kreuznach bei einer Informationsveranstaltung mit ehemaligen Amtsinhaberinnen und Amtsinhabern ins Gespräch zu kommen. Das Foto zeigt die ehemaligen NaheWeinMajestäten (von links) Sofia Forster, Katharina Gräff, Pauline Baumberger-Brand und Laura Ludwig Quelle: Lara Mindnich, Weinland Nahe Foto: Daniel Keil
5. April 2026
Bad Kreuznach, 5. April 2026 // Im Wandergebiet Rheingrafenstein werden die Wege neu geordnet. Dies wird unter anderem deshalb notwendig, weil die Ruine Rheingrafenstein für Wanderer sehr bald nicht mehr erreichbar sein wird. Das Wandergebiet weist drei Premium-Rundwanderwege aus – Introtour, Classictour und Vitaltour mit Start und Ziel am Wanderportal beim Freizeitgelände Kuhberg. Diese Wegführungen müssen nun geändert werden. Wanderer auf Privatbesitz bislang geduldet Künftig soll der große Bereich zwischen Schloss Rheingrafenstein und Parkplatz Spreitel umgangen werden. Nachdem die Stadt darauf verzichtet hatte, auch diese ehemals militärisch genutzten Flächen vom Bund zu erwerben, gelangten sie vor etlichen Jahren in Privatbesitz. Der Eigentümer hat die Wanderwege bislang geduldet, nutzt die Flächen aber zum Teil für Tierhaltung. Nun erfolgt die Verlegung der Wege, um möglichen Nutzungseinschränkungen in der Zukunft zuvorzukommen. Zu diesem Areal gehört auch die Dünenlandschaft – Reste eines Urmeeres. Außerdem wird bald der Zugang zur Ruine Rheingrafenstein gesperrt. Denn auch der Rheingrafenstein, auf dem sich die Reste der Burgruine mit der Aussichtplattform befinden, steht im Privateigentum. Seit mehr als 50 Jahren wird die öffentliche Nutzung geduldet. Allerdings sehen sich weder die Stadt noch der Eigentümer in der Lage, die erwartbaren Aufwendungen für die Unterhaltung und Verkehrssicherung bereitzustellen oder auch nur abzuschätzen. Das Angebot an die Stadt, den Rheingrafenstein auf dem Weg der Schenkung zu übernehmen, hat der Liegenschaftsausschuss am 17. März 2026 abgelehnt. Nun hat die Stadtverwaltung die Vereinbarung zur öffentlichen Nutzung der Burg einseitig gekündigt. Der Eigentümer beabsichtigt, nach Ostern den Zugang zur Ruine zu sperren. Beide Seiten suchen nach Wegen, um für eine umfassende Bestandsaufnahme und die daraus zu entwickelnde Sanierung finanzielle Unterstützung zu finden. Alternative Routen für die Wanderwege Die Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH hat für die drei Wanderwege alternative Routenführungen entwickelt, die die Attraktivität und das Naturerlebnis der Rundtouren trotz der Umlegung sichern sollen. Alle drei Wege werden zukünftig im Uhrzeigersinn an den Grillplätzen vorbei Richtung Waldheim und Spreitel geführt und schwenken erst danach Richtung Haidberg ein (Introtour, Classictour) bzw. führen weiter Richtung Altenbaumburg (Vitaltour). Der Rückweg vom Bereich Gans aus in Richtung Schloss Rheingrafenstein quert zukünftig nicht mehr die große Wiese zwischen Hofgut und Freizeitgelände, sondern umgeht diese im großen Bogen. Ab dem Hofgut läuft man auf einem Wiesenpfad mit schönem Fernblick bis zum Wanderwegeportal. Die neuen Streckenabschnitte bieten gegenüber der bisherigen Wegeführung vor allem den Vorteil, dass der Anteil von befestigten Wegen oder Straßenpassagen deutlich reduziert werden konnte. Das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal bei der Bewertung von Premiumwanderwegen. Zudem eröffnet die Umgehung des Haidbergs eine neue Perspektive auf die Ruine Rheingrafenstein, die Wanderern auf den Premiumwegen bislang nicht möglich war. Neue Routen: neue Wegweiser und neue Karten Betreiberin der Wanderwege ist die Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH, die die Unterhaltung in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtforst gewährleistet. Ein Team von Wanderwegepaten kümmert sich um die Qualitätssicherung. Die Umlegung erforderte einige Wegebaumaßnahmen, die Neumarkierung der fraglichen Abschnitte und vor allem: Alle 130 Wegweiserschilder mit Kilometerangaben mussten neu produziert, die Karte neu gestaltet und gedruckt werden. Die Umsetzung soll in der zweiten Aprilhälfte geschehen. Solange keine Sperrungen seitens der Privateigentümer erfolgen, können die alten Routen noch begangen werden. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Markierungen und die Wegweiserschilder entfernt. Der Rückbau kann einige Tage dauern, sodass die Markierung für kurze Zeit noch unvollständig vorhanden sein wird. Die Touríst-Information gibt schon jetzt keine gedruckten Karten mehr aus und informiert auch die Leistungsträger. Die Online-Information auf www.3x3salinental.de wird tagesaktuell bearbeitet. >> Die GuT weist darauf hin, dass mit den sechs Wanderwegen in den Gebieten Rotenfels und Ebernburg weiterhin uneingeschränkt attraktive Alternativen zum Rheingrafenstein zur Verfügung stehen, bis die Umlegung im April abgeschlossen ist. Das Foto zeigt im Hintergrund oberhalb der Nahe die Ruine Rheingrafenstein. Quelle: Dr. Michael Vesper, GuT
22. Februar 2026
Bad Kreuznach-BME/Norheim, 22. Februar 2026 // Eine Notlage, jede Sekunde zählt – und die Retter kommen keuchend auf dem Fahrrad, den schweren Materialanhänger im Schlepptau. Das Bild, mit einem Augenzwinkern gemacht, hat einen ernsten Hintergrund hat. Denn dem DRK-Ortsverein Rotenfels e. V. fehlt das „Zugpferd“ für seinen Materialanhänger. Mit der Spendenkampagne „Biba Biba statt Wadenkrampf“ wendet sich das ehrenamtliche Team an die Öffentlichkeit und bittet um Starthilfe. Ganz so dramatisch, wie es die Fotomontage darstelle, sei es zum Glück noch nicht, erklärt Mark Douglass, Vorsitzender und Bereitschaftsleiter des DRK-Ortsvereins Rotenfels (und Fotomodell). „Aber die Realität ist trotzdem eine große Herausforderung: Wir haben einen hervorragend ausgestatteten Materialanhänger und hoch motivierte Einsatzkräfte. Was uns aber fehlt, ist ein Einsatzfahrzeug, um diesen Anhänger und die Mannschaft sicher zum Einsatzort zu bringen.“ Derzeit spannen die die Ehrenamtlichen ihr Privatfahrzeuge mit Anhängerkupplung für Sanitätsdienste, Blutspendetermine und den Katastrophenschutz vor den Hänger. Um auch in Zukunft verlässlich helfen zu können, soll nun ein gebrauchter Mannschaftstransportwagen (MTW) angeschafft werden. Dabei muss sich der Ortsverein selbst finanzieren, denn innerhalb des DRK agiert er — wie auch andere Ortsvereine — finanziell eigenständig und erhält für Anschaffungen dieser Art keine staatlichen oder kommunalen Gelder und profitiert auch nicht direkt von Spenden an den DRK-Bundesverband. Das Team finanziert seine Arbeit – von der persönlichen Schutzausrüstung für über 1.000 Euro pro Helfer bis zum Verbandsmaterial – fast ausschließlich über Spenden und Mitgliedsbeiträge selbst. Dabei seien die Rotkreuz-Kameraden vom Rotenfels normalerweise diejenigen, die geben. In den vergangenen zwei Jahrzehnten spendete der Verein aus eigenen Mitteln 70.000 Euro an das DRK-Seniorenheim Rheingrafenstein in Bad Münster. Zudem unterstützte der Verein den Kriseninterventionsdienst (KID) im Landkreis Bad Kreuznach mit mehreren Tausend Euro und stiftete der Gemeinde Norheim zwei öffentlich zugängliche Defibrillatoren im Wert von knapp 5.200 Euro. Damit sei das Budget für Großprojekte derzeit ausgeschöpft. Um das Spendenziel zu erreichen, hat der Verein eine Online-Spendenaktion auf der Plattform betterplace.org ins Leben gerufen. Unter dem Motto „Biba Biba statt Wadenkrampf“ (in Anlehnung an die Tonfolge des Martinshorns) kann dort unkompliziert und sicher gespendet werden. Jeder Euro werde in die Anschaffung und den Umbau (Funktechnik, Sondersignalanlage, Beklebung) des gebrauchten Einsatzfahrzeugs fließen. „Jeder Euro hilft uns, vom symbolischen Drahtesel auf einen echten Mannschaftswagen umzusteigen. Wir danken von Herzen für die Solidarität mit dem lokalen Ehrenamt“, so Douglass abschließend. Spenden können via www.betterplace.org/p170982 bzw. www.drkrotenfels.de/bibamobil getätigt werden. Eine Spendenbescheinigung erhält man automatisch. Auch sind Überweisungen auf die Vereinskonten (DE81 5605 0180 0006 0134 37 bei der Sparkasse Rhein-Nahe bzw. DE57 5609 0000 0012 4084 72 bei der Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück) möglich. Der als gemeinnützig anerkannte Verein stellt ab 50 € Spendenbescheinigungen aus. Quelle: Mark Douglass
 DRK Ortsverein Rotenfels e. V.
6. Februar 2026
Region Bad Kreuznach, 6. Februar 2026 // Die Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH (KRN) schafft 60 Elektrobusse an, deren Unterhalt durch einen neuen Betriebshof ermöglicht wird. Mit dessen Bau in Wörrstadt wurde am Freitag, 6. Februar 2026, symbolisch begonnen. Im Laufe des ersten Quartals 2026 sollen 18 Elektrobusse, Typ Mercedes-Benz E-Citaro, auf den regionalen Hauptlinien im Regelbetrieb eingesetzt werden und Dieselfahrzeuge ersetzen. Die KRN plant die Inbetriebnahme von weiteren 42 Elektrobussen ab dem Jahr 2027, die ebenfalls auf den — vom Land finanzierten — regionalen Hauptlinien eingesetzt werden sollen. „Bis zum Ende der Vertragslaufzeit im Oktober 2032 wird das Land für die E-Fahrzeuge rund 1,6 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen“, erklärte Mobilitätsministerin Katrin Eder beim Spatenstich für den neuen Elektrobus-Betriebshof. Mit mehr als vier Millionen Kilometern pro Jahr im Busnetz der Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH (KRN) werde Rheinland-Pfalz zum Vorreiter in Deutschland für elektrifizierte regionale Busnetze dieser Größenordnung. Der Einsatz von Elektrobussen ist in den kommenden zwei Jahren für diese Linien vorgesehen: • Linie 221 - Bad Kreuznach – Bad Münster – Obermoschel – Alsenz • Linie 230 - Bingen – Stromberg – Simmern • Linie 240 - Bad Kreuznach – Stromberg • Linie 250 - Bad Kreuznach – Waldböckelheim – Bad Sobernheim • Linie 260 - Bad Sobernheim – Meisenheim – Lauterecken • Linin 630 - Mainz – Sprendlingen – Bad Kreuznach • Linie 640 - Ingelheim – Nieder Olm • Linie 660 - Mainz – Undenheim – Alzey Der von der KRN geplante Betriebshof wird auf rund 13.500 Quadratmeter Fläche im rheinhessischen Wörrstadt entstehen und ist auf bis zu 60 Fahrzeuge ausgelegt. Er soll unter anderem eine Werkstatt, eine Waschstraße und Büroflächen enthalten. Der Betriebshof schafft 120 neue Arbeitsplätze. „Mit dem Bau des E-Bus-Betriebshofs treiben wir den Wandel hin zu einer zukunftsfähigen Mobilität konsequent voran. Der neue Betriebshof, der als größter E-Bus-Betriebshof in Rheinland-Pfalz realisiert wird, ist ein zentraler Baustein unserer strategischen Ausrichtung auf einen klimafreundlichen öffentlichen Nahverkehr und zeigt, wie innovative Mobilität und Klimaschutz gemeinsam umgesetzt werden können“, so Uwe Hiltmann, Geschäftsführer der KRN. Beim Spatenstich waren außerdem Emanuel Letz, Oberbürgermeister von Bad Kreuznach und Vorsitzender des KRN-Aufsichtsrates, Landrat Dietmar Seefeldt, der dem ZÖPNV Süd vorsteht, und Heiko Sippel, Landrat des Kreises Alzey-Worms, zugegen. „Damit die Verkehrswende gelingen kann, brauchen wir Akteurinnen und Akteure wie die KRN, die zukunftsorientierte Projekte umsetzen. Mit der Finanzierung der elektrifizierten regionalen Buslinien schaffen wir Sicherheit für eine nachhaltige Mobilitätspolitik. Der Betriebshof ist ein Vorbild für ähnliche Projekte in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus, denn er zeigt: Klimaschutz bremst die Wirtschaft nicht aus, er kurbelt sie an“, betonte Katrin Eder. Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Das Archivfoto zeigt einen Elektrobus des Herstellers MAN, der Ende 2023 bei der KRN im Testbetrieb lief
1. Februar 2026
Bad Kreuznach, 1. Februar 2026 // Am 1. Februar 2001 öffnete der Tagesaufenthalt Treffpunkt Reling erstmals seine Türen. In den 25 Jahren seither ist aus dem damals mutigen Projekt eine unverzichtbare Institution in Bad Kreuznach geworden. Von Beginn an richtet sich das Angebot an wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen sowie an sozial isolierte und finanziell benachteiligte Bürgerinnen und Bürger. Neben warmen Mahlzeiten, Lebensmitteln der Tafel Bad Kreuznach, Sozialberatung, Beratung zur Wohnraumsicherung und bedarfsgerechten Hilfen schafft der Verein vor allem eines: Begegnung auf Augenhöhe. Der Name Reling war dabei stets Programm. Die einstige Bürgermeisterin Martina Hassel beschrieb ihn als „die letzte Chance, auf einem Schiff Halt zu finden – ein solcher Halt soll die Tagesstätte sein“. Dieser Gedanke prägt die Arbeit bis heute. Ein Vierteljahrhundert Engagement für Menschen in Not Der Treffpunkt Reling ist nach wie vor ein Spenden- und Zuschussprojekt, ohne Regelfinanzierung durch öffentliche Kostenträger. „Wir sind auf die breite Unterstützung von Privatpersonen, Kirchengemeinden, Initiativen, Unternehmen und vielen engagierten Menschen angewiesen“, sagt Frieder Zimmermann, seit 25 Jahren Vorsitzender des Trägervereins. „Diese Solidarität über so viele Jahre zeigt, wie sehr die Arbeit der Reling in unserer Stadt verwurzelt ist.“ Neben dem Trägerverein unterstützt seit nunmehr 25 Jahren ein Förderverein die Arbeit. „Unser Ziel ist es, die Arbeit des Vereins finanziell zu unterstützen und notwendige Mittel dauerhaft bereitzustellen“, erklärt Siggi Pick, der Vorsitzende des Fördervereins. Vielfältige Angebote, stetige Weiterentwicklung Seit der Gründung wurden die Angebote immer wieder erweitert und an aktuelle Bedürfnisse angepasst.
 Neben Mahlzeiten, Dusch- und Waschmöglichkeiten oder einem geschützten Aufenthaltsraum gehören heute auch WLAN, Computerarbeitsplatz, ein Bücherschrank und zahlreiche Gesprächs- und Beratungsangebote zum Alltag. Für viele Menschen ist die Reling eine wichtige Postadresse, Anlaufstelle für Behördengänge oder Brücke zu Beratungsstellen, weiterführenden Hilfen und Notunterkünften. Ein wichtiger Bestandteil neben dem Tagesaufenthalt ist die seit gut dreieinhalb Jahren etablierte Fachberatungsstelle Wohnraumsicherung. Sie unterstützt präventiv bei der Sicherung von Wohnraum, bei Existenzfragen und im Kontakt mit Ämtern. Die Beratung findet an mehreren Tagen pro Woche statt und wird durch das Land Rheinland-Pfalz, Stadt und Kreis Bad Kreuznach teilfinanziert. Tafel Bad Kreuznach: Ein starker Pfeiler der Arbeit Seit 2008 gehört die Tafel Bad Kreuznach fest zur Reling. Rund 900 Menschen aus Stadt und Kreis werden wöchentlich mit einwandfreien Lebensmitteln unterstützt – ein Angebot, das in den letzten Jahren noch deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Während der Corona-Pandemie wurde zusätzlich ein Lieferdienst eingerichtet, um besonders gefährdete und nicht mobile Menschen zuverlässig zu erreichen. Diese Form der Unterstützung hat sich bewährt und wird bei Bedarf weiterhin angeboten. Dank an alle Unterstützerinnen und Unterstützer „25 Jahre Treffpunkt Reling bedeuten 25 Jahre gelebte Solidarität“, sagt Daniela Essler, Leiterin des Treffpunkt Reling. „Ohne die vielen Helferinnen und Helfer – ob durch Spenden, Mitarbeit oder ideelle Unterstützung – wäre unsere Arbeit nicht möglich. Jede Stunde Ehrenamt, jedes Paket Nudeln, jeder Euro trägt dazu bei, dass wir Menschen in schwierigen Lebenssituationen Halt geben können.“ Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums planen der Träger- und der Förderverein eine Reihe von Veranstaltungen, um gemeinsam mit Unterstützerinnen und Unterstützern, Partnerorganisationen und der Öffentlichkeit zu feiern. Blick nach vorn Gleichzeitig richtet der Treffpunkt Reling e.V. den Blick nach vorn. Die Herausforderungen sozialer Arbeit wachsen – und damit auch die Bedeutung eines Ortes, der Menschen in Not nicht allein lässt und ihnen die Unterstützung gibt, die sie benötigen, um ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben führen zu können. „25 Jahre Treffpunkt Reling e.V. bedeuten 25 Jahre Einsatz, Mut und Mitgefühl. Wir sind stolz auf das, was wir gemeinsam erreicht haben – und wir wissen, dass unsere Arbeit heute wichtiger ist, denn je“, so der Vorstand des Vereins. Quelle: Sybille Becker-Pennrich Treffpunkt Reling Archivfoto (Juli 2011): Thomas Gierse
30. Januar 2026
Bad Kreuznach, 30. Januar 2026 // Juden, Sinti und Roma, politische Gegner, Geistliche, Menschen mit Behinderungen, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene – vielen Millionen Menschen nahmen die Nationalsozialisten ihre Würde und ihr Leben. Zwei Schicksale stellte Oberbürgermeister Emanuel Letz in den Mittelpunkt seiner Rede am Auschwitz-Gedenktag, dem 27. Januar. Dies waren der Bad Kreuznacher Gewerkschafter und Sozialdemokrat Matthäus Wahl und der katholische Pfarrer Arnold Fortuin. 1933, im Jahr ihrer Machtübernahme, deportierten die Nazis Matthäus Wahl als politischen Gefangenen ins KZ Esterwege. Gesundheitlich schwer angeschlagen, überstand er Haft und Krieg, lebte später mit Frau und Tochter in sehr bescheidenen Verhältnissen und kämpfte vergebens um eine Entschädigung als NS-Opfer. Pfarrer Arnold Fortuin, der als Religionslehrer von 1933 bis 1937 im Unterricht an den städtischen Berufsschulen in Bad Kreuznach Christustreue statt Führerkult predigte, wurde wegen regimekritischer Aktivitäten aus dem Schuldienst entlassen. Als Seelsorger in Beuren kümmerte er sich um die Häftlinge im KZ Hinzert und wurde von der SS als „schwarze Ratte“ beschimpft. Kurz vor Ende des Zweiten Weltkrieges konnte er sich durch Flucht seiner Verhaltung entziehen. Fortuin kümmerte sich insbesondere um Sinti und Roma und wurde 1965 von der Deutschen Bischofskonferenz zum ersten Beauftragten für die Seelsorge an Sinti und Roma in Deutschland ernannt. „Wir gedenken der Toten und Opfer der NS-Diktatur. Wir ehren jene, die Widerstand geleistet haben: Menschen wie Matthäus Wahl und Arnold Fortuin. Und wir nehmen die Mahnung an: Nie wieder wegsehen, nie wieder schweigen, wenn Menschenrechte verletzt werden. Nie wieder zulassen, dass Hass und Hetze die Oberhand gewinnen“, so der Oberbürgermeister. Letz richtete einen besonderen Dank an Schülerinnen und Schüler der IGS Sophie Sondhelm, die das öffentliche Gedenken an die NS-Opfer seit vielen Jahren mitgestalten. „Ihr knüpft an die Geschichte Eurer eigenen Stadt an. Ihr setzt Euch mit Einzelschicksalen auseinander. Ihr macht aus Jahreszahlen wieder Menschen.“ Dies zeigten die Schülerinnen und Schüler der IGS Sophie Sondhelm auch dieses Mal, einfühlsam und nachdrücklich mahnend. Annalena van Elst und Ioanna Pyravlou trugen Gedichte vor, die nach einer Studienfahrt nach Auschwitz und Krakau im vergangenen Jahr verfasst wurden: Ungewissheit Seit Tagen auf den endlosen Gleisen Menschen, viele Menschen, ahnungslos Aufgeteilt in Gruppen, Menschen sind fassungslos Beängstigend diese Anblicke, lautes Geschrei Kinder von Müttern getrennt, ganz allein Aber wo gehen wir hinein? In die Gaskammer Leben oder Überleben, eins von den zweien Dieses laute Geschrei, es frisst sich in mich hinein Ekelhafter Gestank und lange Arbeit Macht uns das frei? Ich will heim, aber doch nicht allein! Wie können Menschen so ekelhaft sein? Niemals vergessen, niemals verzeihen. Es liegt an uns, es ist unsere Zeit! Diese unmenschlichen Taten sind nun vorbei! Oder ist es doch noch nicht vorbei? Annalena van Elst, MSS 11 Die Saat der Hoffnung Ein Porträt von Menschen, still und rein, verbrannt im Höllenfeuerschein. Ein Plan, so kalt, so durchdacht, mit eiserner, unmenschlicher Macht. Die Angst war groß, das Leid so nah, die Hilfe bleibt oft unsichtbar. Man glaubt es kaum, so fern, so schlimm, und doch steckt Wahrheit tief darin. Was Kindern widerfuhr, war Leid, ihr Ruf verhallt in Dunkelheit. Die Welt, sie schwieg, sah stumm vorbei, ließ Unrecht zu — und zwar nicht frei. Die Saat des Hasses ist gesät, wo Mitgefühl im Staub vergeht. Und wer heut wieder stille bleibt, bereitet vor, was erneut betreibt. Darum schaut nicht weg, wenn Unrecht spricht, vergesst die Dunkelheit doch nicht. Nur wer erkennt, was einst geschehen, kann verhindern, dass wir’s wiedersehen. Florentine Reiber, MSS 11 Ioanna Pyravlou, MSS 11 Lea Ziegler, MSS 11 Johann Behrend, MSS 11 Nevio Puff, MSS 12 Es folgte ein szenisches Spiel, das ebenfalls aus der Studienfahrt nach Auschwitz/Krakau entstanden war. Das Schlussgebet sprach und sang der Kantor der jüdischen Kultusgemeinde Bad Kreuznach/Birkenfeld, Alexander Zakharenko. Zum Foto : „Wie oft hast Du heute schon weggeschaut? Wann hast Du zuletzt gedacht: Das geht mich nichts an?“, fragten die IGS-Scgüler*innen provozierend in die Runde am Mahnmal in der Kirschsteinanlage. „Wacht auf! Gebt Hass und Hetze keinen Raum in unserer Gesellschaft! Nie wieder ist Jetzt!“, so ihr eindringlicher Appell. An dem szenischen Spiel beteiligten sich Nidevan Alahmad, Rokia Ismailia, Vienna Ly, Melina Mayer, Andiela Ostojic, Gabriel Schmidt, Lena Schweizer,Sofia Shayerman, Akay Simsec und Leni Steyer. Quelle: Hansjörg Rehbein Stadtverwaltung bad Kreuznach
20. Januar 2026
Bingen, 20. Januar 2026 // Der Feldrittersporn steht stellvertretend für die extrem bedrohte Pflanzengruppe der Ackerwildkräuter. Die TH Bingen widmet sich dem Schutz dieser Pflanzen in einem eigenen Forschungsprojekt. Die Loki-Schmidt-Stiftung hat den Acker- oder Feldrittersporn (Consolida regalis) zur Blume des Jahres 2026 gekürt. Damit will sie auf den dramatischen Artenschwund in Agrarlandschaften aufmerksam machen. Ein Forschungsprojekt an der Technischen Hochschule (TH) Bingen möchte Ackerwildkräuter in Rheinland-Pfalz wieder ansiedeln und besser schützen. Viele Ackerwildkräuter stehen auf der Roten Liste bedrohter Pflanzenarten. Grund dafür sind die intensive Landwirtschaft sowie der Einsatz von Herbiziden und Düngemitteln. Im Projekt der TH Bingen „Rückkehr und Schutz von Ackerwildkräutern – Etablierung von Erhaltungsäckern in Rheinland-Pfalz“ werden die letzten Bestände dokumentiert und gesichert. Im zweiten Schritt sollen Ackerwildkräuter wieder angesiedelt werden. Denn die Forschenden konnten zeigen, dass die unscheinbaren Pflanzen auf den Äckern den wichtigsten Baustein der Biodiversität darstellen. Auch für die heimische Insektenwelt sind die Kräuter eine essenzielle Nahrungsquelle oder dienen als Winterquartier. Deshalb sollen Erhaltungsäcker etabliert und potenzielle Standorte dokumentiert werden. Die verschiedenen Arten der Ackerwildkräuter werden an die Saatgutbank des botanischen Gartens Mainz geschickt und dort eingelagert. Die ersten Erhaltungsflächen gibt es schon: Die Stadt Mainz hat einen Acker auf dem Lerchenberg zur Verfügung gestellt. Dort werden selten gewordene Ackerwildkrautarten zusammen mit Winterweizen angepflanzt. Landwirt*innen, die daran interessiert sind, Flächen als Erhaltungsäcker zur Verfügung zu stellen, können sich an Anja Doeker (Projektmitarbeiterin der TH Bingen) unter a.doeker@th-bingen.de wenden. Das Forschungsprojekt wird durch die Aktion Grün des Landes Rheinland-Pfalz gefördert und läuft noch bis Ende Februar 2027. Weitere Informationen: https://www.th-bingen.de/forschung/rund-ums-forschen/projekte/ackerwildkraeuter-ii Feld- oder Ackerrittersporn Der Feldrittersporn (Consolida regalis) gehört zur Familie der Hahnenfußgewächse, blüht von Mai bis September und ist leicht giftig. Medizinisch wurde ihm eine harn- und wurmtreibende Wirkung zugeschrieben. Mit seinen leuchtend blau-violett gefärbten Blüten ist er nicht nur schön anzusehen, sondern steht stellvertretend für eine Vielzahl an Ackerwildkräutern, die von Getreideäckern oder Wegrändern verdrängt worden sind. Quelle: Jessica Pleiner, Technische Hochschule (TH) Bingen Foto: Agnieszka Kwiecień | CC BY-SA 4
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