Im Rettungswagen zu Impfzentrum und Teststation? Klare Absage der Rettungsdienstbehörden
Bad Kreuznach / Ingelheim, 8. April 2021 //
Rettungs- und Krankenwagen sind ausschließlich Patientinnen und Patienten mit medizinischem Betreuungs- oder Überwachungsbedarf vorbehalten, Transporte zu den Impfzentren sowie den Teststationen in Stadt und Landkreis sind damit nicht möglich. Darauf weisen „aus aktuellem Anlass“ die Rettungsdienstbehörden Mainz-Rheinhessen und Bad Kreuznach hin.
Die entsprechende Festlegung finde sich in §1 des Rettungsdienstgesetzes Rheinland-Pfalz, wonach Krankentransporte ausschließlich von Patientinnen und Patienten mit medizinischem Betreuungs- oder Überwachungsbedarf in Anspruch genommen werden können. Der Transport zur Testung auf COVID-19 und zur Schutzimpfung allein stellt in diesem Zusammenhang rechtlich keinen Beförderungsgrund dar. Darauf weisen Dr. Dietmar Hoffmann, Leiter des Gesundheitsamtes Mainz-Bingen, Mathias Hirsch, Leiter des Impfzentrums Ingelheim und Dr. Guido Scherer, Ärztlicher Leiter der Rettungsdienstbereiche Mainz-Rheinhessen und Bad Kreuznach gemeinsam hin und bitten hierfür die Bevölkerung um Verständnis.
Personen, die wegen eingeschränkter Mobilität nicht eigenständig zum Impfzentrum gelangen können, können vom Hausarzt oder von den mobilen Impfteams aufgesucht werden. Zudem besteht für Patientinnen und Patienten die Möglichkeit ein Taxi sowie Transporte privater Anbieter zu nutzen, um zu den Impfzentren oder Teststationen zu gelangen. In bestimmten Fällen kommen zudem die Krankenkassen für die Fahrtkosten auf, was allerdings individuell abzuklären ist. Des Weiteren gibt es verschiedenste Hilfsangebote und Bürgerbusse, die auch auf Gemeindeebene angeboten werden.
Zudem wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine akut mit dem Coronavirus infizierte Person sowie enge Kontaktpersonen, die unter Quarantäne stehen, das Impfzentrum nicht zur Schutzimpfung betreten dürfen.
Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen

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